Diskussion:Weißer Ring

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 95.90.237.240 in Abschnitt Kinder haften für ihre Eltern
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Der Edit [1] brachte einen Vorstellungstext über den Weißen Ring. Sollte keine URV festgestellt werden, kann man den Text wieder eingefügen. Er müßte aber neutral überarbeitet werden und ist so noch sehr Deutschland-lastig. Ich habe die Passage erstmal entfernt, da sie so nicht in den Artikel passte. --Chrislb 14:43, 17. Aug 2005 (CEST)

Ich bin ehemaliger ehrenamtl. Mitarbeiter vom Weißen Ring und habe jetzt mit Genehmigung von dessen Bundesgeschäftsstelle gekürzte Texte aus den offiziellen Internetseiten des Vereins und dessen Logo in den Artikel gestellt. URV liegt also nicht vor. Satzungen und Ziele der anderen deutschsprachigen Gründungen sind ähnlich: Eine eigene Aufstellung lohnt sich wohl nicht. Für weitere Vorschläge zur Überarbeitung bin ich dankbar! --Hermann Thomas 18:21, 12. Sep 2005 (CEST)

Missverständnis?[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Artikel: "... Die besonderen Rechte eines Angeklagten in einem Gerichtsverfahren sind somit keine „Täterrechte“, sondern Prinzipien eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens." - Das ist das ist doch gar nicht das, was der "Weisse Ring" mit "Opferschutz statt Täterschutz" meint (oder hat der WR je eine Abschaffung der Unschuldsvermutung gefordert?) Dem WR geht es doch mit der Devise "Opferschutz statt Täterschutz" darum, dass nachdem die Schuld des Täters erwiesen wurde dieser z.B. auf Staatskosten eine Therapie bekommt (bei Sexualdelikten etwa), das Opfer aber sehen muss, wo es bleibt. Ausserdem ist der WR auch nicht für die Wiedereinführung der Todesstrafe (was auch gerne einmal behauptet wird). (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 82.101.232.100 (DiskussionBeiträge) 6:43, 2. Okt 2007) Hermann Thomas 12:40, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Mich stört, dass in dem Abschnitt "Kritik" keine Quelle angegeben ist: WER kritisiert das Motto "Opferschutz statt Täterschutz" auf die im Text dargestellte Weise? Solange dort keine Quellenangabe auftaucht, kann ich dort genauso gut und ebenfalls ohne Angabe einer Quelle eine von mir selbst erdachte Gegenposition hinschreiben, also darlegen, warum das Motto meiner Meinung nach doch sinnvoll ist. Restitutor 11:03, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich möchte meine obigen Ausführungen noch ein wenig präzisieren:
Wäre das, was im Abschnitt Kritik steht, ein Zitat, so könnte man es problemlos im Artikel stehenlassen, weil es dann einfach nur der Dokumentation diente im Sinne von "bestimmte Leute haben das gesagt". Da es aber keine Quellenangabe gibt, ist es kein Zitat.
Wenn es aber kein Zitat ist, dann ist es Teil der allgemeinen Darstellung des Sachverhaltes. Und als solcher ist es in seiner Argumentation höchst anfechtbar. Denn es heißt dort: "Diese Aussage ist insoweit inkorrekt, als dass eine Täterschaft in einem rechtsstaatlichen Prozess erst am Ende eines Gerichtsverfahrens durch ein richterliches Urteil ausgesprochen wird." Diese Aussage ist zwar richtig, aber nicht relevant. Im Grunde wird dort ja ausgesagt: Juristisch gesehen gibt es einen Täter erst dann, wenn ein Gericht in seinem Urteil feststellt, dass es sich um einen Täter handelt. Ich halte dagegen: Objektiv gesehen gibt es aber einen Täter völlig unabhängig davon, ob ein Gericht die Schuld des Täters feststellt oder nicht.
Ein Beispiel: Ein Täter, der niemals gefasst wird und daher auch nie vor Gericht kommt, ist objektiv gesehen trotzdem ein Täter.
Würde man aber der absurden Logik des Abschnittes "Kritik" folgen, dann wäre ein Satz (z. B. bezogen auf den Nationalsozialismus) wie "Die meisten Täter sind jedoch nie vor Gericht gekommen" völlig unsinnig, da ein Gericht ja überhaupt erst feststellt, ob es sich um einen Täter handelt, d. h. wer nicht vor Gericht kommt, kann kein Urteil kriegen und kann also folglich auch kein Täter sein. Ich hoffe, jeder sieht ein, wie unsinnig eine derartige Argumentation ist.
Der Ausspruch des Weißen Rings "Täterschutz vor Opferschutz" bezieht sich auf den tatsächlichen Täter, den es in den meisten Fällen ja geben *muß*. Die Kritik im Wikipedia-Artikel läuft daher ins Leere. Daher gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder den Abschnitt "Kritik" löschen oder ihn um eine Gegenposition ergänzen. Restitutor 12:46, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Natürlich gibt es Täter, die nicht gefasst werden. Das ist aber doch völlig irrelevant. Diese Täter sind weder vom Weißen Ring noch von jenem Kritiker gemeint, da diese ja auch nicht in den Genuss eines angeblichen "Täterschutzes" vor Gericht kommen. Diese Täter werden von niemandem "geschützt". Das behauptet auch der Weiße Ring nicht. Daher ist es doch jenes Argument, das völlig ins Leere läuft.
Unter "Opferschutz statt Täterschutz" meint man z.B. "Warum bekommen Täter einen Anwalt und Opfer meistens nicht?" Nicht nur tatsächliche Täter bekommen einen Anwalt, sondern alle Angeklagte in bestimmten Verfahren, auch Unschuldige. Man weiß nämlich erst hinterher, ob der Angeklagte ein Täter ist. Richtig ist zwar, dass ein tatsächlicher Täter auch vor einem Schuldspruch schon ein Täter ist, dennoch darf er in einem Rechtsstaat nicht als Täter gelten, solange nicht die Täterschaft vor einem Gericht bewiesen wird und ein Schuldspruch ergangen ist. Es ist daher keineswegs eine absurde Logik, denn "Täterschutz" (um mal dieses unsinnige Wort zu benutzen) kann gleich Opferschutz sein. Würde man einem Angeklagten nämlich seine Rechte kürzen, kürzte man im selben Moment dem Opfer die Rechte, wenn der Beklagte unschuldig ist. Richtig ist zwar, dass in diesem Moment eine Schuld bzw. Unschuld unumkehrbar ist, das weiß aber der liebe Gott allein. Wenn das nämlich vorher schon klar wäre, bräuchte man auch keine Verhandlung vor Gericht.
"Opferschutz statt Täterschutz" ist eine plakative Stammtischparole, mit der man Wahlkämpfe in Hessen bestreiten kann, die aber einer oftmals hervorragenden Arbeit an der Basis des Weißen Ringes gar nicht gerecht wird. "Mehr Opferschutz" würde ich dagegen sofort unterschreiben. PS: Wo steht denn überhaupt, dass der o.g. Spruch vom Weißen Ring stammt? 84.58.92.57 21:01, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
http://www.weisser-ring.de/internet/verwaltung/news/details/article/8194/199/neste/4/index.html
sagt zwar Lüdemann, aber man kann sagen mit dem Artikel macht sich der Weiße Ring mit der Aussage gemein, oder?
85.179.72.104 03:25, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Schreibweise - Verschieben?[Quelltext bearbeiten]

Da es ein großes 'ß' nicht gibt, ist die Eigenschreibweise "WEISSER RING" in Ordnung. Das Lemma sollte aber "Weißer Ring" heißen und nicht "Weisser Ring" mit Idioten-'ss'. --78.52.141.239 12:00, 17. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Dem kann man nur zustimmen. Der Verein schreibt sich selbst in Versalien, daher das Doppel-S. Ansonsten heißt es ohne jeden Zweifel „Weißer Ring“. Das Lemma „Weisser Ring“ ist Buchstabentreue der besonders hirnlosen Art. Wikipedia macht sich lächerlich mit solchem Zeugs. --93.132.54.247 11:34, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
hirnlos. aha. hirnlos; "man kann nur", gut formuliert; nun ja - firmeneigennamen nutzen? der "macht sich lächerlich"; mein verein, hat sich noch nie selbst geschrieben, nicht das ich wüsste... (autodidakt?) ach so, tipp eines hirnlosen: es gibt (2011 noch nicht, soweit korrekt) seit ein paar jährchen das große ß. auch zum drucken und zum namenbenennen; ein eiertanz in der kopfzeile mit "vollständige Vereinsbezeichnung in deutschland" und die unvollständige im ausland bitte? die schreibweise in broschüren und briefen, im logo, im ortsverband ist ... subjektiv! - wer hätte das gedacht. kein onkel duden, keine tante brockhaus in sicht weit und breit. scheisse, auch keine genderpolizei, wo "wir" doch "alle" ex-bullen sind; kenne 10 mitmitglieder, die das gern täten, umbenennen oder korrekt in die de.wiki. vorsicht, die hirnvollen weisen werden es zu verhindern wissen. --—|joker.mg|— 21:28, 20. Okt. 2020 (CEST) ein schweitzer schweisser.Beantworten
Dem stimme ich zu. Auf der Seite des Weißen Rings finden sich einige Abschnitte, wo es "Weißer Ring" aber nie "Weisser Ring" heißt, z.B.: https://www.weisser-ring.de/internet/landesverbaende/sachsen/zwickauer-landzwickau-stadt/index.html --178.200.119.251 00:27, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Dann passe ich die Schreibweise im Artikel mal durchgehend an. --Sekante (Diskussion) 18:13, 29. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
beginnen wir die diskussion nun neu, "da es ein großes ß gibt"? --—|joker.mg|— 21:28, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Weisser Ring in anderen Laendern[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gelesen, dass in MONACO auch eine Organisation "Weisser Ring" existiert? Ist es wahr?--82.113.6.46 09:45, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Kinder haften für ihre Eltern[Quelltext bearbeiten]

ich halte den letzten passus für fragwürdig. kinder ab 7 sowie jugendliche (heranwachsende ohnehin) kommen dann für den sachschaden auf,wenn sorgeberechtigte oder erzieherinnen ihn nicht im vorauseilenden gehorsam übernehmen. voraussetzung ist nur, dass die aufsichtspflicht erfüllt wurde. dann geht der schaden zulasten des minderjährigen täter über die versicherung an eides statt, 20 jahre lang...meint --95.90.237.240 21:34, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten