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Neuaufnahmen in das UNESCO-Kultur- und -Naturerbe 1989

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Im Jahr 1989 fanden die im Folgenden aufgeführten Neuaufnahmen in das UNESCO-Kultur- und -Naturerbe statt.

Auf seiner 13. Sitzung vom 11. bis 15. Dezember 1989 in Paris nahm das Welterbekomitee sieben Stätten aus sieben Ländern neu in die Liste des UNESCO-Welterbes auf, davon vier Kulturerbestätten (K), zwei Naturerbestätten (N) und eine gemischte Stätte (K/N).

Folgende Stätten wurden neu in die Welterbeliste eingetragen:

Vertragsstaat(en) Bezeichnung Typ Ref. Anmerkungen
Griechenland Griechenland Mystras
(Lage)
K 511
Archäologische Stätte von Olympia
(Lage)
K 517
Indien Indien Buddhistische Monumente bei Sanchi
(Lage)
K 524 Sanchi weist die ältesten noch existierenden buddhistischen Stupas auf, die teilweise aus dem 3. Jahrhundert v. Chr. stammen
Mali Mali Klippen von Bandiagara (Land der Dogon)
(Lage)
K/N 516
Mauretanien Mauretanien Nationalpark Banc d’Arguin
(Lage)
N 506
Portugal Portugal Kloster Alcobaça
(Lage)
K 505
transnational:
Sambia Sambia,
Simbabwe Simbabwe
Victoria-Fälle / Mosi-oa-Tunya
(Lage)
N 509

Bei folgenden Welterbestätten wurden signifikante Änderungen ihrer Grenzen beschlossen:

Vertragsstaat(en) Bezeichnung Typ Ref. Anmerkungen
Australien Australien Tasmanische Wildnis
(Lage)
K/N 181 Erweiterung um die Nationalparks Walls of Jerusalem und Hartz Mountains sowie weitere Schutzgebiete

Deutschland hatte bereits vor der Sitzung die Nominierung des Wattenmeers zurückgezogen.

Folgende Kandidaturen wurden bis auf Weiteres verschoben, da einige Bedingungen für die Eintragung als Welterbe noch nicht erfüllt waren:

Folgende Nominierungen wurden abgelehnt:

Das Welterbekomitee entschied, das Salzbergwerk Wieliczka in Polen in die Liste des gefährdeten Welterbes („Rote Liste“) aufzunehmen und zeitgleich das Schutzgebiet Ngorongoro in Tansania zu streichen. Außerdem empfahl es, den Nationalpark Garamba in Zaire von der Liste zu streichen.