Diskussion:Politisches System der Bundesrepublik Deutschland

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Gesetzgebungsnotstand[Quelltext bearbeiten]

Was soll dieser Satz: "Bereits seit Anfang gibt es mit dem Gesetzgebungsnotstand ein Mittel, um eine Blockade durch den Bundestag zu verhindern." ? Ich bitte um Korrektur! (nicht signierter Beitrag von 89.166.239.2 (Diskussion) 12:51, 17. Mär. 2008 (CET)‎)Beantworten

Was genau ist deine Frage? Was soll korrigiert werden? Was mit Gesetzgebungsnotstand gemeint ist, wurde sogar extra verlinkt. Schau dir doch mal die Gesetzgebungsnotstand-Seite an! --Jarukonda (Diskussion) 13:14, 22. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Kritik an dem politischen System der BRD kommt nicht vor[Quelltext bearbeiten]

Wie zu fast allen Themen gibt es auch zu dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche Auffassungen und durchaus auch mal mehr mal weniger grundsätzliche Kritik. In anderen Artikeln wird damit so umgegangen, dass zunächst der Gegenstand umfassend vorgestellt wird und anschließend gibt es einen kleinen Abschnitt zu einigen Kritikpunkten. Einen vergleichbaren Abschnitt gibt es in diesem Artikel bisher nicht, was mE mangelhaft ist. Vor einiger Zeit hatte ich einen kurzen Abschnitt bemüht (der zugegebenermaßen ziemlich knapp und wenig repräsentativ geraten war), der wurde aber sofort gelöscht mit dem Hinweis darauf, dass es sich um "Politspinner" handeln würde. Das halte ich für fatal, bei diesem Thema alle Prinzipien die sonst selbstverständlich sind über Bord zu werfen und die kritischen Stimmen - nur weil sie nicht der eigenen Auffassung oder der Auffassung der breiten Mehrheit entsprechen - einfach abzutun.

Ich denke an jeweils ein paar Sätze (in erster Linie als knapper Überblick) zu zum Beispiel den folgenden politischen Standpunkten:

  • Forderung nach mehr Volksabstimmungen
  • "Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie längst verboten"
  • Reichsbürger
  • ...

(nicht signierter Beitrag von Jarukonda (Diskussion | Beiträge) 01:43, 5. Jan. 2019 (CET))Beantworten

Alle Kritik unter dem Abschnitt "Theorie und Praxis" zu versammeln geht davon aus, dass die Theorie hinter dem politischen System der BRD eigentlich perfekt ist und nur die Praxis dem hinterher hinkt. Ob man das einfach als Selbstverständlichkeit so aufschreiben kann, da habe ich meine Zweifel... (nicht signierter Beitrag von Jarukonda (Diskussion | Beiträge) 01:45, 5. Jan. 2019 (CET))Beantworten

Verhältnis Bundesrepublik Deutschland - Deutsches Reich[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt 'Grundsätze' steht:

"Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland gehen – bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht – von einer Kontinuität aus, die sie mit dem Deutschen Reich in staats- und völkerrechtlicher Hinsicht verbindet."

Aus dem verlinkten Artikel geht hervor, dass die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht mehrfach klar zum Ausdruck gebracht haben, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich identisch und nicht nur dessen Fortsetzung ist. Auch der Einigungsvertrag basiert auf dieser Ansicht und auch die Alliierten haben diese Ansicht allerspätestens mit dem 2+4-Vertrag bestätigt. Diese Auffassung ist also verfassungsrechtlich wie völkerrechtlich unbestritten.

Weshalb heißt es hier dann "... mit dem Deutschen Reich ... verbindet" ?

Müsste es nicht heißen :"... mit dem Deutschen Reich ... identisch macht" ? --Samtrot (Diskussion) 17:15, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten