Gerichtsbezirk Gurahumora

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Gurahumora
(rumänisch: Gura Humorului)
(ruthenisch: Gurahumora)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Gurahumora
Sitz des Gerichts Gurahumora (Gura Humorului)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 440,10 km2
(1900)
Einwohner 30.549
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien


Der Gerichtsbezirk Gurahumora (rumänisch: Gura Humorului; ruthenisch: Gurahumora) war ein dem Bezirksgericht Gurahumora unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Südosten der Bukowina bzw. im heutigen Rumänien. Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des rumänischen Anteils der Bukowina im Norden Rumäniens (Kreis Suceava).

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Die Errichtung der gemischten Bezirksämter, die neben der Verwaltung auch die Justiz zu besorgen hatten, wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam.[3]

Dem Gerichtsbezirk Gurahumora wurden 1854 die Gemeinden Gurahumora, Bajaszesti mit Stanilesti, Berkiszesti, Brajest, Braszka, Dragojesti mit Lukaczesti und Folowanik, Sziemine mit Statiora und Ostra an der Gränze, Illiszesti, Jozeffalva, Kapukimpolui, Kapukodrolui mit Baltinossa, Humora Kloster mit Bori, Plesz und Buchenhain, Korlata, Mazanojesti mit Stescheroja, Stulpikany mit Plotonica, Dorotheam Negrilassa und Schwarzenthal, Stupka, Wallessaka mit Bojaszekul sowie Woranetz mit Bukschoja und Rasin zugewiesen. Für Verbrechen und Vergehen war der Gerichtsbezirk dabei dem Bezirksgericht Suczawa unterstellt.[4] Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] bildete der Gerichtsbezirk Gurahumora ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Suczawa den Bezirk Suczawa.[6] Per 28. März 1870 kam es im Zuge einer Reform der Gerichtsbezirke zu weitreichenden Gebietsänderungen zwischen den Gerichtsbezirken der Bukowina, wobei der Gerichtsbezirk Gurahumora durch die Reform die Gemeinden Bukschoja, Dorothea mit Plotnitza, Dzemine, Frasin, Negrilassa, Ostra, Schwarzenthal, Slatiora sowie Stulpikani sowie die zugehörigen Gutsgebiete an den Gerichtsbezirk Kimpolung abgeben musste.[7][8] Per 1. Oktober 1893 wurden der Grichtsbezir Gurahumora aus dem Bezirk Suczawa herausgelöst und mit dem Gerichtsbezirk Solka aus dem Bezirk Radautz zum Bezirk Gurahumora vereint.[9]

Der Gerichtsbezirk Gurahumora wies 1854 eine Bevölkerung von 18.695 Einwohnern auf einer Fläche von 14,3 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 21.573 Personen, bis 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 30.549 Personen an. Davon hatten 20.170 Rumänisch (66,0 %) als Umgangssprache angegeben, 8.344 Personen sprachen Deutsch (27,3 %), 78 Ruthenisch (0,3 %) und 1.771 eine andere Sprache (5,8 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 440,10 km² und 20 Gemeinden sowie neun Gutsgebiet.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1854 18.695
1869 21.573
1880 23.818 6.416 102 15.411 1.832
1890 26.696 7.601 78 17.309 1.618
1900 30.549 8.344 78 20.170 1.771

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. a b Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Putilla und Äenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte der Bukowina“
  8. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1870, Nr. 28: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Wirksamkeit des Bezirksgerichtes Putilla (Storonetz) und der Aenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte im Herzogthume Bukowina“
  9. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1893, XLI. Stück, Nr. 134: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung der politischen Amtsbezirke Radautz und Suczawa und Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in Gurahumora in der Bukowina“