Diskussion:Ehegattenveranlagung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Carolin in Abschnitt Geschichte
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Weiterleitung von "Steuerklassenwahl"

[Quelltext bearbeiten]

Eine Weiterleitung von Steuerklassenwahl zur Ehegattenveranlagung ist nicht sinnvoll, da das eine mit dem anderen nur indirekt zu tun hat. Die Wahl der Steuerklasse ist nur für das Lohnsteuerabzugsverfahren, die Eheattenveranlagung für die Einkommensteuerveranlagung anzuwenden. der einzigste Berührungsspunkt ist der, dass einige Kombinationen von Steuerklassen nur Anwendung finden, wenn die Partner überhaupt die Möglichkeit der Eheattenveranlagung haben.

Eine Weiterleitung zum Artikel Lohnsteuerklasse wäre sinnvoller. (NHOPS² (Diskussion) 07:24, 7. Jun. 2017 (CEST))Beantworten

Im Prinzip sehe ich das auch so. Der Artikel Lohnsteuerklasse ist allerding nur auf Deutschland bezogen. Vielleicht könnte man in der Einleitung (wo deutsche Besonderheiten erläutert werden) einen Link auf Lohnsteuerklasse unterbringen. Gruß--Udo (Diskussion) 10:17, 7. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Dauer der "Wahl"

[Quelltext bearbeiten]

es ist leider in sehr vielen Quellen keine Aussage zu finden, wie lange diese "abschliessende" Wahl anhält. Kann ich also in 2009 zusammen- in 2010 getrennt und in 2011 wieder zusammen-Veranlagung wählen? (nicht signierter Beitrag von 89.15.206.227 (Diskussion) 18:27, 10. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

[Quelltext bearbeiten]

In das Thema Gleichstellung in der Einkommenssteuer ist ab dem Steuerjahr 2012 eine grosse Veränderung hineingekommen. 14 von 16 Bundesländer haben faktisch Lebenspartner zu Ehepaaren bei der Ehegattenveranlagung gleichgestellt. Das müßte im Artikel eingebaut werden.

Geschichte

[Quelltext bearbeiten]

In einer anderen Disk kam der Gedanke auf, hier in diesem Artikel "Ehegattenveranlagung" einen neuen Abschnitt zur Geschichte einzufügen, ungefähr auf dieser Basis. Hierzu irgendwelche Kommentare oder Einwände? --Carolin 16:16, 26. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ich befürworte das natürlich. Zu beachten wäre mMn, dass dieser Artikel die Situation in Deutschland beschreibt.--Udo (Diskussion) 10:49, 31. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Da das Lemma ist nicht auf die Bundesrepublik Deutschland begrenzt ist und die Geschichte Deutschlands die Weimarer Republik und die NS-Diktatur einschließt, passt es. Ich werde das dann demnächst ergänzen. --Carolin 19:59, 31. Jan. 2018 (CET)Beantworten