Diskussion:Arbeitsverweigerung

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Airam2013neu in Abschnitt Allgemeinverständlichkeit der Einzelnachweise
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Wirr

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Ich bin jetzt aus Zeitgründen nur grob über den Artikel rübergeflogen. Mir sind aber gleich mehrere negative Dinge aufgefallen. Arbeitsverweigerunga als Grundrecht aus dem BGB ist mir neu. Das ist ungenau bzw grob falsch. Dann, der ganze Stil ist ziemlich unenzyklopädisch. Das ist anscheinend ziemlich POV. Man kann sowas ja in einer Gewerkschaftler-Zeitschrift für Fernfahrer schreiben. Aber in eine Enzyklopädie ist das falsch. Ich schau mir das morgen nochmal an. --Alkibiades 21:39, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo Alkibiades. Danke für dein Intresse. Ich bin so ein Gewerkschaftler, der sich etwas beholfen in der Enzyklopädie- Sprache, richtig u. gut ausdrücken kann. Nun habe ich die einfache Sprache der AN, sprich Fernfahrer, seit 72 gesprochen. Wenn der Artikel, dir vom " Innhalt " iZm. dem grundsätzlichen Recht nicht gefällt, werden wir uns sicherlich vorher abstimmen. Wie du siehst habe ich das Arbeitsrecht iVm. Arbeitsverweigerung als ein Grundrecht über das BGB iZm dem GG dargestellt.
Arbeitsrecht baut sich u.a. übers BGB auf. So habe ich es in meinem Berufsleben verstanden. Ich würde mich freuen, wenn dir dieses Anliegen von mir, so einen Artikel im Wiki zu belassen auch gefällt. Ich werde mir viel Mühe geben (vieleicht, wenn du Lust hast mit deiner Hilfe) den Artikel einer Enzyklopädie würdig weiter bearbeiten und am besten als Baustelle. Bis bald u. Gruß --Elkawe 23:27, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Also gut, ich habe den Artikel eigentlich auf den ersten Blick für unrettbar gehalten. Aber wenn du noch dran arbeiten willst, dann warte ich mit einem Löschantrag lieber noch ein wenig. Wo hast du eigentlich die juristischen Ausführungen her? Der Kern der Argumentation bleibt mir noch unklar. Vieles klingt ungenau und zweifelhaft. Aber ich bin selbst kein Experte im Arbeitsrecht und kann daher keine detaillierte Kritik üben. Was ich aber kritisieren muss ist, dass der Artikel nur die Arbeitsverweigerung des Fernfahrers berücksichtigt. Der Begriff ist aber bestimmt noch in anderen Bereichen gebräuchlich. Das Lemma ist so irreführend. Der Stil lässt gleich erkennen, dass du Gewerkschaftler bist. Auf Formulierungen wie "Hohn und Spott" musst du aber in einer Enzyklopädie verzichten. Auch Ausrufezeichen und eingestreute "leider" können nicht bleiben. Nach meinem Geschmack hast du auch viel zu viele Wikilinks gesetzt. Der Artikel ist kaum lesbar, wenn jedes zweite Wort in einer anderen Farbe ist. Viele Allerweltsbegriffe müssen nicht verlinkt werden. Stattdessen müssten die Fachbegriffe genauer verlinkt werden. Soweit erstmal; mal schauen, was draus wird. --Alkibiades 08:13, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hallo Alkibiades. Schön das du gewartest hast. Habe mich vorerst mal bemüht die wichtigen Angelegenheiten zu bereinigen. Hatte leider das Baustellenzeichen vergessen. Das mit den Links muss ich noch lernen. Den Artikel, hatte ich einmal (1995) für Fernfahrer - Kollegen als Betriebsrat geschrieben. Habe mir das Arbeitsrecht in Schulungen, BR, Gewerkschafler und BKF- Ausbilder beigebracht. Hier spricht ein Arbeitsrecht - Praktiker, der auch aus der Berufserfahrung, der BR- Arbeit und der Gewerkschafts- Arbeit sein Wissen schöpft. Wenn du jetzt, nach dem ich erst einmal fertig bin, helfen könntest,würde ich mich sehr freuen. Auch außenstehende Arbeitsrecht- Intressierte könnten etwas helfen, denn das Thema ist immer Brand - Aktuell. Bin etwas ein Deutschverdreher und mit der Satzstellung habe ich es auch nicht so. Nun denn, mal sehen was von bzw. aus dem Artikel eines Tages übrig bleibt. Bis bald u. Gruß --Elkawe 10:29, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hallo Elkawe! Hab mal einiges gekürzt und geändert, um den Artikel weg von der Fernfahrerebene zu kriegen. Da ich im Gegensatz zu dir kein Experte auf dem Gebiet bin, hoffe ich nicht dass ich irgendwo sinnverändernd eingegriffen habe. Gruß --Sergio Delinquente 13:05, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hallo Sergio Delinquente. Prima gemacht, Danke für die Hilfe. Für mich leider etwas kurz aber da kann ich mit leben. Dein Wahlspruch ist wohl in der Kürze liegt die Würze. Zwei Sätze Abmahnung (neutral) hab ich wieder rein. Ansonsten suche ich für den Artikel ein wenig IPR bzw. EU- Recht. Aufsätze konnte ich immer schon gut schreiben, ist gut das es solche hilfreichen Wikis wie dich gibt. Bis bald u Gruß --Elkawe 14:04, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Nachdem Sergio dankenswerterweise die Grobarbeit übernommen hat, habe ich nochmal hier und da was klargestellt. Leider gab es dann einen Bearbeitungskonflikt, als Elkawe den Abschnitt zur Abmahnung eingestellt hat. Ich hoffe ich habe ihn jetzt richtig übernommen. Evtl sollte der Abschnitt noch woanders eingebaut werden. Sind meine Änderungen für euch ok?--Alkibiades 14:11, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Na bitte, wird doch! --Sergio Delinquente 14:40, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hallo ihr beiden Wiki- Helfer :Sergio Delinquente u. Alkibiades. Habe den Baustein entfernt. Werde noch demnächt EU- Recht irgendwie mit einbauen. Danke für die Hilfe u. beobachtet mich weiter mit Anregungen u. Hinweise. Bis bald u. Grüße v. --Elkawe 01:09, 1. Jun 2006 (CEST)

