Arbeitsgericht Neiße

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Das Arbeitsgericht Neiße war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Neiße.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Gleiwitz entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Gleiwitz als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau. In Neiße entstand das Arbeitsgericht Neiße. Sein Sprengel umfasste den Bezirk der Amtsgerichte Friedland O.S., Grottkau, Neiße, Neustadt O.S., Oberglogau, Ottmachau, Patschkau und Ziegenhals. Es bestand eine gemeinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für Handwerk.[2]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 die Deutschen vertrieben und die Geschichte des Arbeitsgerichts Neiße endete.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 101), Digitalisat