Benutzer:HerbertErwin/Ethik

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Begriff und Gegenstand der Ethik

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Aristoteles begründete die Ethik als eigenständige philosophische Disziplin

Als Bezeichnung für eine philosophische Disziplin wurde der Begriff Ethik von Aristoteles eingeführt, der damit die wissenschaftliche Beschäftigung mit Gewohnheiten, Sitten und Gebräuchen (ethos) meinte. Dahinter stand die bereits von den Sophisten vertretene Auffassung, die menschliche Praxis sei grundsätzlich einer vernünftigen und theoretisch fundierten Reflexion zugänglich. Ethik war für Aristoteles eine philosophische Disziplin, die den gesamten Bereich menschlichen Handelns zum Gegenstand hat und diesen Gegenstand mit philosophischen Mitteln einer normativen Beurteilung unterzieht und zur praktischen Umsetzung der auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse anleitet.

Während bei Aristoteles noch die Frage nach der richtigen Lebenspraxis (dem „guten Leben“) im Mittelpunkt seiner ethischen Reflexion stand, wandelte sich der Fokus im Verlauf des ethischen Denkens. Vor allem seit der Wende zur Neuzeit trat an die Stelle einer einheitlichen Vorstellung des guten Lebens eine Pluralität verschiedener, häufig einander widersprechender Konzepte des Guten. Die Aufgabe der Ethik wurde es nunmehr, Konzepte zu entwickeln, wie Wert- und Interessenskonflikte friedlich und gerecht beigelegt werden könnten. Dies wird auch als zunehmende Ausdifferenzierung zwischen evaluativen Fragen des guten Lebens und normativen Fragen des moralisch Richtigen beschrieben. [1]

Die Ethik lässt sich zunächst im Hinblick auf ihren Gegenstand weiter differenzieren. Als allgemeine Ethik bzw. Moralphilosophie bezieht sie sich auf die Moral, als „Angewandte Ethik“ oder „Bereichsethik“ auf einen spezifischen Gegenstandsbereich (Recht, Politik, Technik, Medizin etc.).

Die Ethik kann weiterhin im Hinblick auf ihr Erkenntnisziel eingeteilt werden. Deskriptive Ethiken zielen auf eine möglichst präzise empirische Erfassung und Beschreibung der vorfindlichen Moral oder Moralen; sie fällen selbst keine moralischen Urteile. Sie sind verwandt mit anderen Disziplinen verschwistert, die nicht zur Ethik im engeren Sinne gezählt werden, vor allem mit der Moralpsychologie, der Kulturgeschichte der Moral und der Moralsoziologie sowie mit der Ethikgeschichte.

Normative Ethiken (im weiteren Sinne) nähern sich der Moral nicht in empirisch-deskriptiver Weise, sondern mit dem Ziel ihrer Begründung, Kritik oder normativen Rekonstruktion. [2] Sie werden im Allgemeinen unterschieden in Sollensethiken, die sich mit Fragen des normativ Richtigen (normative Ethiken im engeren Sinn) und Strebensethiken, die sich mit Fragen des evaluativ Guten beschäftigen.

Metaethiken haben das Ziel, die allgemeinen logischen, semantischen und pragmatischen Strukturen moralischen Sprechens und Argumentierens besser zu verstehen. Sie bedienen sich vorrangig sprachanalytischer Mittel. Ihre Abgrenzung von normativen Ethik ist umstritten, da das Nachdenken über allgemeine Bedingungen ethischen Argumentierens seit jeher auch Teil der normativen Ethik darstellt. [3]

Theorien der normativen Ethik

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Die prominenteste Unterscheidung normativ-ethischer Theorien ist die zwischen teleologischen und deontologischen Ansätzen. Für diese Unterscheidung finden sich in der Literatur recht unterschiedliche Definitionsvorschläge. In einer ersten Annäherung können teleologische Ansätze so bestimmt werden, dass in ihnen die moralische Richtigkeit von Handlungen in ihrem Beitrag zur Realisierung oder Erhaltung eines Guten liegt. Deontologische Ansätze implizieren dagegen die Auffassung, dass Handlungen aufgrund anderer Charakteristika als ihrer konkreten Folgen moralisch richtig oder falsch sein können.

