Diskussion:Schwägerschaft

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Was machen bei mehreren passenden Begriffen eine Fremdsprache?

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Unter dem Lemma Schwägerschaft werden auch die Begriffe Schwager und Schwägerin erklärt. Zu dem Artikel passen also mehrere Artikel in anderen Ländern. Beispiel: es muss auf den englischen Begriff Affinal kin verwiesen werden, es sollte aber auch auf das englische Lemma brother-in-law verlinkt werden. Was tun? Gibt's entsprechende Wiki-Regeln??? --JotW 13:33, 28. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Schwager (Schwägerschaft) in Lemma Schwägerschaft eingefügt

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Der Artikel Schwager (Schwägerschaft) hatte im Vergleich zu dem am 1. Januar 2004 angelegten Lemma Schwägerschaft die deutlich kürzere Versions- bzw. Autorenliste und war jüngeren Datums, nämlich vom 6. Juni 2006. Außerdem wäre es nicht möglich gewesen, die Artikel deutlicher von einander zu unterscheiden, da sich die Begriffe zwangsläufig und immens überschneiden.

Damit die Lizenz gewahrt bleibt, hier die

Versionsgeschichte des Artikels Schwager (Schwägerschaft)

Vgl. zu dem von mir hier gewählten Vorgehen Hilfe:Artikel_zusammenführen. --JotW 12:30, 28. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Geschwister des Ehepartners von Geschwistern einer Person

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Die Schwäger eines Ehegatten einer Person sind nicht mit dieser Person verschwägert. Aber was ist mit den Schwägern der Geschwister dieser Person; d.h. mit den Geschwistern des Ehepartners von Geschwistern dieser Person? Leonach 00:52, 14. Sep 2004 (CEST)

Mein Bruder ist verheiratet. Die Frau meines Bruders ist meine Schwägerin. Die Schwester der Frau meines Bruders ist die Schwägerin meines Bruders. In Bezug auf mich ist sie einfach die Schwägerin meines Bruders oder die Schwester meiner Schwägerin. Schwägerschaft im Rechtssinn besteht zwischen uns nicht, höchstens eine Schwippschwägerschaft im allgemeinen Sinn. --Jordi 10:44, 27. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Weiß jemand noch was genaueres über das Ehehindernis "Schwägerschaft" im katholischen Kirchenrecht (Geschichte, Ziel bzw. Sinn, Anwendung)? Das fehlt hier noch. --AndreasPraefcke ¿! 21:38, 23. Okt 2005 (CEST)

Stimmt das?

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Die Grafik zeigt die Verwandtschaft und Schwägerschaft aus Sicht der darin schwarz dargestellten Ehefrau. Nicht aus Sicht des schwarz dargestellten Ehemanns??? --AndreasPraefcke ¿! 16:28, 18. Jan 2006 (CET)

Nun, ich meinte mit den Verwandten die der Frau (Eltern, Onkel, etc.). Bei der Schwägerschaft bezieht es sich dann natürlich den Ehemann. Werde das mal korrigieren. - 84.155.159.58 22:43, 21. Jun 2006 (CEST)

Warum erscheinen in der Grafik nicht die Begriffe Neffe und Nichte? --Abr 06:40, 20. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Beispiel

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A ist der Vater von C; B ist die Mutter von C; C ist der Sohn von A und B; A und B sind miteinander verheiratet. Ist A mit C verschwägert, weil A und B miteinander verheiratet sind und C der Sohn von B ist? --84.61.64.191 15:29, 11. Feb 2006 (CET)

Unsinn, in deinem Beispiel ist C doch einfach das Kind der Eheleute A und B. Es besteht also keine Schwägerschaft, sondern ein Eltern-Kind-Verhältnis. Wäre C das Kind nur eines der Partner (sagen wir von B), so wäre A der Stiefvater des Kindes und damit in der Tat mit dem Kind verschwägert. --Jordi 10:35, 27. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefgeschwister

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Nach deutschem Recht sind auch Stiefeltern mit ihren Stiefkindern verschwägert, und umgekehrt § 1590.
Das habe ich mal unter Schwägerschaft#Bezeichnungen und Grade ergänzt; vielleicht sollte es auch unter Schwägerschaft#Beispiele in ausführlicherer Form ergänzt werden.

Stiefgeschwister hingegen sind, wenn ich alles richtig verstanden habe, nach deutschem Recht nicht verschwägert.
Sofern das stimmt, sollte es m. E. auch in den Artikel. -- Irene1949 20:47, 16. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Stiefkinder/Stiefeltern sind jetzt in der Einleitung genannt. Stiefgeschwister sind rechtlich nicht miteinander verschwägert, weil Schwägerschaft nur die Verwandten eines (Ehe-/Lebens-)Partners mit dem anderen (Ehe-/Lebens-)Partner (nicht aber mit seinen Verwandten) verbindet. Sie können allenfalls miteinander verwandt sein, falls sie zugleich Halbgeschwister sind (also einen gemeinsamen Vater oder eine gemeinsame Mutter haben). --Jordi 10:23, 27. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Schwiegervater meiner Tochter

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Gibt es einen Verwandchaftsbegriff für mich als Vater zum Schwiegervater meiner Tochter?

Bruder im Geiste? Just kidding. --Soldat Schwejk 09:20, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ihr seid weder verwandt noch verschwägert. Schwägerschaft verbindet nur die Verwandten eines (Ehe-/Lebens-)Partners mit dem anderen (Ehe-/Lebens-)Partner (du bist also, aber das weißt du natürlich, mit deinem Schwiegersohn verschwägert), nicht aber mit seinen Verwandten. Es bleibt dir also nichts anderes übrig, als "Schwiegervater meiner Tochter" oder (vielleicht leichter nachvollziehbar) "Vater meines Schwiegersohnes" zu sagen. --Jordi 10:27, 27. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Du kannst offenbar auch Gegenschwiegervater sagen, der Ausdruck kommt auch im Artikel vor (kannte ich vorher nicht). --Jordi 13:49, 27. Jan. 2010 (CET).Beantworten

Halbschwager

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Dieser Begriff existiert offenbar auch. Leider kenne ich ihn nicht. (nicht signierter Beitrag von 91.21.216.6 (Diskussion | Beiträge) 20:59, 1. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Umgangssprachlicher Begriff für den Fall, dass es sich bei dem Schwager nicht um den Bruder, sondern den Halbbruder des Partners handelt. Rechtlich gesehen besteht hier ganz normale Schwägerschaft. --Jordi 10:31, 27. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Lochschwager

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In der Umgangssprache gibt es auch noch den Begriff "Lochschwager", wenn zwei Männer schon mal (muss nicht gemeinsam sein), die gleiche Frau beglückten. --195.243.149.155 14:54, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Richtig, und der Begriff wird vorwiegend von Besuchern käuflicher Damen benutzt --77.180.113.87 11:19, 13. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Schwägerschaft Ehefrau ↔ Großmutter

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Meine Frau ist mit meiner Großmutter verschwägert. Soweit ist das klar. Aber wie nennt sich diese Schwägerschaft, ist meine Frau die Schwiegerenkelin meiner Großmutter? Dieser Begriff taucht hier nicht auf. -- Uwe (nicht signierter Beitrag von 87.184.204.232 (Diskussion | Beiträge) 13:28, 19. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Deine Ehefrau ist Schwiegerenkeltochter bzw. Schwiegerenkelin deiner Großmutter (analog zum Schwiegerkind). Habe dies als Unterpunkt an dieser Stelle in den Artikel aufgenommen.-- Quod-erat-demonstrandum. (Diskussion) 06:28, 30. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Die Eltern meines Schwagers

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Was sind die Eltern meines Schwagers? wenn es dafür einen Begriff gibt was nahe liegen sollte. Den seine Geschwister wären meine Schwippschwäger und seine Kinder meine Neffen,Nichten. Was sind seine Eltern? Meine Schwiegereltern können sie ja nicht sein. -- 84.63.53.5 02:37, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Sie können durchaus die Schwiegereltern sein, nämlich dann, wenn der Schwager bspw. dadurch dein Schwager geworden ist, dass du seine Schwester geheiratet hast. Dann sind die Eltern des Schwagers auch die Eltern seiner Schwester, also deiner Frau, und damit natürlich deine Schwiegereltern. Also nehme ich an, die Schwiegerschaft beruht bspw. darauf, dass deine Schwester geheiratet hat. Die Eltern ihres Mannes sind also die Schwiegereltern deiner Schwester. Ein Begriff für deine Beziehung zu ihnen wäre mir nicht bekannt. --SchnitteUK (Diskussion) 19:35, 11. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Geschichtlich - Leviratsehe

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Zitat "in biblisch-alttestamentlichen Rechtsvorstellungen … wurde ein der Blutsverwandtschaft analoges Verhältnis zwischen den beiden Familien begründet, weswegen i.d.R. Schwagerehen … verboten … waren."

Das ist aber doch genau die Leviratsehe, deren Vollzug als religiöse Pflicht galt. --Ernst Schwartz 19:42, 12. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Übersichtliche Abbildung für den Artikel

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http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/ff/European_kinship_system_de.svg - Könnte man eine ähnliche Abbildung (ich finde die extrem gut) nicht auch für diesen Artikel hier (also auf Schwägerschaft und nicht auf Verwandtschaft bezogen) erstellen? Ich fände das toll, traue mir das aber aufgrund mangelnder technischer Kenntnisse nicht zu. --193.175.206.234 16:21, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Schwägerschaft in der Ethnologie und Soziologie

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ich habe folgenden Abschnitt

„Dass insbesondere die Schwiegermutter im Volksmund so oft als eine Böse Sieben beschrieben oder bewitzelt wird, wird in der Familiensoziologie untersucht. Claude Lévi-Strauss geht z. B. davon aus, dass es strukturell in allen Kernfamilien dauerhaft nur entweder intime (vertrauliche, warme) oder distanzierte (formelle, respektvoll-kühle) Beziehungen geben kann, und dass in diesem „Verwandtschaftsmolekül“ kein Akteur damit inkompatible Beziehungen aufrechterhalten kann.<ref>Claude Lévi-Strauss, Les structures élémentaires de la parenté, 1949</ref> Nun gilt in Europa sowohl für das herkömmliche adelige Familienmodell (Ehepaare stehen zueinander distanziert, intim aber mit ihren gegengeschlechtlichen Kindern) als auch für das hergebracht bürgerliche (Eltern sind unbedingt, auch gegen ihre Kinder, intim verbündet, diese stehen zu beiden entsprechend distanziert, intim dafür mit Geschwistern und Großeltern), dass eine hinzu tretende Schwiegertochter zur Schwiegermutter nur distanziert stehen kann: Denn im Adel wäre letztere die intime Verbündete ihres formal distanzierten Ehemannes und im Bürgertum die distanzierte Mutter ihres intim-nahen Gatten. Das ist für ein allgemeines Vorurteil hinreichend.“

entfernt, weil:

  • der luftleere Begriff "Böse Sieben" mich irritiert (und der erste Satz eh' eine platte Behauptung ist; die Böse Sieben ist ein Fluss)
  • selbst Levi-Strauss nur von der Richtigkeit seiner Annahmen "ausgeht"
  • die dargestellten Familienmodelle (der ganze Text wirkt sehr abgeschrieben) nur wenig mit der Schwiegermutter zu tun hat und
  • es hiernach wohl nur in "Adel und Bürgertum" Schwiegertöchter gibt (zu Zeiten, wo wir noch so unterteilten, gabe es wohl auch noch das zahlenmäßig überwiegende Proletariat, und in Levi-Strauss' Heimat gab es gar keinen Adel mehr, oder?)
  • die Begründung für das Vorurteil eine gänzlich unbewiesene behauptung ist und auch sonst im Konjunktiv stehen müsste.

--Mideal (Diskussion) 15:02, 25. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

So abwegig, dass man das kommentarlos entfernen müsse, scheint das nicht zu sein, siehe [1], [2]. Hinzu kam der Abschnitt 2008. --TMg 14:47, 26. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Kinderlose Ehe?

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Bin ich mit meinem Lebenspartner verschwägert, auch wenn wir keine gemeinsamen Kinder haben? Stephanie (nicht signierter Beitrag von 80.128.19.101 (Diskussion) 17:37, 14. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Eine Heirat begründet rechtlich keine Schwägerschaft (oder Verwandtschaft) zwischen den Ehepartnern, sondern eine Schwägerschaft zwischen ihren beiden Familien, also ihren jeweiligen Verwandten. Gleiches gilt für eine eingetragene Partnerschaft (gleichgeschlechtlich). Nicht eingetragene Lebenspartner, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben (wilde Ehe), werden rechtlich als Lebensgefährten bezeichnet; zwischen ihnen oder ihren Familien besteht keine Schwägerschaft → siehe auch Verwandtschaftsbeziehung #Ehe- und Lebenspartner… Grüße --Chiananda (Diskussion) 18:55, 14. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Ich würdet niemals verschwägert sein, sonder höchstens verheiratet, wenn ihr euch dazu entschließt. In Bezug auf das Zeugnisverweigerungsrecht könnte man von einem Verlöbnis ausgehen, die nicht formell beginnt, sondern sich aus Fakten ergeben kann. --Eingangskontrolle (Diskussion) 10:48, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
@Eingangskontrolle: Bitte was? Geht das auch verständlich? Wo ist der Bezug zur "kinderlosen Ehe"? --Chiananda (Diskussion) 12:19, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Der Zusammenhang ist, das das einzige Verhältnis von rechtlicher Bedeutung eben ein de-facto-Verlöbnis wäre, nach aussen dokumentiert durch gemeinsame Anschaffungen, Wohnung, Auftreten als Paar usw.. Das bedeutet, das der eine nicht gegen den anderen aussagen muss. --Eingangskontrolle (Diskussion) 16:19, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Änderung der Beispielnamen

