Bayerischer Staatspreis für Musik

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Der Bayerische Musikpreis wird vom Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst grundsätzlich alle zwei Jahre verliehen und umfasst alle Sparten der Musik, einschließlich der Laienmusik. Er wird sowohl an Einzelpersönlichkeiten als auch an Ensembles vergeben, die sich durch herausragende Leistungen oder innovative Konzepte in besonderer Weise um die Musik, das Singen und Musizieren in Bayern verdient gemacht haben. Die Bayerischen Musikpreise in der Kategorie „Laienmusizieren“ sind jeweils mit 3.000 Euro dotiert.

Vorschlagsberechtigt sind die im Bayerischen Musikrat vertretenen Verbände. Die Entscheidung des Staatsministers wird von einem Gutachterausschuss, der vom Staatsministerium berufen wird, vorbereitet.[1]

Kategorie Laienmusizieren

Professionelles Musizieren

Sonderpreis

Kategorie Laienmusizieren

Professionelles Musizieren

Sonderpreis

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Professionelles Musizieren

Sonderpreis

Kategorie Laienmusizieren

Professionelles Musizieren

Sonderpreis

Einzelnachweise

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  1. https://www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung/Bayerischer%20Staatspreis%20f%C3%BCr%20Musik/Allgemeine%20Informationen
  2. https://www.bayerischer-musikrat.de/BayerischerMusikpreis/Aktuelles