Diskussion:Rabatt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2A02:908:1066:9B40:74F6:A589:2BC1:BF53 in Abschnitt An der Definition stört mich einiges
Zur Navigation springen Zur Suche springen

BGH-URTEIL So wie ich das zitierte BGH-Urteil verstehe, ist nicht der 20%ige Rabatt das Problem, sondern die Tatsache, dass der Unternehmer sie nicht auf den letztgültigen Preis vor der Rabattaktion anwandte. Ein Beispiel um das zu verdeutlichen: Phase I - Preis = 100, Phase II - Preis = 85, Phase III (Rabatt wird mit 20% angekündigt) - Preis = 80 (also 20% von 100 anstatt 20% von 85). Das Problem lag also nicht an der Rabatthöhe, sondern daran, dass der Rabatt nicht tatsächlich in dieser Höhe gewährt wurde.


...ribattere oder rabattere? (nicht signierter Beitrag von 145.253.206.133 (Diskussion) 17:02, 4. Jan. 2011 (CET)) Beantworten


Ich finde den einleitenden Absatz sehr kurz gefasst und einseitig. Hier sollte etwas zum allgemeinen Prinzip von Rabatten stehen, d.h., dass sie als Preisnachlass für Leistungen des Abnehmers angesehen werden können, dass sie als Preispolitisches Instrument zur Preisdifferenzierung genutzt werden können usw.

Warum kann ich den Absatz nicht bearbeiten?


Brutto oder Netto

[Quelltext bearbeiten]

Unter Skonto ist zu lesen: ...Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag (in Brutto)

Skonto ?

[Quelltext bearbeiten]

"Als Skonto oder Barzahlungsrabatt bezeichnet man die Kürzung des Rechnungsbetrages bei Unterschreitung des Zahlungsziels."

Skonto ist doch soweit ich weiß keine Art von Rabatt sondern eher ein Zahlungsanreiz für den Käufer in der ihm gesetzten Frist zu zahlen oder ? Rabatt ist der Definition nach ein Preisnachlass auf die Ware oder liege ich da falsch ? --Jack25995 08:53, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das ist ja reine Definitionssache. Man kann Skontogewährung andersherum auch als sehr teuren Kredit ansehen... Den reinen "Barzahlungsrabatt" (also bei wirklich sofortiger barer Bezahlung) würde ich auf jeden Fall hier belassen wollen, aber meistens wird "Skonto" synonym verwendet. --AndreasPraefcke ¿! 09:39, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Da stimme ich dir zu. Ich denke Trotzdem man sollte Skonto rausnehmen. Den Barzahlungsrabatt könnte man ja drinlassen. Habe mir das ganze nochmal durchgelesen und denke schon, dass man die beiden trennen sollte. Man könnte ja einen kurzen Text anhängen ,in dem man noch erklärt, dass Skonto und Barzahlungsrabatt synonym verwendet werden (können?). Was meinst du ? --Jack25995 10:14, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

nazi-gesetz...

[Quelltext bearbeiten]

Den Hinweis darauf, dass das Gesetz von den Nazis eingeführt wurde, nehme ich heraus. Falls jemand gesteigerten Wert auf den Hinweis legt, dass das Gesetz von den Nazis stamme, dann möchte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass dieser Hinweis dann wohl auch noch in viele andere Artikel über Gesetze verteilt werden müsste:

"Bis heute sind Zigtausende von Gesetzen und Verordnungen des Dritten Reiches entweder wörtlich oder in ihren damaligen Grundzügen in Kraft.[...]: Die Vorschriften des Mutterschutzes zum Beispiel, das Naturschutzgesetz oder die Straßenverkehrsordnung, die Meldegesetzgebung, die lateinische Schreibschrift in der Schule oder die (aus Kostengründen lange verhinderte) Aufnahme der Rentner in die Krankenversicherung. " Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2001/0725/meinung/0025/index.html A4 22:08, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Übrigens ist an anderer Stelle in der genannten Quelle zu lesen, dass an dem Rabattgesetz schon 1932 gearbeitet wurde! Die Aussage, dass das Rabattgesetz ein Nazi-Gesetz ist, ist also ähnlich falsch oder richtig wie die Aussage, dass die Nazis für die Autobahnen verantwortlich seien, die auch schon vor der Machtergreifung geplant waren. A4 22:08, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube, der InterWiki-link zu en:Rebate (marketing) ist nicht ganz korrekt. So wie es aussieht, trifft en:Discounts_and_allowances das Prinzip besser. Unter rebate scheint man, vor allem in den USA, eine Rückerstattung nach dem Kauf zu verstehen, man muss dort also die Preisreduzierung quasi beim Hersteller "beantragen". Ein wirklicher Rabatt wird - nach den englischen Artikeln zu urteilen - eher als discount bezeichnet. Da ich mir aber nicht ganz sicher über die wirkliche Nutzung der Begriffe bin, möchte ich noch nichts ändern. Hat irgendjemand mehr Erfahrungen mit dem Thema? (Übrigens, wiktionary[1] listet die Begriffe einfach als Synonyme...) --Erzett 22:57, 21. Feb. 2009 (CET) Ich stimme dem zu. Rebate im Englischen ist eine Rueckzahlung eines schon bezahlten Betrags. (z.B. Mail-in Rebates) Eine Kaufpreisreduzierung ist klar ein Discount. -- 12.28.164.2 20:15, 26. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Superrabatt

