Gerichtsbezirk Cormons

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Cormons
(slowenisch: Krmín)
Basisdaten
Bundesland Görz und Gradisca
Bezirk Gradisca
Sitz des Gerichts Cormons (Krmín)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Görz
Fläche 117,47 km2
(1910)
Einwohner 19.790
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien, Jugoslawien


Der Gerichtsbezirk Cormons (slowenisch: Krmín oder Kormin) war ein dem Bezirksgericht Cormons unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete in der ehemaligen Provinz Gorizia (Görz) in Friaul an der Staatsgrenze zu Slowenien und gehörte zum Bezirk Cormons. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten, kleine Teile wie die Gemeinden Bigliana, Kožbana und Medana sind heute Teil Sloweniens.

Der Gerichtsbezirk Cormons wurde um 1850 infolge der Auflösung der ursprünglichen Patrimonialgerichtsbarkeit in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca sowie wie im gesamten Kaisertum Österreich geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Görz, dass wiederum dem Oberlandesgericht Triest, dass am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Görz und Gradisca bzw. Triest sowie Istrien vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Cormons.

Der Gerichtsbezirk Cormons bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Monfalcone, Gradisca und Covignone den Bezirk Gradisca,[3] wobei die Gerichtsbezirke Covignone und Monfalcone in der Folge als eigenständiger Bezirk Monfalcone abgespalten wurden.

Der Gerichtsbezirk wies 1910 eine Bevölkerung von 19.790 Personen auf, von denen 13.538 (68,4 %) Italienisch als Umgangssprache angaben. Des Weiteren lebten im Gerichtsbezirk 329 Deutschsprachige (1,7 %), 4.354 Slowenischsprachige (22,0 %) und 1.569 Anderssprachige oder Staatsfremde (7,9 %). Die Slowenischsprachigen stellten dabei 1910 alle oder nahezu alle Bewohner in den Gemeinden Biljana, Cosbana und Medana und stellten starke Minderheiten in Dolegna und Cormons. Die Deutschsprachigen konzentrierten sich auf Capriva und Cormons.[4]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Cormons zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die 12 Gemeinden Biljana, Brazzano, Chiopris-Viscone, Cormons (Kormin), Cosbana (Kožbana), Dolegna (Dolenje), Medana, Medea, Moraro, Mossa und San Lorenzo die Mossa.

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 [...]“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918, S. 14
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)