Diskussion:Diane Herzogin von Württemberg

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Clemens1979
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Anachronistische Anrede[Quelltext bearbeiten]

Anachronistische, nicht existierende Anrede mit dem Satz "In Medien, Adelskreisen und Namensabkürzungen wird Sie häufig als „Ihre königliche Hoheit“ (I.K.H.) angesprochen, dies ist eine reine Höflichkeitsanrede ohne rechtliche Relevanz." entfernt. Diese nicht existierende Anrede ist zudem gegenüber einer Bürgerlichen, weil die Lemma-Person als Bürgerliche auch in Frankreich geboren wurde, keine Frage von Höflichkeit, sondern eine Einstellung, die einen Ausdruck von ständischer Untertänigkeit erkennen lässt, die es in einer egalitären Gesellschaft, in der der Adel in Deutschland und Frankreich gleichermaßen abgeschafft ist, nicht nur nicht gibt, die auch enzyklopädisch in einem Personen-Lemma irrelevant ist. --80.131.215.117 15:27, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Falsch, die Anrede als solche existiert (stell dich doch einfach mal eine Weile neben die Dame) und kann in der Form auch erklärt werden. --Zollernalb 18:00, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Selber falsch und völlig an den historischen Fakten vorbei. Diese Anrede existiert wie alle früheren adeligen Anreden nicht (mehr), seit es auch keine Adelstitel resp. irgendwelche Adelsprädikate mehr gibt. Die Lemmaperson ist von daher wie jede andere Bürgerliche mit Frau anzusprechen. Das genügt jeder angemessenen und üblichen Höflichkeitsform. Die adelige Ständezeit ist lange vorbei, lange bevor Diane von Württemberg geboren wurde, in Frankreich wie in Deutschland. Den Adel gibt sie hierzulande nur noch im Märchen. --80.131.188.108 20:13, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten
... und in der historiographischen Betrachtungsweise bzw. Geschichtsschreibung. --80.131.188.108 20:28, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten
wir brauchen das nicht doppelt diskutieren, siehe Diskussion:Carl Herzog von Württemberg#Anachronistische Anrede. --Zollernalb 21:43, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Haus Württemberg[Quelltext bearbeiten]

Es gibt kein Unternehmen, das "Haus Württemberg" heisst. Das Haus Württemberg *WAR* ein Adelsgeschlecht, Adel gibt es in der BRD juristisch aber nicht mehr, von daher kann Carl Herzog von Württemberg auch nicht der Chef von so einer Entität sein (eine Familie hat kein Geschlecht, Adel gibt es juristisch nicht, ein Unternehmen oder Verein ist es nicht)! Ergo: Das muss da weg, siehe Diskussionsseite des Artikels "Carl Herzog von Württemberg". Bleibt es stehen, wäre dies eine Bevorzugung adliger Herkunft, die in Deutschland rechtswidrig ist. (nicht signierter Beitrag von 88.66.9.158 (Diskussion) 18:44, 1. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Wie schon auf anderer Seite gesagt, regeln die Grundrechte des GG direkt erst mal nur das Verhältnis Staat-Bürger, nicht jedoch deren privaten Umgang. Was ein Unternehmen angeht: Bist Du Dir sicher, dass es keinen Familienfonds des "Haus Württemberg" gibt? Haben viele Adelsgeschlechter eingerichtet. Zuletzt: Hier geht es nicht um Recht, sondern um Gewohnheiten (die im übrigen auch manchmal Rechtsqualität haben können). Der liebe Adel regelt halt ganz undemokratisch nach wie vor mit dem Geblütsrecht, wer Familienoberhaupt ist. Kann man als Republikaner ablehnen, aber nicht ändern, den Art. 2 GG: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit...", was auch einschließt, sich an Gewohnheiten zu binden.--Clemens Bockmann 09:36, 20. Jul. 2011 (CEST)Beantworten