Diskussion:Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen

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  • Nachtrag einzuarbeiten: 17. Mai 2002 Bundestag auch pauschale Aufhebung von Urteilen der NS-Militärgerichte (z.B. Deserteure) gegen CDU/CSU und FDP Stimmen [1] und [2] und [3] erledigt
  • Hier ist nur von strafrechtlicher Rehabilitation die Rede: Unrechtsurteile sind aber z.B. auch zwangsweise Sterilisierung etc. - Sehr große Opfer-Zahlen.
  • Finanzieller Ausgleich -- s. Wiedergutmachung
  • Hans Filbinger: Ausspruch 1978 "Was damals Recht war... " [4] - vielleicht in Schlusstrich-Debatte aufnehmen?
  • Dietrich Bonhoeffer Reha wie Hans von Dohnanyi (Weblink 4)Standgerichtsurteile
  • Motive für Bundestagsentschließung 1985: nur eine Fundstelle mit Behauptung, dass dadurch ein Schluss-Strich gezogen würde (Im Öffentlichen Bewusstsein nur Freisler=Volksgerichtshof=Unrechtsurteile, während Sondergerichte nicht infrage gestellt und Militärgerichts-Urteile gar verteidigt wurden). Interessant, aber nicht belegbar und zu speziell.

Noch zur Bundestagsentschließung von 1985:

  • Ulrich Klug: Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in NS-Prozessen, in: Julius Schoeps, Horst Hillermann (Hrsg): Justiz und Natonalsozialismus Stuttgart und Bonn 1987. ISBN 3-922801-36-6 - Dort auf Seite 92 vollständig abgedruckt. Es wird in dieser Entschließung fälschlich behauptet, es seien ..."die Entscheidungen durch die Ländergesetzgebung der ersten Nachkriegsjahre sowie durch damaliges Besatzungrecht ausdrücklich kraft Gesetzes oder durch gerichtliches Verfahren auf Antrag aufgehoben worden." (Dann hätte es dieser E. nicht bedurft!!!) - U. Klug behauptet auf Seite 115, diese Entschließung sei mehr als eine deklamatorische Übung und habe Bindungswirkung für die Exekutive. Dies ist aber wohl anzuzweifeln, weil sonst spätere Gesetze von 1998 nicht mehr extra die Volksgerichte erwähnt hätten. Holgerjan