Nationale Sozialistische Partei Chinas

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中國國家社會黨
Zhōngguó guójiā shèhuì dǎng
Nationale Sozialistische Partei Chinas
Gründung 14. April 1932 in Beiping[1]
Auflösung 25. August 1946
Haupt­sitz Beiping, Chongqing, Nanjing
Aus­richtung Mitte-links, Demokratischer Sozialismus

Die Nationale Sozialistische Partei Chinas (chinesisch 中國民主社會黨, Pinyin Zhōngguó Mínzhǔ Shèhuìdǎng) war eine Partei der Republik China.

Als sozialdemokratische und antifaschistische Partei hatte sie keine Affinität zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. Vielmehr stand ihr Gründer, der Jurist Zhang Junmai, in engem Kontakt zur Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Die Nationale Sozialistische Partei Chinas wurde von Zhang als Reaktion auf die japanische Besetzung der Mandschurei gegründet und verstand ihre Position als Mittelweg zwischen der Kuomintang und der mit ihr verfeindeten Kommunistischen Partei Chinas. Zwischen 1932 und 1938 war die Partei verboten, und ihre Mitglieder wurden verfolgt. Ab 1941 gehörte sie zu einem unabhängigen Parteienbündnis, der Demokratischen Liga Chinas, das sie 1946 verließ. Zhang Junmai gehörte zu den Vätern der Verfassung der Republik China von 1946. Am 25. August 1946 hielt sie mit der Demokratischen Verfassungspartei einen Vereinigungsparteitag ab. Beide Parteien hatten zuvor starke Beziehungen zu Liang Qichaos aufgelöster Fortschrittspartei. Angesichts der Erfahrungen mit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und früheren fälschlichen Bezeichnungen als „semi-faschistisch“, wollte die Parte ihren bisherigen Namen nicht mehr führen und benannte sich in Sozialdemokratische Partei Chinas um.[2]

Obgleich jene sozialdemokratische Partei nur wenige Mitglieder hatte und ihr Aktionsrahmen durch die Jahre der Verfolgung 1932–1938 klein war, waren ihre Impulse für die Verfassungsentwicklung der Republik China langfristig von großer Wichtigkeit. Als Vater der Verfassung gilt nämlich ihr Vorsitzender Zhang Junmai, der sich stark an der Weimarer Verfassung orientierte. In die neue Verfassung Chinas flossen folglich ein Grundrechtskatalog und Ausführungen zur Volkssouveränität ein, die durch Wahl und Abwahl, Referendum und Gesetzesinitiative, verwirklicht wurden. Hinzu kamen neue Angaben zum aktiven und passiven Wahlrecht, zum Wahlverfahren und zur gesetzlichen Gleichstellung von Frauen, die das nur in einigen Provinzen praktizierte Wahlrecht fortan landesweit ausüben konnten. Zusätzlich zu den gewählten Frauen in den beiden nationalen Parlamentskammern erhielten Frauen nach Artikel 26 Absatz 7 eine Mindestquote der Sitze.[3]

  • Jürgen Domes: Kuomintang-Herrschaft in China. Niedersächsische Landeszentrale für Politische Bildung, Hannover 1970.
  • Edmund S. K. Fung: In Search of Chinese Democracy: Civil Opposition in Nationalist China, 1929–1949. Cambridge University Press, Cambridge/UK, 2000, ISBN 978-0-521-77124-5.
  • Haruhiro Fukui: Political Parties of Asia and the Pacific. Band 2. Greenwood Press, Westport / Connecticut – London, 1985.
  • Roger B. Jeans: Chinese Democratic Socialist Party. In: Fukui, Political Parties of Asia and the Pacific, Band 1, S. 212 ff.
  • Roger B. Jeans: Democracy and Socialism: The Politics of Zhang Junmai (Carsun Chang), 1906–1941. Rowman & Littlefield, Lanham – Boulder – New York – Oxford, 1997, ISBN 0-8476-8707-4.
  • Thomas Weyrauch: Chinas demokratische Traditionen. Longtai, Heuchelheim, 2014, ISBN 978-3-938946-24-4.
  • Thomas Weyrauch: Die Parteienlandschaft Ostasiens. Longtai, Heuchelheim, 2018, ISBN 978-3-938946-27-5.
  • Thomas Weyrauch: Politisches Lexikon Ostasien. Longtai, Heuchelheim, 2019, ISBN 978-3-938946-28-2.
  1. Weyrauch, Die Parteienlandschaft Ostasiens, S. 153 f., 157 f.
  2. Jeans, Chinese Democratic Socialist Party, S. 212 f.; Jeans, Democracy and Socialism, S. 258, 306; Weyrauch, Chinas demokratische Traditionen, S. 210 ff., 233; Fung, In Search of Chinese Democracy, S. 54.
  3. Weyrauch, Chinas demokratische Traditionen, S. 211 ff.; Artikel 7 und 17 der Verfassung der Republik China vom 25. Dezember 1946, http://www.taiwandocuments.org/constitution01.htm#C002_.