Während teleologische Ethiken akteursindifferent ("agent-neutral") sind, da sie die Verpflichtung moralischer Handlungssubjekte allein durch die Konstellation möglicher Handlungsverläufe und -konsequenzen bestimmt, sind die im Rahmen deontologischer Theorien begründeten Verpflichtungen akteursbezogen ("agent-relative"). Sie gehen dabei im Gegensatz zu telelogischen Theorien davon aus, dass ein moralischer Unterschied zwischen dem intentionalen Herbeiführen und dem bloßen Geschehenlassen von Ereignissen besteht.

Ein weiterer Unterschied zwischen teleologischen und deontologischen Konzeptionen liegt darin, dass im Rahmen strikt teleologischer Ethiken notwendig alle Handlungsweisen entweder als moralisch richtig oder als falsch zu gelten haben. Da es sich bei ihren moralischen Forderungen um Maximierungsgebote handelt, sind nahezu immer moralisch bessere und schlechtere Handlungsalternativen zu identifizieren, von denen die besseren jeweils moralisch geboten sind. Demgegenüber weisen deontologische Ethiken typischerweise neben den Bereichen des moralisch Gesollten und des Verbotenen einen Bereich des moralisch Erlaubten aus, der größer ist als der Bereich des Gesollten.

Teleologische Ethiken

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Die teleologischen Ethiken lassen sich wiederum in onto-telelogische und konsequentialistische Ansätze unterscheiden. Onto-telelogische Ethiken (klassisch Aristoteles) begreifen das zu realisierende Gute als eine dem menschlichen oder physischen Sein bereits inhärente Zielvorgabe. Für sie ist eine klare Unterscheidung zwischen dem anzustrebenden Guten und dem moralisch Richtigen sinnlos. In konsequentialistischen Ethiken (in klarster Ausprägung beim Handlungsutilitarismus) wird dagegen das moralisch Richtige als eine Funktion des vormoralisch Guten betrachtet. Handlungen sind demgemäß insofern moralisch richtig, als sie zur Maximierung eines vormoralisch Guten beitragen.

Onto-teleologische Ethiken gehen davon aus, dass jedem natürlichen Gegenstand das Streben innewohnt, ein in seinem Wesen angelegtes Ziel ("telos") zu erreichen. Dieses wird dadurch verwirklicht, dass der Gegenstand seine spezifischen Anlagen vervollkommnet und so eine natürliche Endgestalt ausbildet. Auch der Mensch besitzt nach diesem Verständnis ein wesenseigenes Ziel, das er durch die Perfektionierung seiner spezifischen Anlagen verwirklicht. Dabei ist der Menschen - anders als unbelebte Gegenstände, Pflanzen oder Tiere – in einem gewissen Rahmen an der Realisierung seiner in ihm angelegten Zielgestalt selbst beteiligt. Daraus ergibt sich die Forderung, der Mensch solle so handeln, wie es seiner Wesensnatur entspricht und diese so auf bestmögliche Weise vervollkommnen. Für ontologische-teleologisch Ethiken ergibt so die Unterscheidung zwischen moralischer Richtigkeit und außermoralischer Gutheit keinen Sinn. Die Verfügung über äußere Güter kann zwar bisweilen durchaus eine Rolle spielen; dennoch sind es nicht diese Äußerlichkeiten, die in erster Instanz angestrebt werden. Das Gut, um das es vor allem geht, ist eine bestimmte Art und Weise zu handeln, nämlich das gute Handeln.

Konsequentialistische Ansätze beurteilen menschliches Handeln ausschließlich hinsichtlich ihrer (wahrscheinlichen) Handlungsfolgen. Ihre Handlungsbeurteilungen sind zweiteilig. Sie gliedern sich in einen axiologischen (werttheoretischen) Teil, der feststellt, welche Werte durch moralisches Handeln verwirklicht werden sollen, und einen normativen (pflichttheoretischen) Teil, der feststellt, welche moralischen Forderungen sich aus der Chance der Verwirklichung dieser Werte bzw. dem Risiko der Verwirklichung der dazu konträren Unwerte ergeben.

Aristoteles entfaltet eine Tugendethik, wobei die Tugenden (aretê) zugleich an einem objektivierbaren Maßstab, der eudaimonia (Glück; gutes Leben), verankert werden. Die daraus resultierende Konzeption umfasst sowohl teleologische als auch typisch tugendethische Momente.

Die eudaimonia ist für Aristoteles das höchste Gut, da es folgende Kriterien erfüllt:

  1. es ist autark, d. h. im Besitz dieses Guts bedarf man keiner anderen Dinge mehr
  2. es wird um seiner selbst willen gewählt
  3. es wird nicht dadurch vergrößert, dass ein anderes Gut hinzugezählt wird

Das Glück wird für den Menschen letztlich dadurch erreicht, dass er seine spezifische Funktion (ergon) erfüllt. Diese besteht für den Menschen darin, seine Vernunft (logos) zu gebrauchen.

In der menschlichen Seele gibt es zwei verschiedene Teile, die mit der Vernunft zu tun haben:

  1. den Teil, der selbst vernünftig ist; er ist das ›oberste‹ und ›anleitende‹ Seelenvermögen.
  2. den Teil, der zwar nicht selbst vernünftig, jedoch in der Lage ist, auf die Vernunft zu hören (der für die Emotionen und bestimmte Begierden zuständige Teil).

Dieser zweifachen Rolle der Vernunft entsprechend, lassen sich auch zwei Arten von Vortrefflichkeit (aretê) in der menschlichen Seele bestimmen: Befindet sich der vernünftige Seelenteil in einem vortrefflichen Zustand, spricht man von "dianoetischen Tugenden" oder "Verstandestugenden", befindet sich der unvernünftige Seelenteil in einem solchen vortrefflichen Zustand, spricht man von "ethischen Tugenden" bzw. "Charaktertugenden".

Befindet sich der vernünftige Seelenteil in einem vortrefflichen Zustand, bedeutet das, dass die betreffende Person bestimmte intellektuelle Fähigkeiten ausgebildet haben muss. Aristoteles unterscheidet hier die Verstandestugenden, die sich auf die unveränderliche Wirklichkeit richten von denen, die sich auf die veränderliche Wirklichkeit beziehen. Auf die unveränderliche Wirklichkeit beziehen sich das Wissens bzw. die Wissenschaft (epistêmê), die Weisheit (sophia) und der Geist (nous). Auf die veränderliche Wirklichkeit beziehen sich die Kunst (technê) - als die Fähigkeit, Dinge herzustellen - und die Klugheit (phronêsis), die zum guten Handeln befähigt.

Der auf die Vernunft hörende Teil der Seele befindet sich dann im Zustand der Vortrefflichkeit (aretê), wenn er sich so verhält, wie es die Vernunft befehlen würde (EN 1103b31–32). Aristoteles bestimmt das richtige Verhalten des unvernünftigen Seelenteils näher durch die Lehre, dass Tugend eine Mitte zwischen zwei Verfehlungen sei (Mesotes-Lehre). Es handelt sich hier um Charaktertugenden, die für das Verhältnis des Einzelnen zu seinen Emotionen und Begierden sowie für seinen Umgang mit anderen zuständig sind.

