Diskussion:Clörather Mühle

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Þomas in Abschnitt Territoriale Zugehörigkeit und Grenzverlauf
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Territoriale Zugehörigkeit und Grenzverlauf[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte Kritik am ersten Absatz des Artikels äußern, und zwar in drei Punkten:

  • Es wird m.E. überhaupt nicht deutlich, auf wessen Seite sich die Clörather Mühle bzw. das zugehörige Haus Clörath in der berichteten Grenzlage überhaupt befindet. Man hat als unbefangener Leser, wie ich finde, eher den Eindruck, der Gebäudekomplex steht dort für sich selbst, was eigentlich falsch ist.
  • Es bleibt im weiteren Verlauf des ersten Absatzes für den unbefangenen Leser nach Art der Formulierung auch offen, ob nun die Grenzbefestigung selbst oder aber der Fluß Niers die Grenze zwischen den erwähnten Territorien bildet. Das erstere wäre falsch, letzteres ist auch nur halbrichtig, denn...
  • Die Niers bildete hier früher die Grenze zwischen Kurköln (am rechten Niersufer) einerseits und der Geldrischen Exklave Viersen sowie dem Herzogtum Jülich andererseits, die beiden letztgenannten Territorien befinden sich hier beide am linken Niersufer. Hinsichtlich der Grenze ZWISCHEN den beiden letzten kommt aber der Niers in diesem Bereich keinerlei Grenzbildungsfunktion zu.

Daher bin ich der Auffassung, daß der Artikel entsprechend geändert werden sollte.

Schöne Grüße: --Þomas 16:52, 26. Sep. 2010 (CEST)Beantworten