Annenhof (Templin)

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Annenhof ist ein Wohnplatz im Ortsteil Herzfelde der Stadt Templin im Landkreis Uckermark (Brandenburg). Der Annenhof wurde um/vor 1898 neu aufgebaut und 1898 offiziell benannt.

Herzfelde mit den Vorwerken Annenhof, Uhlenhof und Steinhausen, Ausschnitt aus dem Messtischblatt 2847 Templin von 1911

Annenhof liegt auf der Gemarkung Herzfelde etwa 1,5 Kilometer westlich vom Ortskern und ist über die Verbindungsstraße von Herzfelde nach Jakobshagen zu erreichen. Die Siedlung liegt auf 95 m ü. NHN.

Wie der Uhlenhof auf der Gemarkung von Herzfelde gehörte der Annenhof um 1900 zum Gemeindebezirk Herzfelde, während das Vorwerk Steinhausen zum Gutsbezirk Herzfelde gehörte, und das Vorwerk Wiedebusch einen eigenen Gutsbezirk bildete. Annenhof wurde um/vor 1899 neu aufgebaut und 1899 offiziell benannt.[1] Leider wird das Gut in den Handbücher des Grundbesitzes im Deutschen Reiche von 1903 und 1910 sowie in Niekammer's Güter-Adressbuch der Provinz Brandenburg von 1907 nicht genannt, so dass kein(e) Besitzer benannt werden können. Bis 1914 hatte Max Francke, der Besitzer des Rittergutes Herzfelde den Annenhof (und auch den Uhlendorf) aufgekauft. Der Annenhof hatte 1914 eine Größe von 151,3 Hektar, davon 133 Hektar Ackerland, 8,5 Hektar Wiesen, 1,7 Hektar Weiden, 6,8 Hektar Holzungen und 1,3 Hektar Hofgebäude, Wege und Unland. Das Rittergut des Max Francke wurde von Friedrich Höhn verwaltet.[2] 1923 hieß der Verwalter Max Worst.[3] 1925 hatte der Annenhof 11 Einwohner. Für 1929 sind mit Oberinspektor Warnecke und Rentmeister Hohenstein sogar zwei Verwalter des Rittergutes Herzfelde angegeben.[4]

In der Bodenreform von 1946 wurden alle großen Güter auf der Gemarkung Herzfelde enteignet und aufgeteilt.

Der Annenhof war zu keiner Zeit eine selbständige kommunale Einheit, sondern gehörte zum Gemeindebezirk Herzfelde bzw. nach der Vereinigung von Guts- und Gemeindebezirk Herzfelde (1928) zur Gemeinde Herzfelde. 1931 und 1950 wird Annenhof als Wohnplatz bezeichnet, 1957 und 1971 hatte er den Status eines Ortsteils. Nach der Wende bildete Herzfelde 1992 zusammen mit 13 anderen Gemeinden die Verwaltungsgemeinschaft Amt Templin-Land. Zum 26. Oktober 2003 wurden die amtsangehörigen Gemeinden in die Stadt Templin eingemeindet, das Amt Templin-Land wurde aufgelöst. Seither ist Herzfelde ein Ortsteil der Stadt Templin. Annenhof hat „nur“ noch den Status eines Wohnplatzes.

  • Lieselott Enders: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil VIII: Uckermark. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1986, S. 24/25.

Einzelnachweise

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  1. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, 1. Stück, vom 6. Januar 1899, S. 11.
  2. Ernst Seyfert (Hrsg.): Güter-Adreßbuch für die Provinz Brandenburg. Verzeichnis sämtlicher Rittergüter, Güter und größeren Bauernhöfe der Provinz mit Angabe der Guts-Eigenschaft, des Grundsteuer-Reinertrags, der Gesamtfläche und des Flächeninhalts der einzelnen Kulturen, des Viehbestandes, aller industriellen Anlagen und der Fernsprechanschlüsse, Angabe der Besitz, Pächter und Verwalter, der Post-, Telegraphen- und Eisenbahnstationen und deren Entfernung vom Gute, der evangelischen und katholischen Kirchspiele, der Standesamtsbezirke, der Stadt- und Amtsbezirke, der Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte, einem alphabetischen Orts- und Personenregister, dem Handbuch der Königlichen Behörden sowie einer Karte der Provinz Brandenburg im Maßstabe 1:1000000. XLV, 433 S., Reichenbach'sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig, 1914, S. 164/65.
  3. Oskar Köhler (Bearb.), Kurt Schleising (Einleitung): Niekammer's landwirtschaftliche Güter-Adreßbücher. Landwirtschaftliches Güter-Adressbuch der Provinz Brandenburg: Verzeichnis sämtlicher Rittergüter, Güter und grösseren Bauernhöfe der Provinz von ca. 30 ha aufwärts mit Angabe der Gutseigenschaft, des Grundsteuer-Reinertrages, der Gesamtfläche und des Flächeninhalts der einzelnen Kulturen, des Viehbestandes, aller industriellen Anlagen und der Fernsprechanschlüsse, Angabe der Besitzer, Pächter und Verwalter, der Post-, Telegraphen- und Eisenbahnstationen und deren Entfernung vom Gute, der evangelischen und katholischen Kirchspiele, der Standesamtsbezirke, der Stadt- und Amtsbezirke, der Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte, einem alphabetischen Orts- und Personenregister, dem Handbuch der Königlichen Behörden und einer Landkarte im Maßstabe 1:175.0000. I-XXXII, 343 S., Reichenbach'sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig, 1923, S. 94.
  4. Ernst Seyfert, Hans Wehner, Alexander Haußknecht, Ludwig Hogrefe (Hrsg.): Landwirtschaftliches Adreßbuch der Rittergüter, Güter und Höfe der Provinz Brandenburg: Verzeichnis sämtlicher Rittergüter, Güter und Höfe von ca. 20 ha aufwärts mit Angabe der Gutseigenschaft, der Gesamtfläche und des Flächeninhalts der einzelnen Kulturen, des Viehbestandes, der eigenen industriellen Anlagen und Fernsprechanschlüsse, Angabe der Besitzer, Pächter und Verwalter, der Post-, Telegraphen- und Eisenbahnstationen und deren Entfernung vom Gute, der Land- und Amtsgerichte, einem alphabetischen Orts- und Personenregister, einem Verzeichnis der wichtigsten staatlichen Behörden und Dienststellen, der landwirtschaftlichen Vereine und Körperschaften. 4. vermehrte und verbesserte Auflage, 464 S., Leipzig, Verlag von Niekammer's Adressbüchern, Leipzig, 1929 (Niekammer's Güter-Adressbücher Band VII), S. 127.

Koordinaten: 53° 11′ 49,5″ N, 13° 34′ 57,8″ O