Diskussion:Anschlag in Hanau 2020

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Tag von EinBeitrag in Abschnitt Gründliche Überarbeitung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Anschlag in Hanau 2020“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 2 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.
Vorlage:Autoarchiv-Erledigt/Wartung/Festes_Ziel
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Belege

[Quelltext bearbeiten]

Vor und zum Jahrestag des Anschlags am 19.2.2021 werden viele Berichte erscheinen. Ich bitte darum, diese hier unsigniert und unkommentiert zu sammeln, damit man erstmal einen Überblick erhält. EinBeitrag (Diskussion) 06:39, 16. Feb. 2021 (CET)Beantworten


2020
2021

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/5539640

Der nun im Juni in der Benjamin-Franklin-Straße angeschossene war ja im Feb. 2020 in der "Arena Bar & Cafe" nicht zugegen. (Said Nesar Hashemi und Hamza Kurtović, starben in der Bar. Warum schreibt taz von Mercedes?)

"Das Warten auf die Polizei und den Krankenwagen habe seinen Sohn zusätzlich traumatisiert, er könne nur noch bei offener Tür schlafen. Jetzt kämen auch die Erinnerungen an den rassistischen Anschlag von 2020 bei ihm und seinem Sohn wieder hoch. „Daran wollte ich mich nicht wieder erinnern. Seitdem habe ich mich selbst verloren“, erzählt der Vater, der der Eigentümer des früheren Kiosks am Kurt-Schuhmacher-Platz – dem zweiten Tatort des Anschlags – war." https://www.fr.de/politik/hanau-attentat-rechtsextremismus-rassismus-schuetze-schuesse-polizei-taeter-reportage-92477584.html

"Bereits vor Jahren hatten das Ordnungsamt und die Polizei festgestellt, dass der Notausgang widerrechtlich verschlossen war. .. Die Stadt Hanau hatte nach Angaben des VGH dem Betreiber aufgrund zahlreicher Rechtsverstöße [wg. wiederholten Betäubungsmittelsicherstellungen in der Arena Bar] aus den Jahren 2016 bis 2018 bereits 2018 den Betrieb der Arena Bar untersagt, was Ende 2019 rechtskräftig wurde. Der Betreiber habe daraufhin das Lokal zum 1. Januar 2020 zum Schein an einen Bekannten verpachtet, sei aber weiter dort als Chef aufgetreten." https://www.hessenschau.de/panorama/zweiter-tatort-bei-hanauer-anschlag-betreiber-von-arena-bar-darf-keine-gaststaetten-mehr-fuehren-v1,hanau-anschlag-bar-betreiber-100.html https://www.hessenschau.de/politik/landtag/attentat-von-hanau-landtag-glaubt-ex-bar-betreiber-nicht-v1,hanau-aussschuss-notausgang-bar-betreiber-100.html

"Die Anzeigeerstatter, zwei Überlebende des Anschlags sowie drei Angehörige eines Getöteten, erheben im Wesentlichen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. ... Er habe den Zeugen E. rausgeschmissen, als er ihn beim Konsum von Drogen beobachtet habe. Der Beschuldigte Ö. gab bei der Durchsuchung spontan an, dass er nur auf dem Papier „Besitzer“ Arena Bar sei. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwaltes betreffend den Anschlag vom 19.02.2020 wurde der G. am 04.03.2020 zeugenschaftlich vernommen. Hier gab er an, dass er die Arena Bar seit dem 01.01.2020 an den Ö. vermietet habe. Er selbst habe eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielautomaten in der Bar. Am Abend des Anschlags sei er angerufen worden. Ihm sei mitgeteilt worden, dass es in seinem Laden eine Schießerei gegeben habe. Daraufhin sei er dorthin gefahren und habe der Polizei gegenüber erklärt, dass er der Eigentümer sei und bei der Sicherung der Videoüberwachungsaufnahmen geholfen." https://cdn.prod.www.spiegel.de/media/e9c39caf-260a-48c3-a2fe-025e5dcd5e20/Presseinformation%20vom%2026.08.2021.pdf

Wer war nun beim Anschlag der verantwortliche Betreiber? Papa G., sein Sohn oder Bekannter Ö.? --Virtualiter (Diskussion) 16:42, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Gründliche Überarbeitung

[Quelltext bearbeiten]

Eine gründliche Überarbeitung dieses Artikels ist durchaus angebracht. Journalistische Quellen sind dem Ziel der WP, hier eine Enzyklopädie zu schaffen grundsätzlich nicht angemessen und können nur aus Aktualitätsgesichtspunkten überhaupt Bestand haben. Dadurch ergeben sich auch diverse Ungenauigkeiten, Unrichtigkeiten und Fehldarstellungen.

Konkret nur aus dem Absatz „Konflikte mit der Justiz“:

  • Aufgrund einer Anzeige wird niemand in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Da fehlt ein wichtiger Zwischenschritt. Da geht es um ein zivilrechtliches Unterbringungsverfahren oder eine Aufenthaltsbestimmung durch einen Betreuer, die der vormundschaftlichen Genehmigung bedarf und wenn sie gegen den Willen des Betroffenen erfolgt, strenge Voraussetzungen hat, die offenbar nicht erfüllt waren. Niemand kann allein wegen einer psychischen Erkrankung zwangsweise psychiatrisch behandelt werden, geschweige denn eingesperrt werden.
  • Ein Formfehler kann zwar im weiterer Folge zur Einstellung eines Strafverfahrens führen, ist aber nicht der (alleinige) Grund für die Einstellung. Hier kann der Fehler ein Geständnis bei einer Vernehmung ohne die erforderliche Belehrung gewesen sein im Zusammenhang mit dem Fehlen weiterer Beweismittel.
  • Zu einem Eintrag im Bundeszentralregister kommt es nur aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafprozess. Ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren führt aber nicht einmal notwendig zu einer Anklage. Hier werden wichtige Zwischenschritte einfach übersprungen, wodurch ein schiefes Bild entsteht. Zudem: Eine Verurteilung wird zwar ins Zentralregister eingetragen, doch erscheint sie notwendig nur in einer unbeschränkten Auskunft aus dem BZR, die nicht jeder Auskunftsberechtigte erhält. Außerdem können Einträge gelöscht werden und können dann dem Betroffenen idR nicht mehr vorgehalten werden.
  • Eine Stadtverwaltung kann eine (vermeintliche) Straftat anzeigen, nicht aber selbst anklagen. Dazu ist allein die Staatsanwaltschaft, gelegentlich in Steuersachen auch die Finanzbehörden befugt.

--Hajo-Muc (Diskussion) 13:22, 6. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Leider fehlen Deinem über 2000 kb langen Senf jegliche Belege. Schade, sonst hätte man damit was anfangen können. EinBeitrag (Diskussion) 15:15, 6. Jun. 2024 (CEST)Beantworten