Berufsoberschule (Berlin)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Berufsoberschule (BOS) ermöglicht es Schülern mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung und Fachhochschulreife die fachgebundene oder auch allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

Die Berufsoberschule in Berlin wird entweder als ein- bis zweijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang oder als drei- bis vierjähriger Teilzeitbildungsgang angeboten. Die BOS wurde als Aufbauschulform zur Fachoberschule konstruiert, das heißt, sie bezeichnet landläufig das auf den Erwerb der Fachhochschulreife durch den erfolgreichen Besuch der Fachoberschule folgende 13. Schuljahr.

In der Regel wird mit erfolgreichem Abschluss die fachgebundene Hochschulreife erlangt, die je nach der fachlichen Ausrichtung der besuchten BOS zum Studium bestimmter Studiengänge in ganz Deutschland berechtigt. Kann eine zweite Fremdsprache nachgewiesen werden, wird die allgemeine Hochschulreife verliehen.

Die Berufsoberschule wird in den Fachrichtungen Wirtschaft, Technik, Sozialwesen, Ernährung und Hauswirtschaft, Gestaltung und Agrarwirtschaft geführt.[1]

Zulassungsvoraussetzungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In die BOS aufgenommen werden kann, wer über

  • die Fachhochschulreife und
  • als berufliche Aufnahmevoraussetzungen eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einer schulischen Berufsausbildung, eine bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes oder eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung verfügt.[2]

Für die Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik müssen jeweils mindestens befriedigende Leistungen im Mittleren Schulabschluss nachgewiesen werden. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich.[1]

In der Regel erhält der Absolvent die Fachgebundene Hochschulreife, die zum Studium einschlägiger Studiengänge berechtigt.

Wenn eine zweite Fremdsprache nachgewiesen werden kann durch

  • versetzungsrelevanten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache der allgemein bildenden Schule mindestens in den Jahrgangsstufen 7 bis 10, wenn dieser Fremdsprachenunterricht mit der Zeugnisnote „ausreichend“ oder besser abgeschlossen wurde oder
  • die Teilnahme an 320 Stunden (mindestens mit 5 Punkten bewertetem) Fremdsprachenunterricht an der Fach-/Berufsoberschule oder
  • den Nachweis eines mit mindestens „ausreichend“ bewerteten Fremdsprachenzertifikats[1] erhält der Absolvent die Allgemeine Hochschulreife und damit Zugang zu allen universitären Bildungsgängen.
  • Allgemeinbildende Unterrichtsfächer,
  • berufsbezogene Schwerpunktfächer: z. B. Technik, Ernährungswissenschaft, Gesundheit, Wirtschaft sowie Sozialwesen; jeder erlernte Beruf ist einem Oberstufenzentrum zugeordnet, dessen BOS ein entsprechendes berufsfeldbezogenes Schwerpunktfach anbietet,
  • 2. Fremdsprache: Pflicht für die allgemeine Hochschulreife, sonst optional

Berufsoberschulen in Berlin

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Derzeit gibt es 29 Berufsbildende Schulen, die über eine Berufsoberschule verfügen, in der Regel Oberstufenzentren.[3]

Schüler der Berufsoberschule haben, im Gegensatz zu Fachoberschülern, das Anrecht auf elternunabhängiges Schüler-BAföG, welches nicht erstattet werden muss.[4]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b c APO BOS Berlin (Memento vom 25. September 2015 im Internet Archive)
  2. OSZ.Berlin: Berufsoberschule (BOS) (Memento des Originals vom 25. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.oberstufenzentrum.de
  3. Übersicht aller Berufsoberschulen Berlins (Memento des Originals vom 25. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.oberstufenzentrum.de
  4. Elternunabhängige Förderung