Zum vollkommene Glück führt für Aristoteles die "theoretische" Lebensform, da sie aus der Aktivität des höchsten menschlichen Seelenteils, der Vernunft, resultiert. "Theoretisch" meint, dass man sich den theoretischen – im Unterschied zu den praktischen – Disziplinen widmet: Philosophie (einschließlich der Theologie), Astronomie, Mathematik etc. Ein solches Leben ist jedoch für Aristoteles höher als es dem Menschen als Menschen zukommt. Der Mensch müsse in äußeren Verhältnissen leben und habe körperliche Bedürfnisse. Daher sei oft nur die zweitbeste, die "politische" Lebensform möglich. Sie besteht in der Betätigung der Charaktertugenden besteht, die sich vor allem auf den Umgang mit anderen und unsere Emotionen beziehen.

Der Utilitarismus ist die am weitesten ausgearbeitete Variante einer konsequentialistischen Ethik. Für ihn hängt die moralische Beurteilung von Handlungen ausschließlich von dem außermoralischen Wert der Handlungsfolgen ab. Zu den Folgen gehören für die meisten utilitaristischen Ethiker nicht nur die zeitlich später eintretenden Wirkungen, sondern auch die gleichzeitig eintretenden Wirkungen einer Handlung sowie die Handlung und ihre Umstände selbst. So wird in der utilitaristischen Ethik im Allgemeinen auch der mit einer Handlung verbundene physische und psychische Aufwand berücksichtigt. Entscheidend sind dabei nicht die tatsächlichen eintretenden Folgen, sondern die absehbaren Folgen, wie sie sich für einen wohl informierten und vernünftig denkenden Beobachter zum Zeitpunkt der Handlung als mehr oder weniger wahrscheinlich darstellen. Gleichwertig zu den beabsichtigten Handlungsfolgen, berücksichtigt der Utilitarismus auch die unbeabsichtigten absehbaren "Nebenfolgen".

Für die utilitaristische Beurteilung der Handlung kommt es neben dem Wert und Unwert der möglichen Folgen auch wesentlich auf deren Eintrittswahrscheinlichkeit an. Kleine Risiken dürfen im Allgemeinen für die Realisierung großer Chancen in Kauf genommen werden, für einmalige oder gelegentliche Handlungen mit schwerwiegenden negativen, aber sehr unwahrscheinlichen Folgen (wie bei Hochrisikotechnologien) liefert die utilitaristische Ethik für sich genommen kein eindeutiges Entscheidungskriterium.

Die Axiologie des Utilitarismus kennt nur eine einzigen Wert, den "Nutzen" (utility). Er ist das Ausmaß des von einer Handlung bewirkten Glücks, Wohlbefindens oder der Befriedigung von Wünschen (Präferenzen). Träger des Nutzens ist im Utilitarismus immer das Individuum. "Gesamtnutzen" oder "Gemeinwohl" werden als Summen aufgefasst, der individuelle Nutzen des Einzelnen als deren Summand.

Unter den jeweils verfügbaren Handlungsalternativen ist für den Utilitarismus diejenige Handlung moralisch geboten, die (unter Berücksichtung des physischen und psychischen Aufwands) absehbar das maximale Übergewicht der positiven über die negativen Folgen bewirkt. Für die Beurteilung einer Handlung sind dabei die Folgen für alle von der Handlung Betroffenen erheblich, wobei die Folgenbewertung unparteilich sein und von allen besonderen Sympathien und Loyalitäten absehen soll [4]. Die Folgen für den Akteur und die ihm Nahestehenden sind in den Gesamtfolgen enthalten, erhalten jedoch kein stärkeres Gewicht als die Folgen für Fremde. Räumliche, zeitliche und soziale Distanz der Betroffenen führen nicht (abgesehen von der erhöhten Unsicherheit der Folgenabschätzung) zu einer Minderung ihrer moralischen Bedeutung. Kriterium für die Aufnahme in den Kreis der Betroffenen ist nicht die Gattungszugehörigkeit, sondern die Empfindungsfähigkeit, was die empfindungsfähigen Tiere einschließt und empfindungsunfähige menschliche Wesen (wie frühe Embryonen) ausschließt.[5]

