Diskussion:Parteienstaat/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Treck08 in Abschnitt Particracy ↔ Deutschland
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nicht objektiv

nicht objektiv... sollte geändert werden --Taprogge 16:39, 12. Mär 2004 (CET)

Neue Formulierung besser? 62.134.68.130 09:32, 13. Mär 2004 (CET)
Perfekt! -- Das .°.X - Humor? 18:53, 24. Feb. 2007 (CET)
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siehe-auch

Ich wollte gerade die assoziativen Verweise einbauen, verstehe aber den Bezug nicht so recht. War Leibholz ein Befürworter des Parteienstaats oder hat er den wissenschaftlichen Begriff geprägt? Wie hängt das mit Parteiendemokratie zusammen? Bitte einarbeiten. --Siehe-auch-Löscher 11:41, 15. Mai 2007 (CEST)

Aus dem Artikel zu Gerhard Leibholz: "Im Jahr 1947 kehrte Leibholz, vorerst als Gastprofessor, an die Universität Göttingen zurück. Seine endgültige Rückkehr nach Deutschland wurde nicht zuletzt durch seine Berufung an das neu gegründete Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begünstigt. Vom 7. September 1951 bis zum 8. Dezember 1971 gehörte er dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Er hatte dort das Referat für Parlaments-, Parteien- und Wahlrecht inne und beeinflusste insbesondere die parteienfreundliche Rechtsprechung (Hervorhebung, Tristram) des Gerichts." --Tristram (Diskussion) 20:49, 14. Mai 2022 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Treck08 (Diskussion) 17:07, 14. Mai 2022 (CEST)

Artikel gesperrt

und auf falsche Version zurückgesetzt. Einigung wie immer auf der Diskussionsseite, Entsperrwunsch bei mir oder auf WP:EW. —YourEyesOnly schreibstdu 18:20, 25. Sep. 2007 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Treck08 (Diskussion) 17:07, 14. Mai 2022 (CEST)

Particracy ↔ Deutschland

Das englische Pendant zu diesem Artikel führt Deutschland als Paradebeispiel für eine "Particracy" an und in deutschen Wikipedia behauptet man einfach mal das Gegenteil, obwohl in Deutschland nicht einmal das Staatsoberhaupt gewählt werden kann.

Das ist schon ziemlich unterhaltsam und auch recht vielsagend. Oder anders ausgedrückt: Damit disqualifiziert sich der deutsche Artikel als POV. --92.224.142.1 11:41, 6. Nov. 2011 (CET)

Hier mit Beleg aus dem Lehrbuch (M. Schmidt), Demokratie#„Parteienstaat“: „In Deutschland gilt der Marsch der Parteien durch die Institutionen des Staates als besonders bedenklich, sie haben es sich mit staatlichen Geldern komfortabel eingerichtet; übertroffen wird dies noch von Österreich.“
Die ausgestellte Formulierung im Artikel „Ein Parteienstaat ist eine Parteiendemokratie, wenn sich die Parteien demokratischen Wahlen stellen und an der Bildung der öffentlichen Meinung mitwirken – wie es z. B. in Deutschland aufgrund Art. 21 Grundgesetz und im Parteiengesetz der Fall ist.“ scheint da gewagt wie unbelegt. --Treck08 (Diskussion) 17:12, 14. Mai 2022 (CEST)
Der Kritik ist zuzustimmen, man braucht sich nur die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts unter Gerhard Leibholz mit der starken Betonung der Rolle der Parteien in der Nachkriegszeit anzusehen. Aber für offensichtliche Tatsachen - dass sich die Parteien demokratischen Wahlen stellen und an der Bildung der öffentlichen Meinung mitwirken - braucht man ebensowenig Belege wie für die offensichtliche Tatsache, dass die Erde rund ist. Außerdem ist die Formulierung "aufgrund ... der Fall ist" etwas unpräzise und irreführend: Es besteht kein direkter kausaler Zusammenhang zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit, sondern der Zusammenhang funktioniert, weil sich die Akteurinnen und Akteure an die Vorgaben von Grundgesetz und Parteiengesetz halten. Es ist auch nicht zu erkennen, was hier gewagt sein soll. --Tristram (Diskussion) 19:59, 14. Mai 2022 (CEST)
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