Diskussion:Schutzschrift

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 193.84.66.44
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Der Artikel bedarf der Überarbeitung (ich habe jetzt keine Zeit, das selbst zu tun): Die eigentliche Funktion der Schutzschrift, nämlich einen Schriftsatz rein vorsorglich bei einem Gericht zu hinterlegen, bevor überhaupt ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt wird, findet überhaupt kein Erwähnung. So ist der Artikel irreführend. 158.169.131.14

Ebenso ist die Formulierung "an ein Gericht" nicht richtig, denn vorsorglich schickt man eine Schutzschrift an alle in Frage kommenden Gerichte, bei denen die einstweilige Verfügung beantragt werden könnte. Somit geht eine Schutzschrift nicht nur an ein, sondern an mehrere Gerichte! (nicht signierter Beitrag von 193.84.66.44 (Diskussion | Beiträge) 17:13, 4. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten