Diskussion:Lawrence Lessig

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Soluvo in Abschnitt Aktualisierung des Portraits (erledigt)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verfassungsrechtler?

[Quelltext bearbeiten]

Was macht Herrn Lessig zu einem Verfassungsrechtler? gibt es Quellen für diese Behauptung? Das Urheberrecht gehört iirc in den Bereich des Zivilrechts und nicht in den Bereich des Verfassungsrechts. --81.173.145.210 11:36, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Da hast du falsche Erinnerungen bzw. überträgst du die Situation in Deutschland auf die Situation in den USA. In den USA ist das Urheberrecht in der Verfassung verankert! http://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_Clause 91.115.28.63 06:26, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Hallo, da hat die Antwort auf meine Frage leider so lange gedauert, dass ich sie damals nicht mehr mitbekommen habe. Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten und sollte daher mit Hilfe größerer juristischer Kompetenz erörtert werden.

  1. In der Bundesrepublik spricht man allgemein nicht von Verfassungsrecht, dieser Begriff ist mir während meines Studiums des öffentlichen Rechts nie untergekommen und "Verfassungsrecht" wird direkt auf Verfassung weitergeleitet. Verfassungsrechtler wird direkt auf Staatsrecht weitergeleitet. Wenn man bei der Einordnung bleibt, sollte zumindest die Wortwahl überdacht werden
  2. Es ist mir nach Lektüre des deutschen und englischen Artikels nicht ersichtlich, dass er sich wissenschaftlich auf dem Gebiet des Staatsrechts/Verfassungsrechts bewegt. Der Absatz "Verfassungsrechtler" verfügt auch über keine Belege. Er scheint mir vielmehr ein Urheberrechtsaktivist zu sein. Hier scheint mir die Einordnung in der englischen Wikipedia (unter anderem) in die Kategorien "Copyright activists | Copyright scholars" zutreffender zu sein.
  3. Die Copyright Clause ist im Vergleich zu Art. 14 GG eine sehr detaillierte Formulierung. Es handelt sich hier aber nur um die Zuweisung der entsprechenden Rechtskompetenz an den Kongress. Das in Ausübung dieser Kompetenz entstehende Recht ist nicht automatisch Staatsrecht/Verfassungsrecht.

Das war jetzt mein erster ausführlicher Beitrag auf einer Diskussionsseite, hoffentlich ist er verständlich genug. --ErzengelG 12:09, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich war in dem letzten jahr leider zu abgelenkt, mich hierum zu kümmern. Die Bezeichnung als "Verfassungsrechtler" muss auf jeden Fall geändert werden. Der Artikel Verfassungsrecht besagt, dass das Verfassungsrecht vor allem die Staatsorganisation und die rechtlichen Grundlagen einer Verfassungsurkunde behandelt. Das hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Ich wollte den Artikel schon umschreiben, hab aber noch keine für mich zufriedenstellende Formulierung gefunden. Internetrechtler gibt seine tätigkeit nur unzureichend wieder. Es müsste noch so etwas wie "Aktivist für ein freieres Urheberrecht" hinzugefügt werden. Kennt da hemand eine elegante Formulierung? (nicht signierter Beitrag von ErzengelG (Diskussion | Beiträge) 11:14, 27. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

seine gesamte Arbeit zur Zeit geht übrigens um Partei- und Wahlkampffinanzierung. Das scheint mir schon sehr staatsorganisationsnahe. -- southpark 11:23, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Aktualisierung des Portraits (erledigt)

[Quelltext bearbeiten]

Das aktuelle Portrait Lessigs ist aus dem Jahr 2009. Gerne würde ich es durch dieses neuere Portrait ersetzen. --Soluvo (Diskussion) 21:13, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Ich sehe zwar nicht viel Alterung zwischen den Bilder, aber mach ruhig. -- Michi 21:40, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Erledigt! --Soluvo (Diskussion) 17:45, 13. Jan. 2016 (CET)Beantworten