Gewissenskonflikt

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In welchem Gewissenskonflikt befindet sich denn ein Kraftfahrer, wenn er sich entscheiden muss, ob er dem Druck des Arbeitgebers nachgeben soll, die höchst zulässigen Lenkzeit zu überschreiten? Und welchen Gewissenkonflikt hat der Arbeitnehmer, wenn er sich zwischen Streikteilnahme oder Arbeiten entscheiden muss? Es ist gar nicht zu bestreiten, dass die beschriebenen Situationen für die Betroffenen enorm schwierig sein können, aber wo ist der Gewissenskonflikt, welche sittlichen Kategorien sind denn betroffen. Arpinium
(Der vorstehende Beitrag stammt von Arpinium – am 1.6.2006, 22:39 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)

Denke mal dass kein LKW-Fahrer gerne kleine Kinder totfährt aber auch nicht gerne arbeitslos ist. Wird in dem Artikel glaube ich gut beschrieben.
ad Streik: Der AN will seinen Kollegen nicht in den Rücken fallen, aber auch nicht arbeitslos sein. --Sergio Delinquente 09:13, 2. Jun 2006 (CEST)
Das überzeugt mich noch nicht. Ich meine, man kann nicht jede schwierige Siutation zum Gewissenskonflikt hochstilisieren. Ist der Fahrer wirklich in einer vergleichbaren Konfliktsituation, wie etwa ein Arzt, der gegen seine religiöse Überzeugung einen Schwangerschaftsabbruch durchführen soll, oder ein Pazifist, der in der Rüstungsproduktion arbeiten soll. Ich würde es dem LKW Fahrer nicht abnehmen, wenn er mir sagt, dass er aus Gewissengründen die Lenkzeit nicht überschreiten will. Dann würde ich ihn fragen, warum er überhaupt LKW fährt, weil die Kraftfahrertätigkeit immer besonders gefährlich ist und sich das Risiko bei längerer Fahrzeit zwar erhöht, aber nicht grundlegend, sondern nur graduell.
Wenn das Beispiel des LKW Fahrers vielleicht noch als Grenzfall eingestuft werden kann, so ist aber der Streikbrecher m.E. eindeutig kein "Gewissenstäter" sondern schlicht ein Angsthase. Man mag je nach Nähe zur Gewerkschaft und je nach Intensität der Druckausübung oder abhängig von der familiären und finanziellen Situation des Streikbrechers mehr oder weniger Verständnis für sein Handeln in der Konfliktsituation aufbringen. Der Streikbrecher würde bei einer Teilnahme am Streik aber nicht gegen eine innere sittliche Überzeugung verstoßen. Er steckt schlicht in dem Dilemma zwischen dem Druck des Arbeitgebers und dem Gruppendruck der Kollegen. Auch umgekehrt streikt der Streikteilnehmer nicht deshalb, weil sein Gesissen ihm das befiehlt, sondern aus einem bestimmten Bewußtsein heraus oder weil er größere Angst vor dem Druck der Kollegen als vor dem Druck des Arbeitgebers hat. --Arpinium 14:14, 2. Jun 2006 (CEST)
Theoretisch bzw. einfach nach Wort des Gestzes gesprochen hat Arpinium Recht. Nun möchte ich mal als Praktiker und aus der 34 jährigen Erlebnis- Welt meinen Senf dazugeben. Wer diesen Gewiisenskonfikt noch nicht wirklich (über sehr viele Jahre) erlebt hat, (tut mir leit das sagen zu müssen) muss es entweder selber ausprobieren oder kann nur aus Gezetze, Verordnungen usw., sein praktisches Wissen für das alltägliche Berufleben schöpfen. Aber die Wrklichkeit sieht ganz anders aus und wenn ich das als Gewerkschaftler -der sich intensiv jahrelang für die Fernfahrer einsetzt, sagen darf, dann müsst ihr mal erleben wie die Jungs (grße starke Kerle mit Familie, Haus) geweint haben, verzweifelt waren bei der Unterdrucksetzung des AG. Für viele Fernfahrer habe ich sofort die Polizei angerufen. Viele haben Jahre lang diesen Gewissenskonflikt nicht mehr ausgehalten, sind gekündigt worden, davon krank geworden, sowie in EU- Rente oder ganz was andres gearbeit. Gott sei Dank kommt jetzt die Black-Box und es dauert noch ca. 7 Jahre bis Sie richtig überall durchgreift, d.h. inkl. Strafe u. Haftung für den AG. Kommt z.b. der Fernfahrer morgen um 3 Uhr zu Kunden, legt sich hin und der Kunde weckt ihn um 7 Uhr zum abladen. Soll er dann sagen, ich muss noch bis um 12 Uhr meine Ruhezeit nehmen? Wenn er das tut ist der Fernfahrer Arbeitslos, weil auch der AG beim Kunden nicht mehr kommen braucht. Ich könnte von diesen Problem der wirklichen Gewissen-Problematik eine ganze Abhandlung schreiben. Wenn u.a. theoretisch Arpinium etwas Recht hat, was Streik und Gewissensnotstand betrifft, ist die Wirklichkeit eine ganz andere und die sollte mal einer erleben, den dann ist derjenige ganz still und sagt nichts mehr. Dann heißt es "Entschuldigung, das hab ich nicht gewusst, aber das Gestz...." usw. Nichts für ungut Arpinium, lass es bitte einfach so stehen, denn sonst müsste ich dir ein Buch über die beiden Probleme schreiben und das ist viel Arbeit, stellt dann Theorie und Praktiche Lösungen gegenüber. Wer mehr wissen will, muss Bescheit sagen bevor etwas bestimmtes geändert wird. Danke für eure Aufmerksamkeit und Hilfe. Bis bald u. Gruß v --Elkawe 16:01, 2. Jun 2006 (CEST)

