Diskussion:Baunutzungsverordnung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 87.139.109.161 in Abschnitt Baulandmobilisierungsgesetz 2021
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Ich habe soeben die Änderungen des anonymen Benutzers 87.151.19.241 vom 1. Februar 2013, 11:57 Uhr stark abgeändert; die gesamte Einleitung des Artikels war mehr oder weniger falsch. Vermutlich lag eine Verwendung veralteter Gesetzestexte (es gibt keinen § 2 Abs. 5 BauGB) in Kombination mit Begriffsverirrung (Baunutzungsverordnung <-> Bauleitplan) gepaart mit jeder Menge Halbwissen vor.

--HolgerPollmann (Diskussion) 21:58, 20. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Behördendeutsch?

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"Nach § 13 BauNVO sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 auch Gebäude für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig." Kann mir das bitte mal jemand erklären? --House1630 (Diskussion) 23:26, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Baulandmobilisierungsgesetz 2021

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Seit Juni 2021 gilt die BauNVO in der Fassung von 2017 nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 87.139.109.161 (Diskussion) 08:27, 24. Jan. 2023 (CET))Beantworten