Landgericht Amberg

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Landgericht Amberg in der ehemaligen Regierungskanzlei

Das Landgericht Amberg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Amberg. Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern.

Gerichtssitz und Bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sitz des Landgerichts (LG) ist Amberg; der Gerichtsbezirk umfasst die kreisfreie Stadt Amberg sowie die Landkreise Amberg-Sulzbach und Schwandorf.

Im Landgerichtsbezirk Amberg sind 207 Rechtsanwälte (Stand: 31. Dezember 2013[1]) zugelassen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Amberg ist ein alter Gerichtssitz der Kurpfalz und später des Herzogtums Bayern. Seit 1803 bestand ein bayerisches Landgericht älterer Ordnung in Amberg, seit 1857 auch ein Bezirksgericht. Anlässlich der am 1. Juli 1862[2] in Kraft getretenen vollständigen Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung in den rechtsrheinischen Landesteilen des Königreichs Bayern wurde das bisherige Stadtgericht Amberg mit dem Landgericht Amberg zu einem Stadt- und Landgericht vereinigt.[3] 1879 wurde nach dem reichseinheitlichen Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 das damalige Landgericht Amberg (älterer Ordnung) in das Amtsgericht Amberg umgewandelt, aus dem Bezirksgericht wurde das neue Landgericht Amberg. Dessen Bezirk umfasste ab dem 1. Oktober 1879 die Amtsgerichtsbezirke Amberg, Cham, Furth, Kastl, Neumarkt i. d. Oberpfalz, Neunburg v. Wald, Parsberg, Schwandorf, Sulzbach und Waldmünchen.[4]

Zum 1. April 1926 wurde das Amtsgericht Neumarkt i. d. Oberpfalz dem Landgerichtsbezirk Nürnberg zugeordnet.[5]

Landesarbeitsgericht Amberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[6] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Amberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Amberg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. Sein Sprengel umfasste die Arbeitsgerichte Amberg, Cham, Neumarkt in der Oberpfalz, Neunburg vorm Wald, Parsberg, Schwandorf und Sulzbach.[7] Das Landesarbeitsgericht Amberg wurde bereits zum 1. Januar 1930 aufgehoben, da die Zahl der Landesarbeitsgerichte auf 7 reduziert wurde. Die Aufgaben übernahm das Landesarbeitsgericht Nürnberg.[8]

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht Amberg ist in der ehemaligen kurfürstlichen Regierungskanzlei in der Regierungsstraße 8 in Amberg untergebracht, einem bedeutenden Bauwerk der Renaissance.[9] Nach zehnjähriger Generalsanierung wurde das älteste Landgerichtsgebäude Bayerns 2015 neu eingeweiht.[10]

Über- und nachgeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht Amberg ist eines von fünf Landgerichten, denen das Oberlandesgericht Nürnberg übergeordnet ist; nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Amberg und Schwandorf.

Leitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Präsident des Landgerichts ist Harald Riedl, der zuvor Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Amberg war.[11] Vizepräsidentin des Landgerichts ist Roswitha Stöber.[12] Geschäftsleiter des Landgerichts ist Rechtspflegeoberrat Josef Auer.[13]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Rechtsanwaltskammer Nürnberg, www.rak-nbg.de: Bekanntmachungen WIR 2/14 S. 62. 2. April 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. August 2014; abgerufen am 20. August 2014.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861, die Gerichtsverfassung betr. (RBl. Sp. 369http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10345206~SZ%3D193~doppelseitig%3D~LT%3DRBl.%20Sp.%20369~PUR%3D)
  3. Formation der Bezirksgerichte, der Stadtgerichte, dann der Stadt- und Landgerichte, und der Landgerichte in den Landestheilen diesseits des Rheins. (Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861, die Gerichtsverfassung betreffend.http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10345206~SZ%3D209~doppelseitig%3D~LT%3DBeilage%20der%20allerh%C3%B6chsten%20Verordnung%20vom%2024.%20Februar%201862%20zum%20Vollzuge%20des%20Gesetzes%20vom%2010.%20November%201861%2C%20die%20Gerichtsverfassung%20betreffend.~PUR%3D)
  4. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend. Vom 2. April 1879. GVBl. Nr. 19/1879, S. 377
  5. Verordnung über die Änderung von Gerichtsbezirken. Vom 17. März 1926 (GVBl. Nr. 9/1926, S. 275)
  6. RGBl. I S. 507
  7. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.
  8. In der Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139, nicht mehr aufgeführt.
  9. Denkmalliste für Amberg (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
  10. Zehn Jahre dauerte die Generalsanierung, Mittelbayerische Zeitung vom 14. April 2015
  11. Harald Riedl folgt Dr. Schmalzbauer, Mittelbayerische Zeitung vom 22. Juli 2015
  12. Roswitha Stöber rückt in Landgerichts-Spitze auf Erstmals eine Frau als Vizepräsidentin, Amberger Zeitung vom 21. Februar 2012
  13. Landgerichts-Geschäftsleiter Josef Auer befördert Der erste Rechtspflegerat, Amberger Zeitung vom 25. Januar 2016

Koordinaten: 49° 26′ 38,8″ N, 11° 51′ 21,6″ O