Sozialgericht Köln
Das Sozialgericht Köln ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in Köln.
Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Köln befindet sich An den Dominikanern 2.
Gerichtsbezirk und übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Sozialgericht Köln ist örtlich für die Städte Köln und Bonn, den Oberbergischen Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis, den Rhein-Erft-Kreis und den Kreis Euskirchen zuständig. Es hält in Bonn, Euskirchen, Gummersbach und Siegburg Gerichtstage ab.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Auf Landesebene ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht in Kassel übergeordnet.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012
Koordinaten: 50° 56′ 34,5″ N, 6° 57′ 18,5″ O