Durbusch

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Durbusch
Stadt Lohmar
Koordinaten: 50° 55′ N, 7° 14′ OKoordinaten: 50° 55′ 10″ N, 7° 14′ 11″ O
Höhe: ca. 210 m
Einwohner: 473 (30. Dez. 2017)[1]
Eingemeindung: 1. August 1969
Postleitzahl: 53797
Vorwahl: 02205
Durbusch (Nordrhein-Westfalen)
Durbusch (Nordrhein-Westfalen)

Lage von Durbusch in Nordrhein-Westfalen

Durbusch ist ein Stadtteil von Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen.[2]

Durbusch liegt im Nordosten des Stadtgebiets von Lohmar. Die Ortschaften und Weiler Breide, Boddert, Oberdahlhaus und Unterdahlhaus sind mit ihm durch Siedlungswachstum verschmolzen. Die benachbarten Weiler sind Brambach, Schneppensiefen, Kombach, Bombach und Halfenbüchel im Nordosten, Breideneichen im Osten, Stöcken, Hoven und Jexmühle im Südosten, Honrath im Süden sowie Kleineigen im Südwesten.[3]

Im nordöstlichen Teil von Durbusch entspringt der Dahlhauser Bach, ein orographisch rechter Nebenfluss der Agger. Südöstlich von Durbusch entspringt der Jexmühlenbach, ein orographisch rechter Nebenfluss der Agger.[3]

Im Jahre 1885 hatte der Weiler Durbusch 20 Einwohner, die in drei Häusern lebten.[4]

Nach einem Adressbuch aus dem Jahre 1901 zählte der Ort Durbusch zwei Ackerer, einen Schmied und einen Schreiner.[5]

Bis zum 1. August 1969 gehörte der Ort zu der bis dahin eigenständigen Gemeinde Wahlscheid.[6]

Einzelnachweise

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  1. Stadt Lohmar :: Durbusch. Abgerufen am 4. August 2023.
  2. Stadtporträt, Lohmar in Kürze (Memento des Originals vom 2. Februar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lohmar.de auf der Homepage der Stadt Lohmar
  3. a b Topographische Karte 1:25000
  4. Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland (PDF; 1,5 MB), Verlag des Königlich statistischen Bureaus, 1888, Seite 120
  5. Grosses Landes-Adressbuch für die einzelnen Staaten und Provinzen des Deutschen Reiches, Hannover: Berenberg, 1901, S. 224
  6. Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn (Bonn-Gesetz) vom 1. Juli 1969; § 13