Deontologische Ethiken

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Deontologische unterscheiden sich von teleologischen Ethiken dahingehend, dass die von ihnen vorgeschlagenen Normen nicht ausschließlich mit Bezug auf die moralische oder nicht-moralische Qualität der Handlungsfolgen, sondern zumindest teilweise auch mit Bezug auf die innere Beschaffenheit der jeweiligen Handlung begründet werden. [6]

Innerhalb der deontologischen Ethiken werden häufig zwei weitere Differenzierungen vorgenommen.

  1. Es wird zwischen aktdeontologischen und regeldeontologischen Konzeptionen unterschieden. Während die Regeldeontologie allgemeine Handlungstypen als verboten, erlaubt oder geboten ausweist (z.B. Lügenverbot, die Pflicht, Versprechen zu halten), bezieht sich den aktdeontologischen Theorien zufolge das deontologische Moralurteil unmittelbar auf spezifische Handlungsweisen in jeweils bestimmten Handlungssituationen.
  2. Die im Rahmen regeldeontologischer Ethiken als gültig ausgewiesenen moralischen Verpflichtungen werden entweder als uneingeschränkt bzw. absolut gültig angesehen oder sie gelten als Prima-facie-Verpflichtungen, die im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn es zu Kollisionen kommt.

Kant unterscheidet hypothetische Imperative von kategorischen Imperativen. Im Unterschied zu hypothetischen sind kategorische Imperative unabhängig von tatsächlichen oder möglichen Zwecken des Adressaten des Imperativs gültig. Der "Kategorische Imperativ" dagegen ist für Kant ein allgemeines Prinzip, aus dem sich alle gültigen moralischen Imperative (alle "kategorischen Imperative") ableiten lassen sollen. Er wird von Kant als eine Art Testverfahren verstanden, ob eine subjektive Handlungsregel (Maxime) moralisch erlaubt ist. Kant stellt den Kategorischen Imperativ in einer Grundformel dar, die er dann in drei Teil-Formeln auslegt:

  1. Grundformel: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde" (GMS 7, 51).
  2. Naturgesetzformel: "Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte" (GMS 7, 51).
  3. Selbstzweckformel: "Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest" (GMS 7, 61)
  4. Autonomieformel: "keine Handlung nach einer andern Maxime zu tun, als so, daß es auch mit ihr bestehen könne, daß sie ein allgemeines Gesetz sei, und also nur so, daß der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne" (GMS 7,67)

Nach dem Kategorischen Imperativ ist eine Maxime nur dann moralisch zulässig, wenn es möglich ist, sie hypothetisch verallgemeinert zu denken und zu wollen. Eine Maxime, deren Verallgemeinerung nicht gedacht werden kann, soll eine vollkommene ("strenge") Pflicht verletzen, eine Maxime, deren Verallgemeinerung nicht gewollt werden kann, eine unvollkommene ("verdienstliche") Pflicht. Nicht gewollt werden zu können heißt dabei, dass die Forderung oder Verwirklichung der verallgemeinerten Maxime mit der Erfüllung der Maxime selbst unvereinbar wäre.

  1. Vgl. Marcus Düwell (u.a.): Handbuch Ethik (3.Aufl.), S. 1f.
  2. Wo ohne weitere Erläuterungen von "Ethik" die Rede ist, ist in der Regel dieser allgemeine Begriff gemeint.
  3. Vgl. Marcus Düwell (u.a.): Handbuch Ethik (3.Aufl.), S. 3
  4. "Bentham: „Everyone to count for one and nobody for more than one“
  5. Peter Singer: Praktische Ethik. Stuttgart 1994 (engl. Practical Ethics. Cambridge 1984
  6. Dieter Birnbacher: Analytische Einführung in die Ethik., De Gruyter, Berlin u. a., 2. Aufl. 2007, S. 116