Hans Klinger

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hans Klinger (* 6. Oktober 1888; † unbekannt) war ein deutscher Verwaltungsrichter.

Klinger wurde 1914 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zum Dr. iur. promoviert.[1] Er war Richter am Reichswirtschaftsgericht und wurde am 1. August 1946 zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover ernannt. Am 31. Oktober 1955 trat er in den Ruhestand.

  • Die Zuständigkeitsgebiete des Reichswirtschaftsgerichts. Spaeth & Linde, Berlin 1922 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • Reichswirtschaftsgericht und Kartellgericht. In: H. Külz (Hrsg.): Staatsbürger und Staatsgewalt. Band 1. 1963, S. 103 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • Die Verordnung uber die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der britischen Zone. Otto Schwartz, Göttingen 1954.
  • Verwaltungsgerichtsordnung. Kommentar. Otto Schwartz, Göttingen 1964.
  • Geschäftsverteilungspläne Verwaltungsgericht Hannover

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Dissertation: Das Klagerecht des Stiftungsinteressenten.