Diskussion:Eigenheimzulage

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Weiterleben ?

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Mir wurde gesagt, daß ein einmal genehmigter Antrag auf die Förderung auch bei Wegfall der Voraussetzungen "weiterlebt"; so gesehen könnten also noch viel später Zahlungen fällig werden. Ein Beispiel:

  • Ein Ehepaar erwirbt 2004 eine Eigentumswohnung und bewohnt sie bis 2008, nimmt also 4 Jahre Förderung mit.
  • Das Ehepaar zieht nach Geburt eines Kindes zunächst in eine Mietwohnung, vermietet die Eigentumswohnung.
  • 2012 kommt das zweite Kind, ein gekauftes Haus wird bezogen, die Eigentumswohnung verkauft oder weiter vermeitet.

Das Ehepaar könnte dann also noch 4 Jahre Förderung aus dem alten Antrag für das neue Objekt beziehen. Vielleicht kann jemand das bestätigen, dementieren oder präzisieren. (nicht signierter Beitrag von 91.67.222.142 (Diskussion) 21:55, 15. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Die " Bauherren-Sozialhilfe "- ein Schildbürgerstreich aus Deutschland

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Um ein - mit Eigenheimzulage finanziertes - Haus zu finden, braucht man nicht lange zu suchen. Es gibt sie beinahe auf jeder grünen Wiese. In jedem Neubaugiet. In jeder Stadt. In jedem Dorf. Die Geringverdiener und die Besserverdienenden bezahlen mit ihren Steuern dafür - gehen aber selbst leer aus. Ich kenne einen selbstständigen Fiesenleger-Meister, der hat so ein Haus. Die Frau arbeitet als Angestellte bei einer Wohnbaugesellschaft, von der Fliesenleger manchmal Aufträge bekommt. So haben die sich kennen gelernt. Das Haus, in dem die beiden wohnen, ist nicht sehr groß, aber sehr große Klasse. Das Badezimmer darin ist selbst gefliest. Und das beste: Ein Granitfußboden mit Fußbodenheizung. Echt edel, sage ich Euch!- Also, wenn ich nicht geerbt hätte, würde ich mir wohl auch so ein hübsches Zulage-Häuschen bauen - und auch die fantastische "Bauherren-Sozialhilfe" beantragen. Der Fliesenleger befürwortet natürlich die Eigenheimzulage. Nicht nur wegen seinem eigenen Haus, sondern auch weil er geschäftlich davon profitiert. Er macht ja schließlich ganz viele Badezimmer. Vor allem auch in solchen Zulage-Häusern, machmal sogar schwarz - ganz ohne Rechnung. Es gibt eigentlich nur ein Problem: Seit dem die beiden in ihren eigenen Haus draußen auf dem Land wohnen muß die Frau jeden Morgen 44 Kilometer zu ihrem alten Arbeitsplatz fahren. Früher hatte sie nur sechs. Die Ärmste, jetzt muss sie jeden Tag mit ihrem scheckheftgepflegten Zweitwagen hin und her pendeln: 88 km pro Tag, 440 km proWoche und 1760 km pro Monat. Mensch, das geht ganz schön ins Geld. Ohne Entfernnungs-Pauschale (d.h. "Autofahrer-Sozialhilfe") könnten sie sich das nicht leisten. Gut, daß Vater Staat auch die Fahrt zur täglichen Arbeit subventioniert. Sonst hätten die das nie so machen können. Dienstags und Freitags kommt die Putzfrau. Die kommt zu Fuß. Die wohnt nämlich gleich in der Nachbarschaft zur Miete. Die Putzfrau arbeitet natürlich schwarz, wie die meisten Frauen, die in Eigenheimen putzen. Wie sollte die Putzfrau das auch anders machen? Als offizielle Gebäudereinigerin müsste sie wohl noch der Handwerkskammer, der Berufsgenossenschaft, der Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Berufshaftspflichtversicherung beitreten. Sozialabgaben ohne Ende! Und das allerschlimmste - eine Steuererklärung! Was soll sich eine Putzfrau mit einer vollends unverständlichen Steuererklärung herumschlagen? Soll sie als Geringverdienerin auch noch einen Steuerberater mitfüttern? Der kapiert die Steuern ja selbst nicht richtig, nimmt aber trotzdem Geld für seine verwirrende Beratung! Aus diesem Grund gibt die Putzfrau lieber überhaupt gar keine Steuererklärung ab. Wozu auch? Der Hinzuverdienst würde ihr ja schließlich gleich von der Sozialhilfe abgezogen - genau wie das Kindergeld für ihre alleinerziehenden Kinder. Die Putzfrau hat jedenfalls längst begriffen, was viele Politiker noch nicht begriffen haben, dass nämlich die Eigenheimzulage und Pendlerpausale für sie nix bringt. Als Mieterin und Fußgängerin hat sie dadurch keinen Nutzen. Solche Beihilfen gibt es nur für Leute die genügend Geld haben.

Manchmal fragt sich die Putzfrau nur folgendes: Wozu eigentlich Eigenheimzulage? Wieso werden bei knapper Staatskasse soviele Steuermilliarden für Leute ausgegeben, die sich ein eigenes Haus leisten können? Für die Fußbodenheizung des Fliesenlegers? Für die Dachpfannen des Lehrers? Für die Garageneinfahrt des Versicherungsangestellten?


Euer hochachtungsvoller -- Woggl 15:55, 28. Sep 2005 (CEST)

Super Beitrag. --Anton-Josef 11:40, 2. Okt 2005 (CEST)
Da spricht der blanke Neid ... Dafür ist weder Wiki noch die Diskussionsseite gedacht. -- Alexey Topol (Diskussion) 19:38, 6. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Also jetzt mal ernsthaft. Der Artikel beschreibt die historische Entwicklung eines Gesetzes, dass heute so eigentlich nicht mehr zeitgemäß ist. Das ist erst mal Fakt. Neben den historischen Entwicklungen wird auf die berechtigten Kritikpunkte hingewiesen und mehrfach erläutert, dass eine Abschaffung bisher im Bund regelmäßig gescheitert ist. All die unter Kritik eingebrachten, und ich bleibe dabei, polemischen unter Umständen wissenschaftlichen Punkte, haben aber doch mit dem eigentlichen Artikel, noch mal die Beschreibung eines Gesetzes, nicht wirklich was zu tun. Das das Gesetz sicherlich vielen Menschen ins Eigentum verholfen hat ist unbestritten. Das jede Menge Menschen es genutzt haben, obwohl sie es vielleicht nicht nötig hätten, ist gleichwohl unbestritten. Das aber ist genau das Problem einer Subvention. Und nun zum Beitrag meines Vorredners, wer sagt denn eigentlich, das einem Mieter die Eigenheimzulage nichts nützt? Wenn er immer Mieter bleiben will sicherlich nicht. Meinst Du denn, dass die Leute, die heute noch mit der Eigenheimzulage bauen immer schon Eigentümer gewesen sind? Wieso hat den Deine Mieterin nichts von der Pendlerpauschale wenn zu zur Fuß zur Arbeit geht. Vor lauter polemischen Gezeter, in Anlehnung an die einschlägigen Zeitungen, vor allem die mit den vier großen Buchstaben, hast Du Dich sicherlich etwas verirrt. Grüße --Anton-Josef 14:08, 4. Okt 2005 (CEST)


Hochverehrter Anton-Josef

Wie sollte eine Putzfrau, die mit ihren Kindern von der Sozialhilfe lebt ein Eigenheim finanzieren, wenn sie sich noch nicht einmal ein Auto leisten kann? Kannst du ihr einen guten Job als Führungskraft vermitteln- oder willst du ihr was vererben?

-- Woggl 12:06, 7. Okt 2005 (CEST)

Hochverehrter Woggl,

Du nervst! Freundliche Grüße --Anton-Josef 13:36, 7. Okt 2005 (CEST)

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Kann mal jemand den Link "Alle Subventionen müssen auf Null sinken" entfernen? Es handelt sich um ein Interview, in dem jemand vom IfW fordert, alle Subventionen abzuschaffen. Die Eigenheimzulage wird nur kurz erwähnt. Nach den Regeln bei Wikipedia:Weblinks definitiv kein geeigneter Link für den Artikel. --85.25.104.51 00:46, 9. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Neue Eigenheimzulage in Bayern

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In der Präambel des Artikels steht, dass die Eigenheimzulage eine Leistung des Freistaats Bayern ist, die seit dem Jahr 2018 existiert. Der gesamte Artikel geht aber nur auf die frühere Regelung der bundeseinheitlichen Eigenheimzulage, die bis 2005 gewährt wurde, ein und nicht auf die aktuelle bayrische Regelung. Das ist verwirrend. Entweder sollte man den Artikel umformulieren und einen neuen Absatz hinzufügen, der die heutige Regelung in Bayern erklärt, oder man sollte sich auf dieser Seit nur auf die alte bundesrechtliche Regelung beziehen und die "neue" Eigenheimzulage in einen eigenen Artikel, z.B. Eigenheimzulage (Bayern), auslagern. --93.223.60.64 14:38, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Das Ding heisst "Bayerische Eigenheimzulage" - siehe https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/ - und das sollte dann auch der Titel des neu zu erstellenden Wiki-Artikels werden. -- Alexey Topol (Diskussion) 19:35, 6. Aug. 2020 (CEST)Beantworten