Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft
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Als Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft wird in Bayern, Thüringen und Sachsen der Leiter der Verwaltung einer Verwaltungsgemeinschaft von mehreren Gemeinden bezeichnet.
Bayern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Bayern ist der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Leiter der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft. Er ist in der Regel Bürgermeister einer an der Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden.
Sachsen und Thüringen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Sachsen und Thüringen ist der Gemeinschaftsvorsitzende ebenfalls Leiter der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft und zuständig für die Organisation des Geschäftsbetriebes. Der Verwaltungsgemeinschafts-Vorsitzende ist vergleichbar mit dem Bürgermeister einer Gemeinde.