Diskussion:Artikelgesetz

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 84.150.58.14 in Abschnitt Begriffsklärung des Bundestages
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Nicht typisch[Quelltext bearbeiten]

Naja ...

Das GG würde ich nicht als typisches Artikelgesetz bezeichnen.

Wichtig finde ich, daß da ein Artikel ein Gesetz sein kann.

"Das XYZ-Gesetz in der Fassung des Artikel 2 des 15. AB-Modernisierungsgesetzes" - sowas in der Art. --JensMueller 18:35, 14. Mär 2004 (CET)

Es ist kein typisches Artikelgesetz, aber zumindest das bekannteste. Ändere den Artikel doch einfach so, wie Du es für geeignet und gut nutzbar hältst :-) Sansculotte 18:36, 14. Mär 2004 (CET)
Ich habe das GG als Beispiel gestrichen. Es stimmt zwar, daß es das bekannteste in Artikeln gegliederte Gesetz ist, aber das Beispiel wäre irreführend. Im deutschen Sprachgebrauch (möglicherweise anders in der Schweiz und/oder Österreich?) werden als Artikelgesetz tatsächlich nur umfangreichere Änderungsgesetze oder solche bezeichnet, die einen ganzen Rechtsbereich neu ordnen und zu diesem Zweck auch andere Gesetze anpassen. -- StephanK 07:40, 31. Mär 2004 (CEST)
Und bei diesen Gesetzen stehen Artikel in ihrer "textgliedernden Funktion" IMO auch keineswegs den §§ gleich. JensMueller 11:18, 31. Mär 2004 (CEST)
Ja... letztlich ist die Aufteilung der Teilaspekte auf die verschiedenen (Lexikon- :-))Artikel ein wenig unglücklich. Ich hielte es für das beste, die zwei üblichen Anwendungsgebiete (Änderungsgesetze vs. Verfassungstexte und völkerrechtliche Verträge) im Artikel "Artikel" zu benennen und es hier bei dem Hinweis zu belassen, daß "Artikelgesetz" ein gesetzgebungstechnischer Ausdruck für ein Gesetz nach Art des 1. Anwendungsfalles ist. -- StephanK 14:09, 31. Mär 2004 (CEST)

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

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--Zwobot 19:57, 21. Jan 2006 (CET)

international/supranational[Quelltext bearbeiten]

Nicht alle Gesetze, die mit Artikeln gegliedert sind, sind Artikelgesetze. Dies geschieht grundsätzlich im supra- und internationalen Recht und trifft z.b. auf jede EU-Verordnung zu. Die zwei bekanntesten Beispiele (und weit bekannter als das Grundgesetz, da sie in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten gültig sind) sind der Zollkodex und die Zollkodex-Durchführungsverordnung --> siehe [1]). --Rollo rueckwaerts 14:40, 4. Feb 2006 (CET)

Begriffsklärung des Bundestages[Quelltext bearbeiten]

http://www.bundestag.de/service/glossar/A/artikelgesetz.html --84.150.58.14 23:24, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten