Diskussion:Ziviler Ungehorsam

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von GPSLeo in Abschnitt Wichtige relevante Proteste fehlen
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Nächste Überarbeitungsstufe

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so, nachdem jetzt der theoretische teil zwar die wichtigsten autoren behandelt, aber das ganze noch sehr unsystematisch, steht für die nächsten überarbeitungsstufe eine systematisierung im unten angedeuteten sinne an. passend dazu werden noch 2 oder 3 aktuelle beispiele eingefügt.

sinnvoll wäre es auch, den juristischen teil zu systematisieren, und zwar so, dass die rechtssituation der aufgeführten länder vergleichbar wird. mangels juristischer sachkenntnis konnte ich das bisher nur ansatzweise machen.

theorie
  • allg Einführung (wie bisher)
  • Thoreau (wie bisher)
  • Naturrechtliche Ansätze
(? - ist schon länger her, dass ich mich damit beschäftigt habe; aktuell sehe ich in der lit naturrechtl und göttl rechtl Ansätze weitgehend synonym behandelt)
(wird zur Überschrift passend auch inhaltlich weiter ausgebaut)

--toktok 12:47, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Auslagerungen ausgeblendeter Inhalte

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Hallo, die nachfolgenden (in der Seite nebenan, teilweise schon vor dem 31.3.2009[1][2]) ausgeblendeten Inhalte habe ich nun hierher geschoben[3] und dabei die Bilder (hier, unten rechts) offen sichtbar gemacht. Wenn es Gründe gibt, diese und auch allgemeiner andere Inhalte auszublenden (oder aus dem öffentlichen Sichtfeld zu entfernen), dann sollten diese bitte hier, auf dieser Besprechungsseite (ggf. unter einem möglichst aussagekräftigen Betreff), offen genannt werden. MfG, Begruh, am 8.1.2017, 08:47 (MEZ)

<!-- '''Restrukturierung:'''
== Theoretische Grundlagen ==
=== Thoreau ===
=== Naturrechtliche Ansätze ===
=== Vertragsrechtliche Ansätze bei John Rawls und Jürgen Habermas ===
=== Vernunftrechtliche Ansätze bei Ronald Dworkin ===

Anmerkung: Hier war das erste Bild eingebunden.

Ronald Dworkin (2008)

=== Utilitarismus ===
[[Peter Singer]]
=== Christliche Ansätze ===
(Römerbrief, Apostelgeschichte)
([[Augustinus von Hippo]])
([[Thomas von Aquin]])
[[Lew Nikolajewitsch Tolstoi]] (Religionskritische und gesellschaftskritische Schriften, 14 Bde., Bd.9, Das Reich Gottes ist inwendig in Euch: Bd. 9)
[[Martin Luther King Jr.]] (Letter from Birmingham Jail)
[[Helmut Gollwitzer]]

<!-- === Martin Luther King Jr. === -->
<!--==== Chinesische Philosophie ====
In seinen ''Gesprächen'' antwortet [[Konfuzius]] (551 v. Chr.– 479 v. Chr.) auf die Frage Zi-Lus, wie man seinem Herrscher am besten dienen könnte:
::::: ''Den Herrscher niemals täuschen. Sollte es erforderlich sein, sich ihm offen widersetzen''<ref>Konfuzius: ''Gespräche''. Übers. v. Ralf Moritz, Reclam, Stuttgart 1998, (XIV, 22), S. 92.</ref>
-->
<!--

Anmerkung: Hier war das zweite Bild eingebunden.

Gandhi (Bildmitte) während des Salzmarsches (März–April 1930)

-->
<!-- === Angloamerikanisches Rechtssystem === -->

Begriffsabgrenzung "ziviler Ungehorsam" vs. "Widerstandsrecht"

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Mir ist der Unterschied nicht wirklich klar geworden, da bei Widerstandsrecht steht "In Deutschland garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." d. h., der Widerstand zielt NICHT primär "auf eine Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur", sondern auf den Erhalt der gültigen Verfassung und Gesetze.

Könnte man sagen: Beim Widerstandsrecht geht es darum, Widerstand zu leisten, wenn jemand oder eine Gruppe oder eventuell die Regierung, die gerade an der Macht ist, versucht, außerhalb demokratischer Legitimität die Verfassung zu ändern oder außer Kraft zu setzen, also eine illegitime Verfassungsänderung anstrebt, während "ziviler Ungehorsam" die bestehende Gesetzeslage nicht in Frage stellt, sondern erreichen will, dass die Vollzugsorgane des Staates die Verfassung und Gesetze auch tatsächlich einhalten? Einige reale Beispiele für das eine wie auch das andere wären hilfreich. Gruß, --Gkln (Diskussion) 16:38, 6. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Nein, das stimmt so sicher nicht. Menschen können sehr wohl mit "zivilem Ungehorsam" versuchen, gegen Gesetze zu protestieren, die sie in Frage stellen - auch wenn diese Gesetze die freiheitlich demokratische Grundordnung als solche nicht in Gefahr ist. Wobei sie sich dann manchmal auf dieses Widrstandsrecht berufen, auch wenn die Voraussetzungen dafür gar nicht gegeben sind. Die Grenzen zwischen Widerstandsrecht, zivilem Ungehorsam, aktivem Widerstand und Nötigung sind manchmal Ansichtssache. --HH58 (Diskussion) 13:36, 7. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Wichtige relevante Proteste fehlen

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Die Proteste mit massenhaftem zivilem Ungehorsam zu Atomkraft und Kohle fehlen momentan. Auch die Proteste zu G8 und G20 sind momentan nicht erwähnt. Und auch zu Blockaden von Nazidemos gibt es aktuell nur ein Bild ohne Bezug zum Text. Vielleicht wäre hier eine kleine Tabelle gut, es muss ja im Grunde nur auf die entsprechenden Artikel verlinkt werden. --GPSLeo (Diskussion) 00:25, 23. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Allerdings gab/gibt es keinen massenhaften zivilen Ungehorsam gegen Atomkraft, Kohle, G8 und G20. Diese Proteste sind lediglich eine winzig kleine Randgruppe in der Gesellschaft und allen Beteiligten ist von vornherein klar dass ihr "Kampf" aussichtslos ist. Bei den G8/20-Demos gab es keinen zivilen Ungehorsam sondern sinnfreies Randalieren, das ist ein Unterschied. --91.59.225.134 18:24, 1. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Republik Freies Wendland, Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf die waren nicht aussichtslos sondern haben letztendlich praktisch gewonnen. --GPSLeo (Diskussion) 22:48, 1. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Der Satz:

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"Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung,[4]" stellt eine unzulässige, weil unlogische Verkürzung des Sachverhaltes dar, denn der zivile Ungehorsam kann genauso in der Absicht geschehen, die bestehende Ordnung, weil inakzeptabel, zu überwinden. Da "Ziviler Ungehorsam" IMMER auf die Verletzung der bestehenden (Un-)Ordnung (s.u.) abstellt (sonst wäre es ja "Gehorsam"! Heilige Einfalt!), kann er nicht "innerhalb" dieser geschehen - das ist völliger logischer Blödsinn! Insofern gehört der Satz als fokusverengende und leicht widerlegbare Behauptung in das Reich der Gehirnwäsche und Wissensmanipulation, der ideologischen Kriegführung und Desinformation etc., mit absoluter(sic) Sicherheit nicht aber in eine sachlich und logisch einwandfrei aufgebaute Enzyklopädie.

Im Übrigen sind Zustände, in denen "Bürger- und Menschenrechte" erst "durchgesetzt" werden müssen, nicht als "Ordnung", sondern als "Unordnung" zu bezeichnen, denn das vollständige und problemlose Vorhandensein dieser Rechte, ist der natürliche, sich unmittelbar und zwingend aus der biologischen Not-Wendigkeit ergebende Normalzustand, nicht deren Abwesenheit, die erst eine künstliche "Durchsetzung" dieser Ur-Rechte erforderlich macht - also auch in dieser Hinsicht betreibt der zur Kritik stehende Satz schon rein begrifflich massive(!) Desinformation. (nicht signierter Beitrag von 109.41.130.26 (Diskussion) 20:23, 19. Jul. 2019 (CEST))Beantworten