Länderliste eines GATS-Mitgliedes

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Die spezifischen Verpflichtungen der WTO-Staaten sind als eigene Länderlisten Teil des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS).[1] In den einzelnen „Kästchen“ wird nach den verschiedenen Erbringungsarten der Dienstleistungen („Modes 1“ bis „4“) unterschieden. Anmerkung: Die meisten Listen enthalten keine horizontalen Beschränkung für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen und die Nutzung im Ausland (Erbringungsweisen 1 und 2)

Beispiel einer Länderliste
 

Beschränkung des Marktzugangs (Bestimmungen, Beschränkungen und Bedingungen)

Beschränkung der Inländerbehandlung (Bedingungen und Qualifikationen)

Zusätzliche

Verpflichtungen

Horizontale (allgemeine) Verpflichtungen

  1. Keine (Beschränkung)
  2. Keine Bindung (durch das GATS-Abkommen)
  3. Ausländische Beteiligung von max. 49 %
  4. Status quo (keine Liberalisierungszugeständnisse, aber auch keine neuen Hemmnisse erlaubt)
  1. Keine
  2. Keine
  3. Zustimmungspflicht bei Beteiligungen über 25 %
  4. Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr
 

Sektorale Verpflichtungen zum Beispiel: Baudienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen,...

  1. Niederlassung erforderlich
  2. Keine (Beschränkung)
  3. 30 % des Führungspersonals aus dem Inland
  4. Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr
  1. Keine Beschränkung für Transportversicherung; Status quo für alle anderen Versicherungsdienstleister
  2. Keine
  3. Keine
  4. Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr
 

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (WTO), Artikel XX