[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt noch die Erwähnung des so genannten Superrabatts. Ein solcher ist angeblich (laut unseres Dozenten) z.B. in SAP abbildbar.

Bliebe nur noch die Frage zu klären, was man denn eigentlich darunter versteht... (nicht signierter Beitrag von 80.152.155.140 (Diskussion | Beiträge) 15:31, 13. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

rabbattere

[Quelltext bearbeiten]

Ist natürlich besser als das was vorher dastand, nämlich "rabattere", was es nie gegeben hat. Allerdings ist die Übersetzung von "rabbattere" etwas daneben, oder? Il mio fedele Devoto Oli dice: "Accostare senza chiudere completamente, socchiudere, riferito a battenti di porte o imposte (Beispiele); imbattersi o, anche, raggiungere per caso (Beispiel)". BerlinerSchule 15:35, 17. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Ach so, es gibt natürlich ein Verb, das ziemlich genau die Bedeutung hat, nämlich abbattere. Das kann man je nach Kontext mit abschlagen (auch (ein Haus) niederreißen), (um einen Teil) kürzen, übrigens auch mit "notschlachten" übersetzen. Im Handel wird heute eher "scontare" verwendet.
Das sollte also geklärt werden. BerlinerSchule 16:01, 17. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Rabatt

[Quelltext bearbeiten]

Was haltet ihr davon im Artikel mittels der Vorlage Dieser Artikel auf die Hauptstadt Marokkos, Rabat, hinzuweisen und dort umgekehrt? --Seth Cohen 16:42, 2. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Kumulierung von Rabatten

[Quelltext bearbeiten]

Unklar ist mir wie man mit Rabatten auf Rabatten rechnet, also Prozentrechnung: Was passiert wenn auf eine Ware z.B 30% Treuerabatt gegeben werden und 10% weil ich ab 10 Stück einkaufe Sind das dann 30+10=40% gesamt Rabatt? Oder werden erst 30% abgezogen, dann nochmal 10% also Einzelpreis*0,7*0,9=37% gesamt Rabatt?? Oder kann das jeder Händler machen wie er mag??? (nicht signierter Beitrag von 77.191.147.63 (Diskussion) 22:34, 10. Jul 2013 (CEST))

An der Definition stört mich einiges

[Quelltext bearbeiten]

In der Definition steht:

Ein Rabatt ... ist ein Nachlass ... der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften ... eingeräumt wird.

Das widerspricht allerdings den meisten Rabattformen:

  • Beim Mengennachlass wird der Rabatt Aufgrund der abgenommenen Menge gegeben und nicht aufgrund der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verbraucherkreis.
  • Jahresrabatt ebenso
  • Der Treuerabatt wird auf die Treue gewährt, also einen wiederholten Kauf, und nicht auf einen bestimmten Verbraucherkreis.

Das Problem an der Definition ist, dass die Formulierung "Zugehörigkeit" zu speziell ist.

Eine bessere Definition währe:

Ein Rabatt ist ein Preisnachlass der an eine bestimmte Bedingung geknüpft ist.

Das ist allgemein, denn jeder Rabatt ist an eine Bedingung geknüpft, z.B. Menge oder Treue usw.

  • Der Begriff "Preisnachlass" ist mit lieber als nur Nachlass, denn damit ist ganz genau klar, dass der Nachlass auf den Preis gegeben wird.
  • Die Formulierung "an eine bestimmte Bedingung geknüpft" ist allgemein und gilt für alle Rabattformen.
  • "Listenpreis" hat in der Definition nichts zu suchen, denn das ist zu speziell. Ein Rabatt kann nämlich nicht nur auf Listenpreise sondern auch auf individuelle Preise gegeben werden. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:1066:9B40:74F6:A589:2BC1:BF53 (Diskussion) 12:15, 26. Feb. 2020 (CET))Beantworten