Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen

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Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
und Dienstleistungen
(GÖD)
Rechtsform eingetragener Verein
Sitz München
Zweck Gewerkschaft
Vorsitz Raymund Kandler
Mitglieder etwa 50.000
Website www.goed-online.de

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) ist eine Fachgewerkschaft innerhalb des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Deutschlands. Sie organisiert Arbeitnehmer und Beamte in allen Dienstleistungsbereichen.

Die Bundesgeschäftsstelle hat ihren Sitz in München und ein Hauptstadtbüro in Berlin. Sie hat drei Landesverbände (Bayern, Baden-Württemberg und Nordwest (Nordrhein-Westfalen)) und drei Regionalverbände (Ost – für Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, Küste – für Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen und Südwest – für Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen)[1]. Bundesvorsitzender ist seit dem GÖD-Bundeskongress am 1. und 2. Oktober 2009 Raymund Kandler. Die GÖD hat nach eigenen Angaben ca. 56.000 Mitglieder.[2]

Tarifverhandlungen

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Die GÖD führt eigenständige Tarifverhandlungen.

Die Gewerkschaft hat folgende Fachbereiche[3]:

  • Bundeswehr
  • Flughäfen (insbesondere München und Frankfurt)
  • Gesundheitswesen und Soziales
  • Öffentlicher Dienst
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe
  • Ver- und Entsorgung
  • Verkehr (insbesondere Nahverkehr)

Auseinandersetzungen zwischen der GÖD und ver.di

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Die GÖD schloss in den letzten Jahren mehrere Tarifverträge ab, die der großen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Probleme bereiteten:

So schloss die GÖD im Jahre 2003 mit dem (Arbeitgeber-)Verband der Nordrhein-Westfälischen Omnibusunternehmen (NWO) einen Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Nordrhein-Westfalen ab.

Die Tarifverträge der GÖD mit dem BDWS Sachsen wurden in der zweiten Generation allgemeinverbindlich für das gesamte Bundesland Sachsen und sind daher von allen Arbeitgebern im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Sachsen als Mindestnorm anzuwenden.

Der GÖD-Bundesverband hat mit dem Bund der Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) einen Mindestlohn-Tarifvertrag abgeschlossen, nachdem ver.di die Tarifverhandlungen abgebrochen hatte. Dieser Tarifvertrag wurde am 27. März 2008 Bundesarbeitsminister Scholz zur Aufnahme in das Entsendegesetz (AEntG) vorgelegt und soll damit für die gesamte Wach- und Sicherheitsbranche mit ihren über 170.000 Beschäftigten allgemein verbindlich werden.

Einzelnachweise

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  1. Website der GÖD, Bereich Adressen der Landes- und Regionalverbände. Abgerufen am 11. Juli 2017.
  2. Bericht taz 2008
  3. Website GÖD, Bereich Fachverbände. Abgerufen am 11. Juli 2017.