Gerichtsamt Lausick

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Das Gerichtsamt Lausick war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen. Es hatte seinen Amtssitz in der heutigen Stadt Bad Lausick.

Nach dem Tod des Königs Friedrich August II. von Sachsen wurde unter dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelte das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]

Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Das neu gebildete Gerichtsamt Lausick unterstand dem Bezirksgericht Borna.

Die Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit im Weichbild der Stadt wurde in allen ihren Zweigen vom Gerichtsamt Lausick verwaltet. Die Polizei und die Polizeigerichtsbarkeit aber stand, mit Ausnahme des Pass- und Fremdenwesens, welches auch das Gerichtsamt Pegau verwaltete, dem Bürgermeister und städtischem Rat zu, dem somit die gesamte Wohlfahrts-, Sicherheits-, Gewerbe- und Gesindepolizei sowie das Innungswesen unterstand. Der Sprengel des Gerichtsamtes Lausick umfasste folgende Orte:[2]

Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter mit Wirkung vom 15. Oktober 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.

Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]

Am 14. Oktober 1874 beendete das Gerichtsamt Lausick seine Tätigkeit insgesamt; die juristischen Befugnisse für den Sprengel des vormaligen Gerichtsamtes Lausick wurden mit Wirkung 15. Oktober 1874 an die Gerichtsämter Borna und Grimma übertragen.[4] Die verwaltungsmäßigen Befugnisse für den Gerichtssprengel wurden analog zwischen den Amtshauptmannschaften Grimma und Borna aufgeteilt. Die Aufteilung sah wie folgt aus:

Gerichtsamt Borna Gerichtsamt Grimma

Schriftliche Überlieferung

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Die Archivalien des Gerichtsamts Lausick werden als Bestand 20095 Gerichtsamt Lausick heute im Sächsischen StaatsarchivStaatsarchiv Leipzig verwaltet. Dieser Bestand umfasst 2 laufende Meter Archivgut aus den Jahren 1775 bis 1874.[5]

Die Leiter des Gerichtsamts trugen den Titel Gerichtsamtmann. Dies war:

  • 1856–1857: Adolph Friedrich Sommer (vorher Justitiar beim Kgl. Gericht Lausick)
  • 1857–1858: Eduard Beyer (vorher Aktuar beim Bezirksgericht Zwickau)
  • 1858–1874: Ernst Friedrich Böhme (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Crimmitschau)

Einzelnachweise

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  1. Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg, 1861, S. 749–750
  2. Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 269–270 Digitalisat
  3. Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
  4. Bekanntmachung, die Aufhebung der Gerichtsämter Rötha, Lausigk, Geringswalde und Schöneck betreffend vom 20. Juni 1874, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1874, S. 73 ff., Digitalisat
  5. Bestand 20095 Gerichtsamt Lausick im Staatsarchiv Leipzig