Arbeitsgericht Glogau

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Das Arbeitsgericht Glogau war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Glogau.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Breslau entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Breslau als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau. In Glogau entstand das Arbeitsgericht Glogau. Sein Sprengel umfasste den Bezirk der Amtsgerichte Beuthen an der Oder, Fraustadt, Glogau, Guhrau, Herrnstadt, Polkwitz und Steinau an der Oder. Es bestand je eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[2]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 die Deutschen vertrieben und die Geschichte des Arbeitsgerichts Glogau endete.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 101), Digitalisat