Diskussion:Stiftung (Deutschland)

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Stiftung und Vermögen

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Es gibt hier offenbar unterschiedliche Auffassungen darüber, ob eine Stiftung ein Vermögen hat oder eine Vermögensmasse ist. M.E. sprechen die besseren Argumente dafür, zu sagen, dass eine Stiftung ein Vermögen hat. Es gibt durchaus Stiftungen ohne nennenswertes Vermögen, und umgekehrt macht nicht allein und nicht primär das Vermögen eine Stiftung aus, sondern die Tatsache, dass eine Einrichtung ohne Eigentümer, Mitglieder oder Gesellschafter auf Dauer einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Auch ein Fonds ist kein Vermögen, sondern (meistens) eine Gesellschaft (zum Beispiel eine KG), der wiederum bestimmte Vermögensgüter gehören (zum Beispiel Wertpapiere).

Ich schlage vor, diese Frage erst einmal hier zu diskutieren, bevor wir den Text des Artikels immer hin- und herändern.Christian Meyn 23:30, 22. Sep 2006 (CEST)

Nachtrag: Wenn keiner was dagegen hat, ändere ich die Definition bis auf weiteres wieder dahin gehend, dass es sich bei der Stiftung um eine Einrichtung handelt, die ein Vermögen hat.Christian Meyn 11:22, 29. Sep 2006 (CEST)

Wappen, Fahnen etc.

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Bevor da kein Inhalt kommt, bin ich dafür, den Abschnitt zu Wappen und Fahnen erst einmal wegzulassen. Christian Meyn 09:50, 27. Mär 2006 (CEST)

Sehr einverstanden. Thorbjoern Смерть вандалам! 11:10, 27. Mär 2006 (CEST)

Alte Diskussionsthemen (etwas sortiert)

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Warum 1-2 ? Ist doch eigentlich das gleiche.

Hast recht, habe die Definition überarbeitet. (C. Meyn) - Hinweis: Bezog sich auf eine überholte Fassung.

Bürgerstiftungen

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Lieber Anonymus, Weblinks gehören in die entsprechende Rubrik am Ende des Artikels. Und dort stehen die Bürgerstiftungen schon länger. --Thorbjoern 07:56, 16. Feb 2005 (CET)

Bürgerstiftungen sind als besondere Form der Gemeinschaftsstiftung rechtlich sehr interessant. Sie sollen als Ausdrucksform der modernen Bürgergesellschaft nicht nur privates Kapital für gemeinnützige Zwecke bündeln, sondern auch bürgerschaftliches Engagement aktivieren und zusammenführen. Zu diesem Zweck wird versucht, bei der Gestaltung der Stiftungsorgane eine an körperschaftliche Formen angenäherte Struktur zu schaffen, indem man z.B. Stiftungsräte oder Stifterversammlungen bildet. das ist vor dem Hintergrund des streng nichtkörperschaftlichen Verständnisses des deutschen Stiftungsrechts ziemlich problematisch und stößt auf deutliche Grenzen. Hat jemand was dagegen, wenn ich einige (wenige) Zeilen zu Bürgerstiftungen dazu verfasse?

In den Literaturhinweisen könnte man hierzu auf Kaper, Aaltje, Die Stiftung bürgerlichen Rechts und die unselbstständige Stiftung als Organisationsformen für Bürgerstiftungen, Nomos 2006, ISBN 3-8329-1585-0 sowie Böckel, Martin, Unabhängige Bürgerstiftungen - Wesen, Entstehung und Wirken im kommunalen Umfeld,Studien zum Verwaltungsrecht, Bd. 17, Hamburg 2006, ISBN 3-8300-2313-8 hinweisen. Letzteres ist von mir. Auch hierzu die Frage, ob jemand was dagegen hat? Ich will nicht anonym bleiben, muss aber erst mal sehen, wie man sich anmeldet.

Rechtsform / Namen

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Es gibt - zumindest in D - eine Reihe von nicht unwichtigen Organisationen, die zwar "Stiftung" im Namen tragen, die aber rechtlich u. finanziell nur e.V.s sind, d.h. ohne Stiftungskapital. Das sollte vielleicht noch eingearbeitet werden. --a_conz 03:58, 20. Feb 2005 (CET)

Ist inzwischen erfolgt. Die Vereinen können im Übrigen durchaus ein Kapital haben, das einem Stiftungsvermögen entspricht, müssen aber nicht.-- Christian Meyn 10:48, 27. Jun 2005 (CEST)

"Steuertrickprinzip"

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Wo kann man mehr herrausfinden, über das eigentliche Steuertrickprinzip, was mit den Stiftungen betrieben wird. Versuche mir gerade ein konkretes Bild von Lidl zu machen, die Jungs verdienen 36 Millarden und drücken laut meinen Informationen keine Steuern ab. Sie dürfen zwar offiziel nichts verdienen, aber keiner sagt ihnen wie hoch ihre Gehälter sein dürfen.

Würde mich freuen wenn mir jemand einen Tip geben könnte, wo es einen netten ausführlichen Artikel zu diesem Theama gibt.

Was willst Du genau wissen? Mit Stiftungen lassen sich im engeren Sinn keine Steuern sparen - was an eine gemeinnützige Stiftung gegangen ist, ist weg - natürlich zahlt man darauf auch keine Steuern mehr.
Bei Lidl liegt die Sache insofern anders, als es sich um eine Stiftung & Co. KG handelt, bei der die (nicht gemeinnützige!) Stiftung die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Kommanditgesellschaft (KG) ist. Das führt zwar dazu, dass a) niemand mehr persönlich haftet und b) bestimmte Transparenz- und Publizitätsregeln nicht gelten, bedeutet aber steuerlich wenig bis gar nichts. Wenn "die Jungs gar keine Steuern zahlen", dann machen die das irgendwie anders - mit der Stiftung hat das vermutlich nichts zu tun... C. Meyn

Details: http://www.fiala.de/veroeffentlichungen/2017/01/hohe-steuererleichterungen-fuer-den-engagierten-buerger/ Jla net.de (Diskussion) 15:59, 12. Mär. 2017 (CET)Beantworten

GmbH als Stiftung

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Wie einleitend im Artikel definiert, ist nicht die Rechtsform entscheidend, sondern die Funktion. Und sehr wohl lassen sich mit den Mitteln des GmbH-Rechts oder des Vereinsrechts Stiftungen errichten, nämlich Einrichtungen, die auf Dauer mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck erfüllen. Die Friedrich Ebert Stiftung ist als Rechtsform ein Verein, aber sehr wohl eine Stiftung. Die Robert Bosch Stiftung und die Klaus Tschira Stiftung gehören zu den größten im Lande, sind von der Rechtsform her GmbHs , aber ohne jeden Zweifel Stiftungen. Deswegen bin ich dafür, den Satz "Stiftungen können außerdem in der Rechtsform der Stiftungs-GmbH oder des Stiftungs-Vereins errichtet werden." im Text stehen zu lassen. Christian Meyn

Ich habe den Satz nochmal etwas abgeändert, weil ich der Meinung bin, dass das Entstehen einer Stiftung abschließend in den §§ 80 ff. BGB geregelt ist. Die anderen Rechtsformen können sicherlich einer Stiftung ähneln, sind aber eben keine (vgl. z.B. notwendige staatliche Anerkennung). Thorbjoern 08:40, 26. Jul 2005 (CEST)
Was eine Stiftung ist, darüber lässt sich - offensichtlich - trefflich streiten. Im internationalen Kontext definiert man Stiftungen in der Regel von ihrer Funktion her, und da ist die Rechtsform eben egal. Sonst wäre eine US-amerikanische charitable corporation wie die Bill and Melinda Gates Foundation - immerhin die größte Stiftung der Welt - keine "Stiftung", ebensowenig wie ein englischer charitable trust. Wesensmerkmale der Stiftung sind aus meiner Sicht Zweck, Vermögen, dauerhafte Bindung. Die Rechtsform "rechtsfähige Stiftung" ist eben nur eine Erscheinungsform von Stiftungen, sowie es "Gesellschaften" eben als GbR, oHG, KG, GmbH, AG, PartG, Ltd., Inc., S.à r.l. oder sonst etwas geben kann. Für die Zwecke des Wikipedia-Artikels kann ich aber mit Deiner Formulierung leben. Das Argument der "notwendigen staatlichen Anerkennung" überzeugt mich nicht: Eine Anerkennung ist erforderlich zur Errichtung einer speziellen Form von Stiftung, nämlich der rechtsfähigen Stiftung im Sinne der §§ 80 ff. BGB. Für die Errichtung eines Stiftungs-Vereins oder einer Stiftungs-GmbH ist die Eintragung ins Vereins- bzw. Handelsregister erforderlich. Na und? Die Tatsache, dass es eines Hoheitsakts bedarf, damit die Stiftung als juristische Person zu existieren beginnt, gilt a) für alle drei Formen gleichermaßen und sagt b) auch nichts weiter aus. Die treuhänderische Stiftung - die nun wirklich ohne jeden Zweifel eine Stiftung ist - ist übrigens nirgendwo geregelt und braucht weder Anerkennung noch Eintragung. Christian Meyn 12:04, 26. Jul 2005 (CEST)

Rechtliche Grundlagen und Stiftungsgründung

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Hallo Thorbjoen, hallo Christian, denke dass der Text so einigermassen ok ist, da es wirklich nicht auf die Anerkennung ankommt und der Text so auch der Definition am Artikelanfang entspricht. Habe die Sortierung etwas abgestimmt, da das unter "Stiftungsgründung" Gesagte explizit nur für das deutsche Recht und nicht auch die CH gilt. Die Doppelungen aus Rechtliche Grundlagen und Stiftungsgründung müssten noch raus. Aber nicht mehr heute greez --Tv 22:54, 26. Jul 2005 (CEST)

Sehr einverstanden, vielen Dank. Christian Meyn 11:25, 27. Jul 2005 (CEST)

Ende einer Stftung

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Hallo, wie funktioniert eigentlich die Auflösung einer Stiftung? Was passiert mit dem Vermögen etc?

Steht in der Satzung, meist müssen alle Stiftungsorgane (Vorstand und Kuratorium -so es eins gibt) gemeinsam entscheiden. Der Beschluss muss von der Stiftungsbehörde genehmigt werden. Meist ist in der Satzung angegeben, wem das Vermögen zufällt, wenn nicht, regelt dies das Stiftungsgesetz des Bundeslandes. Meist ist das Land Anfallsberechtigter. Das Vermögen und die Erträge müssen jedoch in einer den Zwecken der aufgelösten Stiftung entsprechenden Weise verwendet werden. Thorbjoern 17:02, 27. Jun 2006 (CEST)
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  1. http://www.stiftungen.org/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-dynamische-inhalte/detailseite-pressemitteilung/mode/teaserstart/detail/5034.html Fehler beseitigt-
Folgendes muss noch repariert werden ( keine Zeit mehr dazu)
  1. zu der Bertelsmannangabe im Abschnitt große Stiftungen s. angabe Caterina Döring 2010 [1] in Döring: Die Stiftung als Finanzierungsinstrument in Unternehmen.
  2. http://www.ekfs.de/de/stiftung/aktivitaeten.html
  3. http://www.stiftungen.org/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-dynamische-inhalte/detailseite-pressemitteilung.html?tx_leonhardtdyncontent_pi1%5Bmode%5D=teaserstart&tx_leonhardtdyncontent_pi1%5Bid%5D=3543

--Orik (Diskussion) 17:48, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Ort der Stiftung?

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Kann man eine Stiftung nur an seinem Wohnort errichten, oder an jedem beliebigen Ort? Kann man als Deutscher auch eine Stiftung im Ausland gründen, bzw. als Ausländer in Deutschland? An welchem Ort (Gemeinde, Bundesland) wird die Stiftung geführt und beaufsichtigt? An ihrem Gründungsort, oder dem Ort, wo der Vorstand sitzt, oder an irgend einem willkürlich festgesetzten Ort? Könnte ich als Berliner eine Stiftung in München gründen, oder mit der Stiftung zusammen umziehen? 天竜 (Diskussion) 23:31, 4. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Kurz gefasst: das hängt stark von der Rechtsform der Stiftung ab. Eine private Stiftung kann jeder überall gründen. Eine Treuhandstiftung wird von einer anderen Körperschaft verwaltet, die bereits irgendwo ihren Sitz hat, und nur eine Stiftung mit staatlicher Aufsicht muss als obligatorisches Stiftungsorgan einen Vorstand haben und unterliegt den Normen der jeweiligen Stiftungsaufsicht, in Deutschland ist dies Sache der Bundesländer und der Sitz einer solchen Stiftung muss in der Regel in dem entsprechenden Bundesland liegen. Kirchliche Stiftungen unterliegen zum Beispiel der Aufsicht durch eine Kirchenbehörde, die in der katholischen Kirche zum Bespiel einem Bistum zugeordnet ist (Ordinariat). Eine Stiftung öffentlichen Rechts kann in Deutschland nur von vom Staat gegründet werden. In anderen Ländern kann es hierzu natürlich ganz andere Regelungen geben. Eine Stiftung ist eine juristische Person, und wer die Stifter sind, die das Stiftungsgeschäft tätigen und den Grundstock des Stiftungsvermögens aufbringen, und wo diese wohnen, spielt keine Rolle, solange die im konkreten Fall geltenden Rechtsnormen berücksichtigt werden. --Membeth (Diskussion) 08:45, 5. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Noch etwas: wenn die Stiftung nach der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt werden soll, sind die Finanzbehörden der Bundesländer zuständig. --Membeth (Diskussion) 08:53, 5. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Grundsätze guter Stiftungspraxis

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Welche Relevanz haben eigentlich die "Grundsätze guter Stiftungspraxis" des Bundesverband Deutscher Stiftungen? Sollten die hier auf der Seite erwähnt werden? ArchibaldWagner (Diskussion) 21:53, 26. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Pri­va­te Stif­tun­gen

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Was sind eigentlich pri­va­te Stif­tun­genbmz? Umgangssprachlich für Stiftungen des Privatrechts/bürgerlichen Rechts? Fände es gut, wenn die Antwort gleich im Artikel passiert. Nur Mut! Danke und Grüße, --W like wiki good to know 21:33, 26. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Rücknahme ins Privatvermögen?

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1. Kann man eine Stiftung auflösen und das Vermögen wieder ins private Vermögen überführen? 2. Es fehlt noch ein wichtiger Hinweis: Bei Enteignungen (Vermögensabgabe, Zwangshypothek) durch den Staat werden Stiftungen verschont. -- 92.206.106.236 12:15, 23. Mär. 2022 (CET)Beantworten

"Ausstattungskapital von mindestens 25.000 Euro" - begründung?

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es heißt im artikel: "In der Verwaltungspraxis fordern die meisten Stiftungsbehörden ein Ausstattungskapital von mindestens 25.000 Euro". wie kann dies begründet werden, wenn dagegegen gilt: "Das BGB selbst schreibt lediglich vor, dass „die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert“ erscheinen muss (§ 80 Abs. 2 BGB)." und der stiftungszweck so definiert ist, dass auch ein deutlich kleinerer betrag „die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert“ sein lässt? könnte dies bitte im artikel geklärt werden, denn diese "verwaltungspraxis" würde dann die gründung sicher sehr vieler, kleinerer stiftungen verhindern, v.a. solcher, die dem "fundraising" dienen, z.b. zur gründung einer partei, die mitgliedsbeiträge und spenden einwerben will. danke --HilmarHansWerner (Diskussion) 14:19, 20. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

verfahren und kontrolle für die weitere einzahlung von geldbeträgen in eine bereits gegründete stiftung?

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könnte bitte im artikel etwas gesagt werden zum verfahren und zur kontrolle für die weitere einzahlung von geldbeträgen in eine bereits gegründete stiftung? wie verläuft etwa die zahlung von geldbeträgen, z.b. mitgliedsbeiträgen oder spenden, an eine stiftung, z.b. eine, die auf gründung und führung einer partei abzielt, und wie kann der geld-geber sicher sein, etwa bei zahlung über das internet, dass sein geld an der richtigen stelle landet, um dort bestimmungsgemäß verwendet zu werden bzw. nicht veruntreut? danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 14:25, 20. Jul. 2023 (CEST)Beantworten