Diskussion:Rechtspflege

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 93.206.41.99 in Abschnitt ???
Zur Navigation springen Zur Suche springen

nur mal so 'n Gedanke: Sollte man für das logisch denkende nichtjuristische Publikum noch eine kurze Erklärung anfügen, dass nicht jede/r, die/der in der Rechtspflege arbeitet, auch ein/e RechtsPFLEGER/IN ist? (nicht signierter Beitrag von StephanK (Diskussion | Beiträge)) 18:04, 19. Feb. 2004 (CET)Beantworten

-->kann man das nicht mit nem verweis auf den beitrag zum rechtspfleger lösen? (nicht signierter Beitrag von 217.68.162.192 (Diskussion)) 17:10, 3. Mrz. 2006 (CET)

Rechtspflege einseitig erklärt

[Quelltext bearbeiten]

Leider wirkt die Festlegung des Begriffs der Rechtspflege im Artikel nur statisch. Rechtspflege sollte auch eine Weiterentwicklung geltenden Rechts unter Einbeziehung aller Urteile und neuer politischer Gegebenheiten darstellen, denn nur ein dynamisches Recht ist ein gutes Recht.

Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege

[Quelltext bearbeiten]

Soweit mir bekannt ist, stammt die Stellung des Anwaltes als Organ der Rechtspflege nicht aus der Zeit des Nationalsozialismus sondern hat sich im 19. Jahrhundert entwickelt. Ein Verteidiger hatte in einem Strafverfahren immer wieder versucht, die Verkündung von Beschlüssen durch Anträge zu verhindern, worauf der Richter entnervt die Sitzung beendete. Darauf forderte der verärgerte Rechtsanwalt den Richter zum Duell. Eine ehrengerichtliche Entscheidung von 1885 befasste sich mit dem Fall und schuf das Prinzip des Organs der Rechtspflege.1. Band der 1885 erschienenen ehrengerichtlichen Entscheidungen (nicht signierter Beitrag von 83.135.143.190 (Diskussion)) 22:43, 14. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Zu kurz

[Quelltext bearbeiten]

Justiz auf Rechtspflege umzuleiten, greift VIEL zu kurz!! This article is a stub, würde der Engländer sagen. Was ist mit Justizvollzug, Bewährungshilfe, usw. usw.? Der Artikel gehört in die QS. (nicht signierter Beitrag von 195.145.160.197 (Diskussion)) 17:42, 21. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Justizstandort Deutschland / Modellprojekt nach § 185 GVG

[Quelltext bearbeiten]

Seit einiger Zeit steht die Frage zur Diskussion, die Wirtschaftssprache Englisch unter gewissen Voraussetzungen in der Gerichtsverhandung zuzulassen, damit Prozesse, in denen Englisch eine Rolle spielt, nicht ins Ausland abwarten. Wer findet sich bereit, dieses Thema in wipedia zu bearbeiten? Mit freundlicher Empfehlung JaJo Engel 13:08, 5. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Siehe RAK Stuttgart - http://www.rak-stuttgart.de/678.html JaJo Engel 12:43, 7. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Organe der Rechtspflege

[Quelltext bearbeiten]

Aus der Auskunft:

in Deutschland: Wieso fehlt in unserem Artikel Rechtspflege#Institutionen der Rechtspflege der zugelassene Rechtsanwalt? --93.133.206.66 21:58, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Steht das nicht im Absatz darunter? --MannMaus 22:02, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Ja stimmt, aber im falschen Absatz oder? --93.133.206.66 22:13, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Artikel haben auch eine Diskussionsseite, wo solche Fragen hingehören. Ich kann das hier mal rüberkopieren, ansonsten darfst du den Artikel auch selbst bearbeiten. --MannMaus 22:36, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ende der Kopie --MannMaus 22:36, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Den folgenden Absatz über die Gerichtsverfahren und Zuständigkeiten habe ich erstmal hier geparkt:

Welches Gericht tätig wird, ...

Der gehört meiner Ansicht nach nicht mitten in die Aufzählung der Institutionen der Rechtspflege hinein. --Snevern (Mentorenprogramm) 22:37, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Und ich setze ihn wieder an das Ende der Aufzählung - als Erklärung. Die IP hat schon Recht, die Reihenfolge ist/war nicht richtig, erst muss fertig aufgezählt werden, und nicht irgend welche Punkte erklärt. --MannMaus 22:58, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten
[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 16:17, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Justiz

[Quelltext bearbeiten]

gehören dann die Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte nicht zur "Justiz im engeren Sinn"?--88.67.160.201 23:20, 12. Nov. 2019 (CET)Beantworten

???

[Quelltext bearbeiten]

"Das Berufsbild ist ausgerichtet auf den Vorrang der persönlichen berufsspezifischen Leistung vor den wirtschaftlichen Aspekten der Tätigkeit."


Seit wann geriert sich die Wikipedia denn als Satireseite? (nicht signierter Beitrag von 93.206.41.99 (Diskussion) 20:03, 10. Apr. 2021 (CEST))Beantworten