Arbeitsgericht Hildesheim

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Gesamtanlage des Sozialgerichts, des Arbeitsgerichts und des Landessozialamts

Das Arbeitsgericht Hildesheim ist eines von 15 Arbeitsgerichten in Niedersachsen und hat seinen Sitz in Hildesheim. Es ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten in den Landkreisen Hildesheim und Holzminden.

Jährlich werden etwa 1500 Klagen eingereicht.[1]

Instanzenzug[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Arbeitsgericht Hildesheim ist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Sitz in Hannover übergeordnet. Die darauf folgende Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht ist in einem Gebäude in der Kreuzstraße untergebracht.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[2] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Hannover entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Hannover als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle. In Hildesheim entstand das Arbeitsgericht Hildesheim. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Alfeld, Bockenem, Elze und Hildesheim. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[3]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Hildesheim entstand so neu.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Statistik (Memento vom 8. Dezember 2008 im Internet Archive)
  2. RGBl. I S. 507
  3. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 103), Digitalisat

Koordinaten: 52° 8′ 59″ N, 9° 56′ 55,6″ O