Arbeitsgericht Stendal

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Gerichtsgebäude Scharnhorststraße 42

Das Arbeitsgericht Stendal, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der vier sachsen-anhaltischen Arbeitsgerichte.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht hat seinen Sitz in Stendal in der Scharnhorststraße 42.[1]

Das Arbeitsgericht Stendal ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Landkreis Stendal, dem Altmarkkreis Salzwedel und dem Landkreis Jerichower Land zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Arbeitsgericht Stendal sind das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[2] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Magdeburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Magdeburg als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg. In Stendal entstand das Arbeitsgericht Stendal. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Bismarck, Jerichow, Sandau, Stendal und Tangermünde. Es bestanden jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[3]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. In Stendal wurde das Arbeitsgericht neu gebildet. In der DDR bestanden 1952 bis 1963 Arbeitsgerichte auf Kreis- und Bezirksebene. Nachdem diese 1963 in die Kreis- und Bezirksgerichte integriert worden waren, gab es keine gesonderten Arbeitsgerichte mehr.

Nach der Wende wurden in Sachsen-Anhalt mit dem Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen vom 23. August 1991 wieder Arbeitsgerichte gebildet. Dabei wurde das Arbeitsgericht Stendal wieder neu gebildet.[4]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Anschrift. Website des Landes Sachsen-Anhalt. Abgerufen am 30. Dezember 2012.
  2. RGBl. I S. 507
  3. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 117), Digitalisat
  4. Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen vom 23. August 1991, Digitalisat

Koordinaten: 52° 36′ 14,7″ N, 11° 51′ 58,9″ O