Diskussion:Rechtsträgerprinzip

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 178.24.161.71
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Die analoge Anwendung des §78 Abs. 1 VwGO auf andere Klagearten, als die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist meines Erachtens nach eine absolute Minderansicht. (nicht signierter Beitrag von 178.24.161.71 (Diskussion) 12:58, 16. Jan. 2014 (CET))Beantworten