Bezirk Storozynetz

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Der Bezirk Storozynetz (rumänisch: Storojineţ; ruthenisch: Storożynec) war ein Politischer Bezirk im Herzogtum Bukowina in Österreich-Ungarn. Der Bezirk umfasste Gebiete im zentralen Bereich der Bukowina südwestlich von Czernowitz. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Gemeinde Storozynetz (Storojineţ bzw. Storożynec). Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des ukrainischen Anteils der Bukowina (Oblast Tscherniwzi).

Lagekarte des Bezirks Storozynetz innerhalb des Herzogtums Bukowina (1910)

Die modernen politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1] Der Bezirk Storozynetz wurde 1868 aus den Gerichtsbezirken Storozynetz und Stanestie (Stănești bzw. Staniwci) gebildet.[2] Der Gerichtsbezirk Stanestie wurde jedoch per 1. Oktober 1903 aus dem Bezirk Storozynetz ausgeschieden und mit dem Gerichtsbezirk Waschkoutz am Czeremosch zum Bezirk Waschkoutz am Czeremosch zusammengefasst.[3]

Die Einwohnerzahl des Bezirks Storozynetz belief sich 1869 auf 54.344. Bis 1900 stieg sie auf 80.100 an. 1900 hatten 31.308 Ruthenisch (39,1 %) als Umgangssprache angegeben, 28.030 sprachen Rumänisch (35,0 %), 15.219 Deutsch (19,0 %) und 2.435 eine andere Sprache (3,0 %). Der Bezirk umfasste 1900 eine Fläche von 1152,31 km² sowie zwei Gerichtsbezirke mit insgesamt 38 Gemeinden und 31 Gutsgebieten.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1869 54.344
1880 61.344 7.682 22.919 29.388 1.262
1890 70.641 11.291 26.584 30.670 2.028
1900 80.100 15.219 31.308 28.030 2.435

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Czudyn und Storozynetz, diesen waren folgende Orte zugeordnet[4]:

Gerichtsbezirk Czudyn:

Gerichtsbezirk Storozynetz:

Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1903, LXXXVIII. Stück, Nr. 182: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Waszkoutz am Czeremosz in der Bukowina“
  4. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 402