Maximilian von Biegeleben (1859–1945)

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Maximilian Freiherr von Biegeleben (* 1859; † 1945[1]) aus dem Adelsgeschlecht Biegeleben war Ministerialbeamter im Großherzogtum Hessen, Gesandter des Großherzogtums und später des Volksstaats Hessen und maßgeblich am Zustandekommen des Gesetzes, den Denkmalschutz betreffend, des ersten modernen Denkmalschutzgesetzes in Deutschland, beteiligt.

Sein Vater war Maximilian Leopold Engelbert (seit 1893: Freiherr) von Biegeleben (1813–1899), seine Mutter Emma Elisabeth von Biegeleben aus Arnsberg (1839–1893).[1]

Maximilian von Biegeleben studierte Rechtswissenschaft und wurde Mitglied der katholischen Studentenverbindungen KStV Palatia Heidelberg und KStV Teutonia Leipzig im KV.[2] Er begann seinen Berufseinstieg im Staatsdienst als Gerichtsassessor. 1888 wurde er Sekretär im Großherzoglich-Hessischen Ministerium der Finanzen, in dem er Karriere machte: 1894 wurde er Oberfinanzassessor im Ministerium und war dort ständiger juristischer Hilfsarbeiter, 1895 Finanzrat und 1897 Oberfinanzrat, vortragender Rat und juristisches Mitglied im Ministerium. Ab 1899 war er dort Vorsitzender der Ministerialabteilung für Bauwesen (Abteilungsleiter).[3]

Die hessische Regierung beauftragte Maximilian von Biegeleben mit dem Entwurf eines Denkmalschutzgesetzes. Am ersten Tag für Denkmalpflege am 24./25. September 1900 stellte von Biegeleben sein Konzept dem Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine vor und erfuhr dafür viel Zustimmung.[4] Es wurde schließlich als Gesetz, den Denkmalschutz betreffend, von den Landständen verabschiedet und trat 1902 als erstes modernes Denkmalschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Maximilian von Biegeleben wurde von der Regierung zum Vorsitzenden des ersten Denkmalrats ernannt, der aufgrund des Gesetzes von 1902 für das Großherzogtum Hessen eingerichtet wurde.[5]

1911 wurde Maximilian von Biegeleben zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Großherzogs von Hessen in Berlin ernannt, 1921 zum Vertreter der Hessischen Regierung bei der Reichsregierung mit der Amtsbezeichnung „Gesandter“.[3]

Weitere Engagements

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  • 1881 Hofamt am großherzoglichen Hof in Darmstadt[Anm. 1][3]
  • 1897 Mitglied des Verwaltungsgerichtshofs
  • 1898 Bevollmächtigter für die Rheinschifffahrt und Bevollmächtigter bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (bis 1909)
  • bis 1906 Mitglied der Prüfungskommission für das Finanz- und technische Fach
  • 1906 Stellvertretender Vorsitzender des Technischen Oberprüfungsamts in Darmstadt (bis 1911)
  • 1906 Mitglied der Zentralstelle für die Landesstatistik[3]
  1. Den konkreten Rang oder die Hofämter, die er im Laufe der Zeit innehatte, nennt die Quelle nicht.

Einzelnachweise

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  1. a b Biegeleben, Maximilian Leopold Engelbert Freiherr von. In: LAGIS. Hessische Biografie; Stand: 15. April 2021.
  2. Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine: Jahrbuch des Kartellverbandes der katholischen Studentenvereine Deutschlands (K.V.) 1925, Berlin 1925, S. 199.
  3. a b c d e f g h i j k l m n o p q Arcinsys Hessen (Weblinks).
  4. Winfried Speitkamp: Entstehung und Bedeutung des Denkmalschutzgesetzes für das Großherzogtum Hessen 1902. In: Landesamt für Denkmalpflege Hessen: 100 Jahre Denkmalschutzgesetz in Hessen. Stuttgart 2003, S. 13–22 (15).
  5. Bekanntmachung, die Bestellung des Denkmalrats betreffend vom 10. Februar 1903. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt – Beilage 4 vom 2. März 1903, S. 49f.