Zunächst einmal muss ich - bei allem Respekt für die persönliche Betroffenheit von Elkawe - den Diskussionstil kritisieren. Die Haltung: "Theorie ist schön und gut, aber die Praxis sieht ganz anderes aus, ich weiß das, denn ich komme aus der Praxis" finde ich nicht gerade zielführend.
Um Missverständnissen zu begegnen. Ich bestreite überhaupt nicht, dass die beschriebenen Konflikte der Fernfahrer für diese sehr belastend sind und sogar krank machen können, Ehen und Familien zerstören können und und und. Ich will mir auch gar nicht anmaßen zu sagen, ich wüsste, wie es einem Betroffenen tatsächlich mit diesem Konflikt geht.
Mir geht es ausschließlich um das theoretische Problem, ob der Konflikt ein Gewissenskonflikt ist. Dabei ist für mich Ausgangspunkt, dass hier ein Artikel erarbeitet wird, in dem die These aufgestellt worden ist, der Arbeitnehmer das Recht hat, aus Gewissensgründen die Arbeit zu verweigern, und in dem dann zur Veranschaulichung dieser These das Fernfahrerbeispiel gebracht wird.
Wenn man sich das Beispiel näher anschaut, ist es eigentlich ungeeignet, die aufgestellten These zu veranschaulichen. Wenn ich es richtig verstehe, geht es in dem Beispiel gerade nicht darum, dass sich der Fernfahrer unter Berufung auf sein Gewissen weigert, weiter zu fahren. Vielmehr wird eine Situation beschrieben, in der der Fernfahrer gegen seine Überzeugung die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten missachtet, weil der Druck durch den Arbeitegeber und die wirtschaftiche Abhängigkeit zu übermächtig sind. Anscheinend wird der Begriff Gewissenskonflikt als Synonym für einen Konflikt verstanden, der für den Betroffenen besonders belastend ist.
Zu dem Thema Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen müsste das Beispiel m.E. so liegen, dass sich der Fahrer unter Berufung auf sein Gewissen weigert, weiterzufahren. Dann stellte sich die Frage, ob die vom Arbeitgeber dagegen ergriffenen Maßnahmen wie, Lohnabzug, Abmahnung, Kündigung berechtigt wären und ob sich der Arbeitnehmer mit dem Gewissensargument dagegen wehren könnte.
Die Rechtslage ist eindeutig. Kein Fahrer ist verpflichtet, die Lenkzeiten zu überschreiten, die entgegenstehenden Weisungen der Arbeitgebers sind unwirksam. Der Fahrer darf also die Arbeit verweigern. Dazu muss er sich überhaupt nicht auf sein Gewissen berufen. Sollte er das trotzdem tun, würde mich interessieren, welche Gewissensgründe er hat.
Der Absatz über den Gewissenskonflikt im Steikrecht steht mit dem Thema Arbeitsverweigerung in keinem Zusammenhang. Passen würde nur, wenn man das Streikrecht als einen weiteren Rechtfertigungsgrund dafür anführen würde, die Arbeit zu verweigern. Weder Streikende noch Streikbrecher berufen sich in der Regel auf ihr Gewissen um ihr Verhalten zu begründen.--Arpinium 0:55, 3. Jun 2006 (CEST)

Danke für die Antwort Arpinium und Entschuldigung für die emotionale Reaktion. Die Streik- Überschrift hatte ich bereits berichtigt. Mit dem jetzigen Artikel 22.44 Uhr kann ich leben. Im Streik ist ein unsolidarisches Verhalten das schlimste was es gibt, darf, soll und kann keinem AN zugemutet werden und der Streik hat genau so viel Herzblut drin,d.h. der Gewissenkonflikt ist vorhanden. Vielfache Verzweiflungstaten der AN- Gewerkschaftler sind die Folge, die sich dann im Gewissensnotstand befinden. So etwas muss man mal in Leif bzw. als Betroffener erlebt haben. Wenn es im Streik richtig rund geht, dann werden, (vielfach) auch Gesetze kurzweilig außer Kraft gesetzt, z.b. BAB- Blockade oder Firmen Absperrung für den arbeitswilligen Streikbrecher. Diese können sich ja denken, bei Entlassungen werden Sie die ersten sein. Noch einige Gedanken zum Fernfahrer. Grundsätzlich darf der AG, dem AN, keine Arbeit zuweisen, die ihn in einem solchen Gewissenskonflikt versetzt, der unter Abwägung der derzeitigen Interessen vermeidbar gewesen wäre, das bedeutet u.a., dass das -Handeln entsprechend dem Gewissen- und unter Art. 4 Abs. 1 GG fällt. Wenn schon in der Aufgabe eines Postboten gemäß seines Arbeitsvertrags, eine Reklame einer Rechts- extremer Partei zu verteilen, verweigert werden kann und er sich auf seine Gewissensentscheidung berufen konnte, was gilt denn dann für den LKW- Fahrer. Der AG sprach dem Postboten eine Abmahnung aus, die aber wegen widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers rechtswidrig war und deshalb aus der Personalakte des Arbeitnehmers entfernt werden musste (vgl. LAG Hessen v. 20.12.94 - 7 Sa 560 / 94; rkr.). Sollte der Fahrer nach erreichen der Tageslenkzeit, -durch Erpressung des AG- seine Tour fortsetzen, begeht er eine vorsätzliche Straftat, weil er sich außerhalb der Verkehrsicherheit befindet. Es bleibt immer ein enormer psychisch u. physischer Konflikt, das „Entweder - Oder, als Gewissensentscheidung des sittlichen Kriteriums von „Gut u. Böse“ zu erleben. Das darf nicht als Selbst-Entscheidung erlebt werden, weil er sich in einer aussichtslosen Lage befindet, entweder Straftat oder fristlose Entlassung d.h. Arbeitslos und „ohne“ Alu auszukommen. Dieses als eine Erfahrung zu erleben, in dem er sich gegen den normalen Menschenverstand entscheiden muss, ist und bleibt immer ein Gewissensnotstand. Sich also entscheiden zu müssen, zwischen Öffentlichkeit- u. Privatrecht , ist auch ein bzw. das Problem der beiden zuständigen Gerichte, wobei jedes Gericht für alleine "nur seine Sache" aburteilt. Danke für deine Mithilfe und Geduld. Bis bald u. schöne Pfingsten. Gruß --Elkawe 22:51, 3. Jun 2006 (CEST)

Ihr bloeden ... (offending word omitted)

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Ein erklärter Pazifist wird niemals einen waffenproduzierenden Arbeitgeber wählen, warum auch. Habe daher das Wort Pazifist durch Christ ersetzt, da viele Christen (belegbar) damit kein Problem haben, manche aber doch.
(Der vorstehende Beitrag stammt von 94.218.39.68 – am 20.11.2012, 18:52 (MEZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)

Du schrammst hier kann an einem PA vorbei. Ein Pazifist kann bei einem Pharma- oder IT-Unternehmen beschäftigt sein, und dort in eine rüstungsnahe Entwicklungsabteilung versetzt werden. Mit ein wenig Nachdenken finden sich weitere Beispiele. --Horst Gräbner (Diskussion) 19:01, 20. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Allgemeinverständlichkeit der Einzelnachweise

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Die Einzelnachweise bedürfen einer eingehenden Überarbeitung: Die Texte BAG AP Nr. 27 zu 611 BGB und BVerfGE 48, 127, 163 sind für einen Nichtjuristen völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar! Auch die Bedeutung des Textzusatzes am Ende des Einzelnachweises 4, Dezember 2005, Seite 12, ist unklar.
Die Einzelnachweise Nr. 1 und 4 habe ich schon einmal in eine allgemeinverständliche Form zu bringen versucht. Bei den Nachweisen 2 und 3 muß ich passen. Hierzu braucht es einen „der sich damit auskennt”, der (oder die) die Textquellen vom Kryptischen ins Allgemeinverständliche transponieren kann. Außerdem fehlen entsprechende Verlinkungen zu den Quellen. --Jochen (Diskussion) 10:39, 16. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ich kenne mich zwar auch nicht im Arbeitsrecht aus, habe aber etwas recherchiert, was die 2. Quelle bedeutet und habe das mal eingefügt. Vielleicht kannst Du das noch entsprechend verlinken. Ich kenn mich da nicht so gut aus. Zur Quelle zwei kann ich nur sagen, dass es sich um Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts handelt. Ich habe mit dem Stichwort BVerfGE 48, 127 bei google das gefunden: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv048127.html und unter BVerfGE 48, 163 bei google eingegeben und das gefunden: http://books.google.de/books?id=nSauwPUjTrgC&pg=PA369&lpg=PA369&dq=was+bedeutet+BVerfGe+48+163&source=bl&ots=I3Te_Kb42p&sig=4hT1EtqRaH-CFgCsZmlPoUtOSF8&hl=de&sa=X&ei=sUR1U56cOoeg7AaX8IGwAw&ved=0CF4Q6AEwCA#v=onepage&q=was%20bedeutet%20BVerfGe%2048%20163&f=false
Wie kann man das in die Quelle einarbeiten, damit es verständlich wird? --Airam2013neu (Diskussion) 00:57, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe zwischenzeitlich den gesamten Artikel sprachlich etwas überarbeitet und denke, dass er jetzt allgemein verständlich ist. Auch die Einzelnachweise sind jetzt so weit wie möglich verständlich gemacht. Ich denke, eine Entfernung des Qualitätsbausteins ist damit gerechtfertigt. --Airam2013neu (Diskussion) 23:13, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten