Ratio decidendi
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Ratio decidendi (rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Den Gegensatz bildet das obiter dictum, beiläufig Genanntes.
oder , lat. „Entscheidungsgrund“) oder holding bedeutet dieDie ratio decidendi konzentriert sich auf die wesentlichen Gesichtspunkte einer gerichtlichen Entscheidung, welche nach Martin Kriele als generell-abstrakte Regel (ausdrücklich) formuliert werden.[1]
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Bryan A. Garner: Ratio decidendi. In: Black’s Law Dictionary. 11. Auflage. 2019.
- Robert Rebhahn: Auf der Suche nach der ratio decidendi. Vom praktischen Wert der Methode. Festschrift Heinz Mayer zum 65. Geburtstag, hrsg. von Clemens Jabloner, 2011.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Martin Kriele: Grundprobleme der Rechtsphilosophie. LIT, Münster 2004, 2. Auflage, S. 32.