Diskussion:Chantage

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Diwas
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Ich habe den Eindruck, dass sich in dem Artikel einiges wiederholt. Martinwilke1980 19:20, 15. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Mir geht es nicht besser. Übrigens ist der Schill-Fall hier nicht ganz so glücklich platziert, da eben der mutmaßliche Straftatbestand einer Nötigung und NICHT einer Chantage vorlag. Besagter Fall stiftet somit mehr Verwirrung als dass er zur Erläuterung dienen würde, da er das Auseinanderhalten der Begriffe zusätzlich erschwert. -andy 77.7.116.62 04:10, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Der Schill-Hinweis ist nicht falsch: Chantage wird definiert als Drohung, wahre kompromittierende Enthüllungen zu machen, mit der sich jemand einen Vorteil verschaffen will. Da steht nichts Vermögensvorteil. das sagt auch Kindhäuser in Strafrecht BT 1 § 13 Rn 40: "Die Drohung mit einer berechtigten Strafanzeige (oder der sonstigen Aufdeckung eines unehrenhaften Verhaltens) ist verwerflich, wenn sie mit dem verfolgten Ziel in keinem inneren Zusammenhang steht; eine Nötigung dieser Art wird als Chantage bezeichnet. Demnach ist es zB rechtswidrig, wenn der Täter mit Anzeigenerstattung (wegen einer anderen Sache) droht, um ... um sexuelle Wünsche durchzusetzen." , als vorschau hier http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832941901_lese01.pdf , übrigens einer der oberen Googletreffer zu den suchwörtern ladendiebin chantage

Wenn in einem Bordell die Kunden beim Geschlechtsverkehr mit den Prostituierten heimlich gefilmt werden, und der Bordellbesitzer anschließend von den Kunden zusätzliches Geld verlangt, und dabei droht, die heimlich aufgenommenen Sex-Videos anderenfalls ins Internet zu stellen sowie der Ehefrau des Kunden zuzuspielen, dann dürfte dieser häufig vorkommende Fall einer "Chantage" wohl zweifellos nach wie vor eine strafbare Erpressung sein. Daß die Androhung der Anzeige oder Aufdeckung von Straftaten der Bestechlichkeit im öffentlichen Dienst nicht zwangsläufig strafbar ist, ändert daran nichts. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und selbstverständlich macht sich nicht strafbar, wer einen kriminellen Beamten oder einen kriminellen Bordellbesitzer bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft anzeigt. Eine Straftat bei den Strafverfolgungsorganen anzuzeigen, ist nie strafbar. So, wie der Artikel derzeit formuliert ist, könnte manch ein Leser glauben, er würde sich strafbar machen, wenn er einen Kriminellen anzeigt. Eventuelle Missverständnisse sollte man hier zu vermeiden suchen. --91.52.183.48 01:17, 27. Sep. 2012 (CEST)Beantworten


Der Artikel behandelt zu 99 % was keine Chantage ist, und zu 1 % was eine Chantage ist. --Diwas (Diskussion) 22:15, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten