Monika Haas

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Monika Haas (* 2. Mai 1948 in Frankfurt am Main) ist eine ehemalige deutsche Terroristin. Sie wurde 1998 wegen Beteiligung an der Entführung des Flugzeugs „Landshut“ im Jahr 1977 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.[1][2] Jahre zuvor war sie mit dem Funktionär der Volksfront zur Befreiung Palästinas Zaki Helou verheiratet.

Ende der 1960er Jahre engagierte sich Monika Haas in der Hausbesetzerszene. Anfang der 1970er Jahre setzte sie sich für eine Verbesserung der Haftbedingungen der RAF-Mitglieder ein, ging nach mehreren Hausdurchsuchungen 1975 in den Untergrund und folgte Siegfried Haag ins jemenitische Aden. Nach ihren Angaben wurde sie Anfang 1976 in Nairobi wegen Kuriertätigkeit für die als terroristisch eingestufte Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) von kenianischen Sicherheitsbehörden festgenommen und nach dreitägigem Verhör wieder freigelassen.[3]

In Nairobi waren vom 18. bis 25. Januar auf Hinweise des Mossad drei Palästinenser verhaftet und eine von Idi Amins Agenten gelieferte sowjetische Boden-Luft-Rakete entdeckt worden, die dafür vorgesehen war, ein landendes El-Al-Flugzeug abzuschießen. Ein danach eintreffendes deutsches Paar, das dem RAF-Umfeld zugerechnet wurde, wurde ebenso wie die nachfolgende Haas verhaftet, im Gegensatz zu ihr jedoch heimlich nach Israel ausgeflogen und dort unter heftig umstrittenen Umständen von einem Militärgericht zu zehnjährigen Haftstrafen verurteilt.[4][5] Im Jemen lernte sie den PFLP-Funktionär Zaki Helou kennen, den sie wenig später heiratete und mit dem sie zwei Kinder hat. Nachdem ihre Ehe zerbrochen war, erkundigte sie sich bei deutschen Behörden, ob etwas gegen sie vorläge, und kehrte 1982 nach Frankfurt zurück.

1992 wurde sie damit konfrontiert, 1977 an der Entführung des Flugzeugs Landshut beteiligt gewesen zu sein. Haas wurde vorgeworfen, den Waffentransport an das palästinensische Entführerkommando durchgeführt zu haben. Am 18. Januar 1996 wurde vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ein Prozess gegen sie eröffnet. Die überlebende Entführerin Souhaila Andrawes wurde als Kronzeugin geladen, nachdem sie 1994 in einer Aussage von einer Beteiligung Haas’ gesprochen hatte. Andrawes widerrief diese Aussage jedoch und weigerte sich ebenso wie Brigitte Mohnhaupt, im nachfolgenden Prozess dazu auszusagen und saß daher sechs Monate in Beugehaft.[6] RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock dagegen belastete Haas. Zugelassen wurde zudem die Aussage eines im Libanon inhaftierten Mossad-Agenten, Said Slim, der angab, mit Haas den Transport durchgeführt zu haben. Slim sagte jedoch nie selbst vor einem deutschen Gericht aus, sondern wurde von BKA-Beamten im libanesischen Gefängnis vernommen. Die Verteidigung sah in anonymen Zeugenaussagen von BKA-Beamten, die von der Verteidigung nicht befragt werden konnten, einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention.[7][8]

Haas wurde schließlich am 16. November 1998 wegen Beihilfe zum Angriff auf den Luftverkehr, Beihilfe zur Geiselnahme, Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub und Beihilfe zum versuchten Mord in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.[9] Ihre Revision wurde 2000 vom Bundesgerichtshof verworfen,[10] ihre Verfassungsbeschwerde 2001 nicht zur Entscheidung angenommen.[11]

  • Der Prozess gegen Monika Haas. Dokumentation einer Veranstaltung des Komitees für Grundrechte und Demokratie, des Forums für Monika Haas, der Bunten Hilfe Frankfurt am Main und des Frankfurter Frauenbündnisses 8. März am 21. März 1996 in Frankfurt. Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln 1996, ISBN 3-88906-066-8.

Einzelnachweise

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  1. TAZ vom 12. Februar 2000: BGH bestätigt Urteil gegen Haas. Abgerufen am 17. Januar 2015.
  2. RP–Online vom 22. Februar 2001: RAF-Helferin klagte gegen Verurteilung. Monika Haas scheitert mit Verfassungsbeschwerde. Abgerufen am 17. Januar 2015.
  3. Wolf in der Wüste. In: Der Spiegel. Nr. 10, 1992 (online2. März 1992).
  4. Affären: Totale Sonnenfinsternis. In: Der Spiegel vom 21. Januar 1980, abgerufen am 9. Mai 2019
  5. Tim Geiger: Westliche Anti-Terrorismus-Diplomatie im Nahen Osten. In: Terrorismusbekämpfung in Westeuropa: Demokratie und Sicherheit in den 1970er und 1980er Jahren. Herausgegeben von Johannes Hürter, Walter de Gruyter, Berlin 2015, S. 273 f.
  6. Andreas Förster: Die Frau, die einst sterben wollte (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive), Berliner Zeitung, 14. August 1999.
  7. Urteil gegen Monika Haas rechtens. In: Spiegel Online. 11. Februar 2000, abgerufen am 30. November 2014.
  8. Arndt Sinn, Mark Alexander Zöller: Terrorismus und Organisierte Kriminalität. Hüthig Jehle Rehm 2013, ISBN 3-811-43934-0. S. 57, Nr. 63 u. 64.
  9. Die Welt vom 17. November 1998: Haas will Revision gegen Urteil einlegen. Abgerufen am 17. Januar 2015.
  10. BGH, Mitteilung vom 11. Februar 2000.
  11. Agence France-Presse Mitteilung vom 22. Februar 2001.