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Ich bitte die Administratoren darum, die Beispielnamen zumindest zum Teil durch solche aus nicht-deutschen Kulturkreisen zu ersetzen. Die aktuellen spiegeln nicht die veränderten gesellschaftlichen Realitäten wider und wirken auf mich ausgrenzend.

MfG,

A. Yilmaz (nicht signierter Beitrag von 92.209.47.23 (Diskussion) 16:31, 10. Jul 2015 (CEST))

Wo er recht hat!!! Das geht echt gar nicht. In unserer Gesellschaft sind schließlich nicht nur alle schwul oder lesbisch, sondern auch vegane glutenintolerante ausländische Atomkraftgegner und Holocaustleugner. Ich finde das sollte man auch irgendwie berücksichtigen. Kein Scherz.

Formulierung Eingangsparagraph: Verwandtschaftsgradsbezeichnung unlogisch

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Hallo, die Formulierung "Des Weiteren werden entfernte Verschwägerte häufig auch Schwager bzw. Schwägerin genannt, und zwar insbesondere die Ehegatten bzw. Lebenspartner der eigenen Geschwister [...]" ist unlogisch. Und zwar deshalb, weil es sich um das gleiche Verwandtschaftsverhältnis handelt wie die Geschwister des Ehepartners. Ehepartner der Geschwister <=> Geschwister der Ehepartner. Identisch weit verwandt.

"Ehepartner der Geschwister <=> Geschwister der Ehepartner": Diese Verwandtschaftsverhältnisse sind NICHT identisch. Die Sichtweise geht immer von EGO aus. Bsp.: 1. Ehepartner der Geschwister (von EGO): EGO hat eine Schwester, diese Schwester ist verheiratet, ihr Mann ist also der Ehepartner von EGOs Schwester (Geschwister). 2. Geschwister der Ehepartner (von EGO): EGO ist verheiratet, hat also eine Frau (Ehepartnerin). Diese Ehefrau hat einen Bruder (Geschwister). --217.84.140.126 16:03, 8. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Verwirrendes Bild bei Lebenspartnerschaft

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Das Bild darüber ist verständlich, jeder hat Vornamen. Aber beim Bild für Lebenspartnerschaften gibt es Personen ohne Namen (Schwester S.), und außerdem sind die abgekürzten Nachnamen verwirrend. Der einzige Grund dafür wäre ja, Familien zu unterscheiden (gleiche Familie hat gleichen Nachnamensbuchstaben), aber warum haben dann mehrere Familien den gleichen Buchstaben als Nachnamen? Mein Vorschlag wäre, genauso wie im Bild darüber, nur Vornamen zu benutzen, und zwar einen Namen für jede Person, auch die Schwester. Oder, falls man Buchstaben für die Nachnamen will, dann wenigstens verschiedene, damit sie auch einen Sinn haben. Wie es jetzt ist, verwirrt es mehr, als zu helfen.

Unsauber

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Im Artikel steht geschrieben: "Dadurch werden die Verwandten des einen Ehepartners mit den Verwandten des anderen Ehepartners durch das Band gegenseitiger Schwägerschaft verbunden; zwei Familienverbände werden so miteinander verknüpft," und "§ 1590 Abs. 1 Satz 1 BGB: „Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert.“ " Die weiteren Verwandten meines Schwagers sind nicht mehr mit mir verschwägert. --Rat (Diskussion) 10:47, 21. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Bezeichnungen und Grade

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Schwippschwager/Schwippschwägerin: "... im weiteren Sinne aber auch für ... Onkel und Tanten des Ehepartners." Zwei Zeilen weiter sind Onkel und Tanten des Ehemanns/der Ehefrau (also des Ehepartners) der Schwiegeronkel/die Schwiegertante. Bezeichnen die Begriffe Schwippschwager/Schwippschwägerin und Schwiegeronkel/Schwiegertante in diesem Fall also dieselben Verwandten? --217.84.135.251 16:39, 5. Jul. 2022 (CEST)Beantworten