Diskussion:Reichskommissariat Ostland

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Marilyn.hanson in Abschnitt Besatzung?
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Anmerkungen zu den letzten Änderungen: Bitte nicht so pingelig alles ändern wollen:

  1. Selbstständig ist neue Rechtschreibung.
  2. Die Untergliederungen unter den Generalbezirken hießen: Kreisgebiete, deren Führer: Gebietskommissare,
  3. Da es sich bei dem Reichskommissariat um ein staatliches Verwaltunsgbebiet handelt, muss m. E. beim Reichskommissar auch das staatliche Amt (= Oberpräsident) zuerst genannt werden.

Rolf48 00:04, 20. Mär 2005 (CET)

Randbemerkungen dazu:

  1. Stimmt.
  2. Das stimmt auch, z.B. wird es so in der „Braunen Mappe“ erwähnt, auch in den entsprechenden Organisationserlassen. Allerdings ist der tatsächliche Sprachgebrauch in den Quellen sehr oft abweichend. „Gebietskommissariat“ ist eine gängige Bezeichnung (wohl um Verwechslungen mit der landeseigenen Verwaltung und deren Kreisen und Kreisältesten zu vermeiden), häufig wird auch einfach nur „Gebiet“ geschrieben. „Gebietskommissariat“ ist auch die gängige Bezeichnung in der Sekundärliteratur, um diese Verwaltungsstrukturen zu benennen - aber die amtlichen Erlasse haben hier Vorrang.
  3. Der Oberpräsident hat mit der Verwaltung des RKO nichts zu tun, dies bezieht sich nur auf die preuß. Provinzen. Lohse wurde zunächst Gauleiter und erst 1933 Oberpräsident. Ich habe mich an die zeitliche Reihenfolge gehalten. Im Führererlaß vom 17. Juli 1941 (nachzulesen bei Martin Moll, Führer-Erlasse, S. 189f) wird im Falle Lohses der Gauleiter-Titel ebenfalls an erster Stelle genannt. Im Falle der Unterstellung der Verwaltung kleinerer an der ostpreuß. Grenze liegenden Teile des ehem. Litauens unter Koch oder im Falle der Zivilverwaltung im Raum Bialystok auch unter Koch, wird dieser nur mit dem Oberpräsidenten-Titel bezeichnet. U.a. um abzugrenzen, daß hier völlig andere Zuständigkeiten greifen.

Hoffe, das war nicht zu pingelig ;-)

M. E. wird es sehr beliebig, wenn alles davon abhängen soll, ob der Gauleiter- oder der Oberpräsidenten-Titel zuerst erworben sein soll. Für mich ist das eine Sache der Logik: Koch und Lohse wurden als staatliche Zivilverwalter eingesetzt, und zwar in Bialystok, im Ostland und der Ukraine. Danach wäre auch bei einer Aufführung der bisherigen Titel der staatliche (nämlich Oberpräsident) zuerst aufzuführen. Ein weiterer Streit darum lohnt aber nicht. Gruß,Rolf48 21:35, 22. Mär 2005 (CET)
Die Reihenfolge ist in der Tat recht egal (ich habe das auch nicht verändert), nur war die Begründung eben falsch (und mir wurde Pingeligkeit vorgeworfen). Koch hat übrigens Bialystok als Oberpräsident einer preußischen Provinz übernommen, in der Ukraine wurde er in seiner Eigenschaft als Gauleiter (mit entsprechenden „Fähigkeiten“) eingesetzt. Das sind eben völlig andere Zuständigkeiten und Unterstellungsverhältnisse. Mit „Beliebigkeit“ und „Logik“ („logisch“ ist im Verwaltungsaufbau des Dritten Reiches eher wenig) hat das alles nichts zu tun, wenn Quellen bestimmte Begriffe (und ihre Reihenfolge) stützen (so wie sie ja in Grenzen auch völlig zurecht die Bezeichnung „Kreisgebiet“ stützen). Übrigens geht es mir nicht um Streit, der würde sich wirklich nicht lohnen ;-) Viele Grüße -- sjk 23:02, 22. Mär 2005 (CET)

Tagung Ende Mai

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Das Reichskommissariat Ostland [[1]] / DFG - MGFA / --- ggf. spätere Veröffentlichungen suchen. --Holgerjan 12:33, 7. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Bezeichnung

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Der Abschnitt „Planungen vor dem Angriff auf die Sowjetunion“ ist miss-/unverständlich formuliert.

„Ein weiterer bedeutsamer Mitarbeiter von Rosenberg, Georg Leibbrandt, sprach sich ebenfalls gegen diesen Vorschlag aus, da sonst die Sympathien der Balten, die ihre eigene Bezeichnung haben wollten, verspielt werden könnten; und ferner ohnehin keine ‚Ostlandbevölkerung‘ geschaffen werden sollte.“

Die Balten waren gegen den Vorschlag „Reichskommissariat Baltikum“ – „diesen“ bezieht sich ja auf das letzte passende Subjekt und das ist „Reichskommissariat Baltikum“ –, weil sie ihre eigene Bezeichnung haben wollten? Was soll ‚Ostlandbevölkerung‘ schaffen bedeuten? Warum auf einmal „Reichskommissariat Baltikum“, wenn im Satz vorher noch gesagt wird dass es Balten-Land heißen sollte? Und warum ist es im Abschnitt „Verwaltungsgliederung“ aufeinmal Baltenland ohne Bindestrich? --Mps 22:10, 9. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Bezirksoberrat

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Werner von Nitzsch war Bezirksoberrat beim GK Minsk, siehe Artikel dort. Fehlt es hier an einer Amtsbezeichnung für die Landräte ? --Goesseln (Diskussion) 01:14, 12. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

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Dieses Buch zählt m.E. nicht zu den nach WP:BLG zulässigen Werken. Die sollen nämlich aktuelle wissenschaftliche Fachliteratur sein, die im akademischen Diskurs anerkannt ist. Das kann man von Handracks Text nicht sagen. Der Historiker Jörg Hackmann zählt Handracks Text im in der Rubrik Literatur befindlichen Buch Lehmanns Reichskommissariat Ostland — Tatort und Erinnerungsobjekt. Paderborn 2012 zu den Texten, „die die Absicht der politischen Beherrschung des Ostraumes offensichtlich verharmlosen oder verzerren und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn nicht ignorieren, so jedenfalls nicht angemessen darstellen.“ (S. 286). Das lässt sich m.E. sich an vielen Beispielen des Textes von Handrack darstellen. Ich habe dieses Buch daher aus der Liste entfernt. --Orik (Diskussion) 21:26, 7. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

RKO ein Kernterritorium des Holocausts

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Das schreibt Armin Nolzen in seinem Tagungsbericht von 2009. Den finden wir unter Weblinks. Aus der Tagung ist ein Buch enstanden, das ist unter Literatur zu finden: Lehmann u.a.: Reichskommissariat Ostland. In der Einleitung ist der Holocaust erwähnt, im weiteren Lemma fehlt die Abhandlung des Holocausts, an der die führenden Vertreter des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete zentral beteiligt waren. Dieser Inhalt sollte ausgebaut werden. --Orik (Diskussion) 22:04, 7. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Abschnitte "Literatur" und Quellen"

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Gibt es einen sinnvollen Grund für die Trennung der beiden Abschnitte? --Koschi73 (Diskussion) 18:51, 24. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Besatzung?

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"Anfang 1944, als die allein noch unbesetzt gebliebenen Kreisgebiete Brest, Kobryn und Pinsk ..." Wenn diese zu einem Reichskommissariat gehörten, waren sie doch besetzt. Oder?--46.18.62.1 09:21, 17. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Vielleicht waren einfach keine Wehrmachtssoldaten in diesen Orten, aber sie wurden faktisch mit verwaltet? -- marilyn.hanson (Diskussion) 03:56, 23. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Merke gerade, dass hier irgendwie Inkonsistenzen vorliegen:
  • Im Falle Brests ist in unserem Wiki-Artikel von Terror der deutschen Polizei die Rede, unter Angabe von Details zu Bataillonen und Einsatzgruppen - aber nicht von regulärem Militär. Allerdings sei zu Anfang die Festung militärisch umkämpft (und daher wohl auch zumindest zeitweise militärisch besetzt) gewesen.
  • Bei Kobryn#Geschichte steht mit einem Satz, dass es in der Tat von deutschen Truppen, also wohl ja militärisch, besetzt gewesen sei.
  • Bei Pinsk#Geschichte findet man eine Eroberung, dann aber keine direkte militärische Erwähnung mehr, dafür aber die Einsetzung eines Judenrats und das Wüten von SS und diversen Polizeieinheiten. Insofern, ein bisschen unklar oder vage, was genau hier im Artikel gemeint sein könnte. -- marilyn.hanson (Diskussion) 04:10, 23. Mai 2021 (CEST)Beantworten

und dem Untergang des Nationalsozialismus

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kein Beleg für "Untergang des Nationalsozialismus" - daher entfernt. 89.12.255.40 14:57, 29. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Na klar, der NS waltet im Ostland noch immer. Was soll dieser Unfug? --Koschi73 (Diskussion) 11:17, 8. Aug. 2020 (CEST)Beantworten