Amtsgericht Suwalken

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Suwalken war ein kurzlebiges Amtsgericht mit Sitz in Suwalken.

Während der deutschen Besetzung Polens wurde 1940 das Amtsgericht Suwalken mit dem Gerichtsbezirk Landkreis Sudauen gebildet und dem Landgericht Lyck zugeordnet.[1] Mit der Rückeroberung durch die Rote Armee 1944 endete die kurze Geschichte des Amtsgerichts Suwalken wieder. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Suwałkach (1950–1975: Sąd Powiatowy w Suwałkach) als Eingangsgericht und das Sąd Okręgowy w Suwałkach als Instanzengericht in Suwalken.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat