Diskussion:Börsenumsatzsteuer

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Das Wesen des Kapitalismus ist es mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen seinen Profit zu maximieren. Da Staaten immer wieder Einnahmen in Form von Steuern brauchen, wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts Waren und Dienstleistungen mit der in den Jahren steigenden Mehrwertsteuer ( 19% und 7%) versteuert. Die 90% der nicht durch Waren und Dienstleistungen sondern durch Geldmarktprodukte erzielten Gewinne werden z.Z. nicht in Deutschland besteuert. Hierzu ist es jedoch wichtig wieder die Börsenumsatzsteuer einzuführen, da es sich ebenfalls um Dienstleistungen von Banken handelt, die jedoch nur von einer geringen Zahl der Befölkerung in Anspruch genommen wird, die jedoch unverhältnismäßig begünstigt sind.(nicht signierter Beitrag von 78.94.82.35 (Diskussion | Beiträge) 18:52, 1. Mär. 2009 (CET)) [Beantworten]

Jahrzehntelang gab es eine Börsenumsatzsteuer, ohne dass dadurch die Kapitalströme sich behindert sahen. Mithin ist die Rechtfertigung ihres Wegfalls lediglich ein Hofieren für das Kapital, mehr nicht. Wer den Reichen bzw. (Groß)-Besitzenden stets Rosenblätter auf den Weg streuen will,der will sie natürlich in keinster Weise zur Kasse heranziehen. Der Wiki-Artikel bzw. dessen Schreiber ist gleichfalls von diesem Geist geprägt! --Bagerloan 20:15, 4. Mär. 2009 (CET) (Peter H.)[Beantworten]

Die Angabe des Diskussionsteilnehmers, dass in Deutschland die durch "Geldmarktprodukte erzielten Gewinne z.Z. nicht besteuert werden" ist falsch. Selbstverständlich werden Gewinne besteuert; der Diskussionsteilnehmer kennt wohl die Abgeltungssteuer (und zuvor bereits die Spekulationssteuer) nicht. (nicht signierter Beitrag von 84.140.219.223 (Diskussion | Beiträge) 16:54, 20. Okt. 2009 (CEST)) [Beantworten]

ökonomische wirkung[Quelltext bearbeiten]

hallo maxim! was hat die tobin-tax mit der börsenumsatzsteuer zu tun? aktien und devisen sind 2 paar schuhe ... erklärs mir bitte oder ich nehm die zeile raus --souris 22:45, 31. Mär. 2009 (CEST)[Beantworten]

Die von Banken, Versicherungen und Geldinstituten an der Börse erzielten Gewinne, die nicht im Auftrag von Einzelpersonen sondern für ihre eigene Gewinnmaximierung handeln, werden nicht mit der Abgeltungssteuer belastet und sollten deshalb mit einer Börsenumsatzsteuer belastet werden. -- 178.203.122.120 00:34, 1. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 16:31, 22. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Die zuvor hier verlinkte englische Artikelversion: en:Stamp duty in the United Kingdom wird heute in erster Linie als Gegenstück zur Grunderwerssteuer wahrgenommen, so dass dort nicht das englischsprachige Gegenstück zu diesem Artikel gefunden wird. Alexpl (Diskussion) 11:44, 23. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]