Diskussion:Multikulturelle Gesellschaft

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:F1:1728:BF85:619D:6DE5:F392:D815 in Abschnitt Probleme mit dem Islam
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der Vorrang der Rechtsordnung vor der Scharia

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- die Scharia ist auch eine Rechtsordnung ... gemeint ist doch wohl: der Vorrang der säkularen bzw. freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung vor der (theozentrischen bzw., ihrem Verständnis nach, der vom Schöpfer erlassenen) Scharia. 79.219.94.75 22:19, 4. Jan. 2020 (CET)Beantworten

die Anerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

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- hier ist m. E. - im Artikel - darauf hinzuweisen, dass eine beseitigte bzw. verweigerte Gleichberechtigung von Mann und Frau sowohl gegen (Artikel 1 und 2) die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstößt als auch gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (dort Art. 3 (2)). https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html 79.219.94.75 22:23, 4. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Probleme mit dem Islam

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Hallo,


die meisten der aufgezählten Kritikpunkte/Problemfelder beziehen sich nicht auf Einwanderung oder auf das Vorhandensein verschiedener Kulturen in einem Land, sondern auf den Islam, wie er derzeit praktiziert wird: Kopftuchstreit, Burka-Debatte, Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen, Diskussion um Schweinefleisch in Schulkantinen, Schüler während des Fastenmonat Ramadan, "Ehren"-Morde, ...


Das hat nichts, aber auch gar nichts mit einer multikulturellen Gesellschaft zu tun - denn sonst hätten wir ähnliche Probleme mit Juden, mit Hindus, mit Angehörigen der Bahai-Religion, mit Buddhisten etc.


Haben wir aber nicht. Niemand beschwert sich beispielsweise über den Bau und Betrieb eines Hindu-Tempels.


Die meisten der im Artikel aufgezählten Probleme betreffen in irgendeiner Weise den Islam - nur, dass anscheinend kaum jemand den Mut hat, dies auch so klar auszusprechen.


Mit freundlichen Grüßen --2003:F1:1728:BF85:619D:6DE5:F392:D815 03:29, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten