Gerichtsbezirk Pola

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Pola
(slowenisch: Pulj)
(kroatisch: Pula)
Basisdaten
Kronland Markgrafschaft Istrien
Bezirk Pola
Sitz des Gerichts Pola (Pula)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Rovigno
Fläche 224,97 km2
(1910)
Einwohner 70.948
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien


Der Gerichtsbezirk Pola (italienisch distretto giudiziario Pola; slowenisch občina židovska Pulj, kroatisch kotarsko satničtvo Pula) war ein dem Bezirksgericht Pola unterstehender Gerichtsbezirk in der Markgrafschaft Istrien.

Der Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Pula an der Südspitze Istriens bzw. im heutigen Kroatien. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an Jugoslawien. Er ist heute Teil der Gespanschaft Istrien in der Republik Kroatien.

Um 1850 wurde in Istrien so wie im gesamten Kaisertum Österreich die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit aufgelöst. In der Folge wurde unter anderen der Gerichtsbezirk Pola geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Rovigno, das wiederum dem Oberlandesgericht Triest, das am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Istrien bzw. Triest sowie Görz und Gradisca vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Pola.

Der Gerichtsbezirk Pola bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Dignano (Vodnjan) und Rovigno (Rovinj), jedoch ohne die Stadt Rovigno, den Bezirk Pola.[3]

Der Gerichtsbezirk Pola umfasste 1869 eine Bevölkerung von 16.324 Personen. Bis 1910 wuchs die Einwohnerzahl auf 70.948 an, davon hatten 30.900 Personen Italienisch (43,6 %) als Umgangssprache angegeben, 16.431 sprachen Kroatisch (23,2 %), 9.500 Deutsch (13,4 %) und 3.510 Slowenisch (4,9 %).

Der Gerichtsbezirk umfasste zuletzt eine Fläche von 224,94 km² mit einer Gemeinde. Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Pola zur Gänze Italien zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet des ehemaligen Gerichtsbezirks an Jugoslawien, seit 1991 ist es Teil der Republik Kroatien.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Italienisch-
sprachige
Slowenisch-
sprachige
Kroatisch-
sprachige
1869 16.324
1880 31.683 3.829 14.693 1.283 6.873
1890 38.937 4.419 18.680 1.498 9.823
1910 70.948 9.500 30.900 3.510 16.431

Gerichtssprengel

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Der Gerichtsbezirk Pola umfasste Ende Februar 1918 lediglich die Stadt Pola (Pulj bzw. Pula).

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 …“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Orts-Repertorium von Triest und Gebiet, Görz, Gradisca und Istrien. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1873
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium vom Küstenlande. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1885
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium des Österreichisch-Illyrischen Küstenlandes. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1894
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)